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Genner Ruth · Nationalrat · 2004-09-27

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-09-27

Wortprotokoll

Mit einigem Erstaunen habe ich die Antwort des Bundesrates zu meinem Postulat gelesen. Ich bin enttäuscht, dass keine sachliche Prüfung dieses neuen Zürcher Sitzzuteilungsverfahrens gemacht worden ist. Ich möchte im Folgenden in einigen Punkten auf die Antwort eingehen. Es tut mir Leid, es ist ein bisschen technisch, aber es ist die einzige Möglichkeit, dass ich meine Kritik hier darlegen kann und dass sie auch festgehalten wird.

1. Der Bundesrat sagt, es würde eine umfassende, gesamtschweizerische Bereinigung der Parteienlandschaft erfordern. Dem ist nicht so. Die Namen könnten durchaus stehen bleiben. Jede Partei müsste nur angeben, mit welcher Partei bzw. Liste der anderen Kantone sie zusammengehen möchte. Für die so genannte Oberzuteilung auf Bundesebene könnte also durchaus eine Listengruppe, beispielsweise FDP und Liberale, zusammengehen.

2. Der Bundesrat schreibt: "Dieses Verfahren wird anschliessend für jede Listengruppe hinsichtlich aller Kantone derart wiederholt, dass wiederum ein Listengruppendivisor ermittelt werden muss, durch den geteilt die Parteistimmenzahl einer Listengruppe die Sitzzahl dieser Listengruppe in jedem Kanton und gesamtschweizerisch ergibt." Hier ist zu sagen, dass neben dem Listengruppendivisor zusätzlich für jeden Kanton ein Wahlkreisdivisor, also ein Kantonsdivisor, gesucht wird. Die Parteistimmenzahl einer Partei eines Kantons wird dann durch den Listengruppendivisor und zusätzlich durch einen betreffenden Kantonsdivisor geteilt. Der so erhaltene Quotient wird standardgerundet. Erst dadurch erhält man den Sitzanspruch einer Liste eines Kantons. Es ist also machbar.

3. Der Bundesrat schreibt, die Schwierigkeit des Systems liege darin, dass eine reichlich komplexe und aufwendige Ermittlung der genauen Wahlschlüssel und der Listengruppendivisoren nötig sei. Es ist nicht klar, was mit "Wahlschlüssel" gemeint ist. Im neuen Zürcher Zuteilungsverfahren taucht dieser Begriff nicht auf. Wie erwähnt müssen aber neben den Listengruppendivisoren auch noch die Kantonsdivisoren gesucht werden.

4. Der Bundesrat schreibt, dass die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen erst dann realisiert werden kann, wenn in den Wahlkreisen mindestens doppelt so viele Sitze zur Zuteilung anstehen, als Listen kandidieren. Auf Bundesebene übertragen bedeutet dies, dass bei einem guten Dutzend parlamentarisch vertretener Gruppierungen alle Wahlkreise zumindest die heutige Sitzzahl des Kantons Bern - 26 Sitze - umfassen müssten. Hier zeigt sich mit aller Deutlichkeit, dass die Bundesverwaltung das neue Zürcher System nicht richtig verstanden hat. Die Aussage [PAGE 1421] stimmt zwar, aber nur für die Bundesebene, nicht aber für jeden Kanton. Anders gesagt: Die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen lässt sich mit dem neuen Zürcher Zuteilungsverfahren entscheidend verbessern, wenn sich weniger als 100 Parteien um 200 Sitze bemühen; das ist ja wirklich so der Fall.

Zum Aspekt der Einerwahlkreise: Die Einerwahlkreise müssten mit dem neuen Zürcher Zuteilungssystem nicht angerührt werden - das ist auch wichtig, weil wir auf Bundesebene einige Einerwahlkreise haben -, das ist der grosse Vorteil. Es kann aber sichergestellt werden, dass die Stimmen für Parteien, die in einem Einerwahlkreis den Sitz nicht holen, nicht einfach ins Leere gehen, sondern bei der Oberzuteilung auf Bundesebene mitzählen und derselben Partei in einem anderen Kanton zu einem Sitz verhelfen. Für uns Grüne - das ist klar - würde es sich fortan auch lohnen, im Kanton Uri Stimmen zu sammeln, was wir ja auch gemacht haben. Aber genau dieser Drittel der Stimmen, die wir im Kanton Uri erhalten haben, ist für uns ins Leere gegangen; das wäre mit diesem neuen System nicht mehr der Fall.

Ich muss sagen: Ich bedaure es grundsätzlich, dass die Haltung der Bundeskanzlei so abwehrend ausgefallen ist, und möchte deshalb die Bundeskanzlerin fragen, ob eine bessere Abklärung der Demokratie und dem System nicht mehr zum Durchbruch verhelfen würde und es deshalb angemessen wäre, auch dieses Postulat dahin gehend zu prüfen.

Ich bitte Sie, es in diesem Sinne zu unterstützen.