Wicki Franz · Ständerat · 2001-11-27
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-27
Wortprotokoll
Ich spreche vorerst zum Geschäft 01.020, also zur Verfassungsvorlage. Wir haben uns hier im Ständerat am 20. Juni dieses Jahres mit dieser Vorlage befasst. Inzwischen hat der Nationalrat am 25. September das Geschäft beraten, er hat klar das Konzept Ihres Rates übernommen. Im Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Gold-Initiative)" und über den Gegenentwurf "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" hat der Nationalrat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Er empfiehlt Volk und Ständen, die Volksinitiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.
2. Der Nationalrat stimmte also zu, dass der Erlös aus dem Verkauf von 1300 Tonnen Gold der Nationalbank einem rechtlich selbstständigen Fonds übertragen wird, dieses Fondsvermögen in seinem realen Wert erhalten bleibt und die Erträge daraus zu gleichen Dritteln an die AHV, die Kantone und die Stiftung gehen.
3. Wo der Nationalrat von der ständerätlichen Fassung abgewichen ist, sehen Sie auf den Seiten 2 und 3 der Fahne. In Artikel 197 Ziffer 1 Absatz 2 der Übergangsbestimmung zu Artikel 99 der Bundesverfassung hat der Nationalrat den Begriff "Ausschüttungen" statt "Erträge" eingesetzt. Zudem hat er den Zweck der Stiftung noch etwas näher umschrieben bzw. die Zweckumschreibung, wie sie im Stiftungsgesetz enthalten ist, auch in die Verfassung übernommen. Ihre Kommission stimmt in diesen beiden Punkten von Absatz 2 dem Nationalrat zu.
Bei Artikel 197 Ziffer 1 Absatz 2 haben wir einen Antrag Hess Hans; soeben ist auch ein Antrag Brändli eingetroffen. Es sind an sich die gleichen Anträge, die wir letztes Mal schon auf dem Tisch hatten.