Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-10-05
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Die Mehrwertsteuer ist seit Jahren immer wieder ein Thema in diesem Rat. In den letzten Jahren ging es aber bei den jeweiligen Debatten meist darum, eine neue branchenbezogene Sonderregelung zu debattieren. Der Nationalrat, Sie haben es eben gehört, hat in der letzten Session einer Ausnahmeregelung mehr zugestimmt. Dies ist die 26. Ausnahme, die wir in der Mehrwertsteuergesetzgebung kennen. Die WAK hat dem Antrag nicht zugestimmt - Sie werden es noch von Frau Kollegin Leumann hören. Dies mit gutem Grund, denn mit den Sonderregelungen haben wir den Bogen weit überspannt, und die Unzufriedenheit vieler wächst. Sie macht deutlich, dass wir ein zu kompliziertes Konstrukt geschaffen haben.
Die heutige Mehrwertsteuerkonzeption ist sicher nicht ideal. Sie führt bei den Unternehmungen zu volkswirtschaftlich nicht verantwortbaren Kosten. Ob wir diesem Konstruktionsfehler lediglich mit der Beseitigung der Ausnahmen und dem Einheitssteuersatz beikommen, ist heute nicht zu beurteilen. Sicher können wir aber bereits heute feststellen, dass die Vereinfachung für die Steuerpflichtigen einen wichtigen Schritt darstellt. Alle, die sich mit der Mehrwertsteuerabrechnung befassen - wohl eher: befassen müssen -, haben oft das Gefühl, auf einem Pulverfass zu sitzen, denn es gibt so viele Handhabungen zu beurteilen und so viele Bestimmungen zu beachten. Insgesamt können heute mit allen Wegleitungen und Anhängen ganze Bücherregale gefüllt werden.
Wir sind Welten von dem entfernt, was man seinerzeit bei der Überführung der Warenumsatzsteuer in die Mehrwertsteuer versprochen hat. Vielerorts, vor allem aber in den KMU, wird denn auch zu Recht geklagt, dass eine Mehrwertsteuerabrechnung selbst mit dem notwendigen fachlichen Rüstzeug letztlich nur falsch gemacht werden könne, dies mit sämtlichen Konsequenzen von Umtrieben und Nachzahlungen bis allenfalls hin zu Bussen. Dies ist ein Zeichen, dass wir hier endlich Remedur schaffen müssen.
Der Einheitssatz würde viele Probleme lösen, weshalb die WAK Ihnen ja mit seltener Einmütigkeit empfiehlt, einen Einheitssatz anzustreben und die Sonderregelungen auf fünf Jahre zu befristen. Mit der Motion soll der nötige Druck geschaffen werden, die Mängel der heutigen Mehrwertsteuerordnung innert vernünftiger Frist zu beheben. Ob der heute angestrebte Einheitssteuersatz letztlich reicht, um die zahlreichen Mängel der Ordnung zu beheben, wird der Gang der Dinge zeigen. Persönlich gehe ich davon aus, Herr Bundesrat, dass sich das Departement selbst bei einer Annahme der Motion zum Einheitssteuersatz zusätzliche Überlegungen dazu machen muss, ob mit der Vereinfachung alle Mängel behoben werden können. Der ausgezeichnete Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" gibt einige Anhaltspunkte mit Bezug darauf, wo die Schwachstellen liegen.
In diesem Sinn bitte auch ich Sie, diese Motionen anzunehmen.