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Lauri Hans · Ständerat · 2005-10-05

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-05

Wortprotokoll

Mit einer parlamentarischen Initiative beantragt Ihnen heute Ihre WAK, den bestehenden Sondersteuersatz von 3,6 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen ab dem Jahr 2007 bis Ende 2010 - damit um vier Jahre - zu verlängern. Diese Verlängerung kann durch eine einfache Anpassung von Artikel 36 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes erreicht werden. Glauben Sie jetzt nicht, sagen zu können: Schon kommt der erste Sündenfall, nach der soeben durchgeführten konstruktiven Debatte um das Projekt zur idealen Mehrwertsteuer. Ich werde zeigen, dass das kein Sündenfall ist.

Auf Anfang 1995 trat die Verordnung über die Mehrwertsteuer in Kraft. Etwas mehr als anderthalb Jahr später wurde - für die Dauer von fünf Jahren - ein erstes Mal ein reduzierter Sondersteuersatz von 3 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen in Kraft gesetzt. Im anschliessenden Mehrwertsteuergesetz erfolgte eine Verlängerung bis Ende 2003, anschliessend eine zweite Verlängerung des Satzes von nunmehr 3,6 Prozent bis Ende 2006. Seit unser Land eine Mehrwertsteuer kennt, werden Beherbergungsdienstleistungen also zu einem besonderen, tieferen Satz besteuert.

Da die Hotellerie wegen der Gestaltung ihrer Preispolitik und der Publikation ihrer Geschäftsunterlagen, wie zum Beispiel Prospekte, frühzeitig, das heisst bereits Anfang 2006, ihre steuerlichen Rahmenbedingungen kennen sollte, drängt es sich nach Meinung Ihrer WAK auf, bereits in den nächsten Monaten Klarheit über diese Rahmenbedingungen zu schaffen. Stimmen wir heute diesem Geschäft zu, so kann das Ziel auf Ende des laufenden Jahres erreicht werden.

Die Beherbergungsbranche befindet sich nach wie vor in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Sie steht in einem harten Konkurrenzkampf mit ausländischen Destinationen. Die Hotellerie ist das Rückgrat des Schweizer Tourismus. Ihre Entwicklung hat unmittelbare Auswirkungen auf den gesamten Tourismussektor und die zahlreichen Zulieferbetriebe. Ihre sehr hohe Bedeutung im Rahmen der Regionalpolitik - insbesondere in den stark dezentralen Gebieten unseres Landes - und des Arbeitsmarktes ist wohl unbestritten. Der Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen ist eine einfache, direkte und wirkungsvolle Massnahme, um die preisliche Wettbewerbsfähigkeit über die Landesgrenzen hinaus zu verbessern.

Die Branche befindet sich weiterhin in einer Phase des Umbruchs und der Strukturbereinigung. Nach Auffassung der WAK wäre es verfehlt, durch die Aufhebung des Sondersatzes eine Steuererhöhung zu verfügen und damit zum jetzigen Zeitpunkt eine Verschlechterung der Wettbewerbsposition des Tourismusgewerbes auszulösen. Das ist eine der politisch entscheidenden Überlegungen. Damit die bestehende Steuerbelastung weitergeführt und eine Erhöhung - es wäre eben eine Erhöhung! - auf Anfang 2007 vermieden werden kann, muss gehandelt werden. Blieben wir untätig, so stiege die Besteuerung der Beherbergungsleistungen durch die Mehrwertsteuer automatisch um 3 Prozentpunkte, was praktisch einer Verdoppelung gleichkäme.

Die Branche ist sehr preissensitiv. Die Aufhebung des Sondersatzes hätte einen Anstieg der Übernachtungspreise zur Folge und würde die Hotellerie im internationalen Wettbewerb weiter benachteiligen. Innerhalb der EU wird seit sehr langer Zeit mit Sondersätzen gearbeitet. Wir sind uns bewusst, dass Beherbergungsbetriebe und Tourismus vom Bund nebst dem Sondersatz auch mit direkt ausgerichteten Beiträgen unterstützt werden. Bei diesen geht es um die Stärkung der Struktur des Tourismus in der Schweiz. Der Mehrwertsteuersondersatz kann demgegenüber etwas zur preislichen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Es geht hier, bei gleichbleibender Nachfrage, um ungefähr 140 bis 150 Millionen Franken pro Jahr. Bekannt ist, dass das Instrument des Sondersatzes eine nicht sehr zielgenaue Unterstützungsmassnahme darstellt und dass es insbesondere im oberen Preissegment durchaus Betriebe gibt, die auch mit dem Normalsatz konkurrenzfähig wären. Eine massive Steuererhöhung zum jetzigen Zeitpunkt, am Vorabend des bundesrätlichen Projektes zur idealen Mehrwertsteuer, wäre aber eben trotzdem eine falsche Massnahme.

Aus der Ihnen vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates ersehen Sie, dass die Regierung anfänglich aus verschiedenen Gründen gegen die Verlängerung des Sondersatzes für die Beherbergungsleistungen war. Heute stimmt die Landesregierung der Verlängerung zu. Der Meinungsumschwung des Bundesrates trat in Zusammenhang mit seinem Projekt einer umfassenden Vereinfachung der Mehrwertsteuer ein. Da mit der Einführung der sogenannten idealen Mehrwertsteuer, so der Bundesrat, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ohnehin abgeschafft werden soll, rechtfertige es sich nicht, diesen nach dem 31. Dezember 2006 nicht mehr fortzuführen und damit die Beherbergungsbranche innert weniger Jahre zweimal mit einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes zu belasten. Auch für Ihre WAK handelt es sich hier um ein sehr wesentliches Argument.

Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer haben wir uns soeben mit drei Motionen befasst. Ich kann Ihnen versichern, dass zwischen diesen drei Vorhaben und der jetzt diskutierten Vorlage kein Widerspruch besteht, sondern diese ist mit den soeben verabschiedeten Motionen koordiniert.

Es gibt auch keinen Widerspruch zur parlamentarischen Initiative Triponez, die wir soeben abgelehnt haben. Bei dieser ging es um die Schaffung einer neuen Ausnahme, was wir im Hinblick auf das Projekt des Bundesrates abgelehnt haben. Wir haben damit zum Ausdruck gebracht, dass wir unmittelbar vor diesem Projekt keine Veränderung der Ausgangslage mehr wollen.

Beim reduzierten Satz für Beherbergungsleistungen geht es unter anderem um das gleiche Grundanliegen. Es sollen auch hier vor dem sehr wichtigen Projekt des Bundesrates keine Veränderungen in der Ausgangslage mehr vorgenommen werden.

Es ist für den Berichterstatter der WAK nicht der Zeitpunkt, um über die Entwicklung der Besteuerung von Beherbergungsleistungen nach Ablauf der neu beantragten Frist von vier Jahren zu spekulieren. Trotzdem muss man sich bewusst sein, auch in der Branche, dass sich in wenigen Jahren - etwa 15 Jahre nach Einführung des Sondersatzes im Rahmen der Mehrwertsteuer - die Zeit einer privilegierten Besteuerung ihrem Ende zuneigen könnte.

Sollte die vom Bundesrat zurzeit bearbeitete umfassende Revision der Mehrwertsteuer mit dem angestrebten einheitlichen Satz vor Ende 2010 in Kraft treten, so würde zu diesem früheren Zeitpunkt auch die Ihnen heute beantragte [PAGE 848] Verlängerung des Sondersatzes ein Ende finden. Aus rechtlicher Sicht ist dies absolut selbstverständlich, sodass auf einen entsprechenden Vorbehalt im beantragten Rechtstext zu Artikel 36 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes verzichtet werden kann.

Zusammenfassend bitten wir Sie also, dieser Vorlage zuzustimmen.