Maissen Theo · Ständerat · 2001-11-27
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-27
Wortprotokoll
Wie der Präsident der Kommission, der Kommissionssprecher Kollege Wicki, bereits gesagt hat, sind die Diskussionen, die wir zu dieser Bestimmung führen, eigentlich recht hypothetisch. Wir treffen in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung eine Regelung, die erst in dreissig Jahren die Wirkung entfalten soll. Inzwischen ist es natürlich ohne weiteres möglich, dass auch diese Bestimmung durch Volk und Stände geändert werden kann. Wir wissen nicht, wie dannzumal die Bedürfnisse und die Vorstellungen dieser späteren politischen Generationen sein werden.
Ich möchte Ihnen aufzeigen, wie hypothetisch unsere Diskussionen sind, wenn wir dreissig Jahre zurückdrehen: Was war 1971? Da hatten wir noch eine PTT mit Quersubventionierung. Die SBB hatten noch keine Doppelstockwagen. Die Swissair war eine solide nationale Fluggesellschaft. Die Armee hatte eine stolze Kavallerie. In Berlin stand eine Mauer, [PAGE 758] die für die Ewigkeit gebaut war; die schweizerische Gesandtschaft in Berlin war beinahe im Niemandsland, und es gab dort sicher keine Botschafterfrau, die einmal eine Miss Texas war. (Heiterkeit)
Sie sehen also, in dreissig Jahren ändert sich viel. Daher kann man sich fragen: Warum diskutieren wir überhaupt so intensiv über diesen Abschnitt? Ich denke, wir müssen diese Bestimmung so fassen, wie die Rechtslage und die politischen Rahmenbedingungen heute sind. Die politischen Rahmenbedingungen und die Rechtslage sind ganz klar: Nach Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung gehen mindestens zwei Drittel des Reingewinnes von der Nationalbank an die Kantone. Das ist die Grundlage, die heute massgebend sein muss. Aus diesem Grund müssen wir die Regelung entsprechend treffen.
Nun hat der Nationalrat mit einem knappen Mehr von 89 zu 83 Stimmen beschlossen, das Fondsvermögen nach dreissig Jahren vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der AHV zu übertragen, sofern Volk und Stände keine Weiterführung der Stiftung oder eine anderweitige Verwendung des Fondsvermögens beschliessen. Dieser Beschluss des Nationalrates steht ganz klar im Widerspruch zur bekannten Haltung der Kantone. Die Kantone haben immer gesagt, sie könnten dieser Stiftungslösung nur zustimmen, wenn die Bedingung erfüllt sei, dass diese zwei Drittel, die ihnen laut Verfassung zustünden, nicht definitiv geschmälert würden.
Was bedeutet eine solche Regelung, wie sie nun der Nationalrat vorsieht? Das würde bedeuten, dass die Kantone nach dreissig Jahren die ihnen verfassungsrechtlich zustehenden zwei Drittel des Fondsvermögens, d. h. 12 bis 13 Milliarden Franken, verlieren würden. Das ist angesichts der Grösse dieses Betrages nicht akzeptierbar. Aus den gleichen Überlegungen ist auch der Kompromissvorschlag der Mehrheit der WAK-SR abzulehnen. Auch hier ginge es darum, dass ein Anspruch, den die Kantone heute verfassungsrechtlich haben, um rund 6 Milliarden Franken geschmälert würde. Es sind also mehrere Gründe, die dazu führen, dass Ihnen die Minderheit I empfiehlt, am Beschluss des Ständerates festzuhalten:
1. Sowohl der Nationalrat als auch die Mehrheit der WAK-SR setzen falsche Signale, indem sie sich offen über den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kantone auf mindestens zwei Drittel des Reingewinns der Nationalbank hinwegsetzen.
2. Die Kantone leisten im Rahmen der Vorlage bereits einen bedeutenden Solidaritätsbeitrag. So sind die Kantone bereit, während mindestens 30 Jahren auf einen grossen Teil der ihnen rechtlich zustehenden Erträge von jährlich rund 500 Millionen Franken des Fondsvermögens zugunsten der AHV und der Stiftung Solidarische Schweiz zu verzichten.
3. Es ist verfehlt, schon zum heutigen Zeitpunkt eine Zweckbestimmung von Kapital festzulegen, über das allenfalls erst in 30 Jahren verfügt werden kann. Wie bereits erwähnt: Die Bedürfnisse können in 30 Jahren völlig anders sein als heute.
4. Die beiden anderen Vorschläge übersehen, dass die Kantone dank ihrer grossen Nähe zum Volk und zu den jeweiligen Problemen Gewähr für einen haushälterischen und den unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten angepassten Umgang der Mittel bieten. So haben sie sich z. B. im Vorfeld der Erarbeitung des Gegenentwurfes deutlich dafür ausgesprochen, dass das frei werdende Kapital in den Kantonen in erster Linie für den Schuldenabbau verwendet werden soll.
5. Gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wirkt es sehr wenig überzeugend, wenn wir nun einen Gegenentwurf vorlegen, der vorsieht, dass wir nach 30 Jahren mit dem Fondsvermögen oder mit einem doch wesentlichen Teil davon das tun, was heute die Gold-Initiative will, die wir ja ablehnen.
Ich bitte Sie also, hier konsequent auf der Linie zu bleiben - auch im Sinn von Treu und Glauben, und aufgrund der Gespräche, die wir mit den Kantonen hatten - und bei dem Beschluss des Ständerates zu bleiben, wie wir ihn am 20. Juni 2001 gefasst haben.