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Thanei Anita · Nationalrat · 2003-09-23

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Mobbing ist kein neues Phänomen, leider aber ein sehr aktuelles. Wenn Arbeitsplätze unsicher werden und wenn die Arbeitslosigkeit steigt, nimmt leider auch Mobbing zu. Im letzten Herbst hat das Seco eine Studie veröffentlicht, welche ergab, dass in der Schweiz 8 Prozent der Beschäftigten auf irgendeine Art und Weise von Mobbing betroffen sind. Die Seco-Studie hat weiter ergeben, dass Mobbingopfer häufiger krank sind. Sie leiden beispielsweise unter Kopfschmerzen, Nervosität, Schlafstörungen, bis hin zu Depressionen.

Leider kommt es auch oft zu Kündigungen - einerseits seitens der Opfer, andererseits seitens der Arbeitgeber - und zu dem damit verbundenen Verlust der Stelle und Personalwechsel. Mobbing hat somit neben den tief greifenden persönlichen Konsequenzen für die Betroffenen auch nachteilige betriebs- und volkswirtschaftliche Auswirkungen: Arbeitskräfte fallen aus, neue müssen eingestellt werden. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Opfer schweren Mobbings zum Teil invalidisiert werden. Wenn es uns ernst ist, solche Auswirkungen zu bekämpfen, muss Mobbing im Interesse der Betroffenen und auch aus der Sicht der Volkswirtschaft bekämpft werden.

Hier hakt meine Parlamentarische Initiative ein. Ich verlange zum einen präventive Massnahmen: Es gibt heute schon Betriebe, die erfolgreich Mobbingberatungsstellen eingerichtet haben oder die zumindest eine Ansprechperson haben. Weiter möchte ich die Lücken im Arbeitsrecht und im Arbeitsgesetz schliessen: Es gibt jetzt im OR die so genannte Treuepflicht, die es einem Arbeitnehmer, einer Arbeitnehmerin eigentlich verbieten würde, Mitarbeitende zu mobben, weil das auch den Interessen des Arbeitgebers widerspricht. Dann kennen wir das Weisungsrecht und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers respektive der Arbeitgeberin. Aber das genügt leider nicht, das haben die bisherigen Erfahrungen deutlich gezeigt.

[PAGE 1459] Damit sich ein Opfer ohne Angst wehren kann, braucht es weitere Instrumente. Es handelt sich bei sämtlichen Instrumenten, welche ich mit meiner Parlamentarischen Initiative verlange, um solche, die wir in unserem Recht bereits kennen; also auch hier wieder: nichts Revolutionäres! Eine Forderung ist ein Kündigungsschutz während des Verfahrens, während sämtlicher Verfahren, welche ein Mobbingopfer anzustreben hat. Wir kennen heute schon einen solchen Kündigungsschutz im Gleichstellungsgesetz und im Mietrecht. Ein solcher Schutz ist unabdingbar, um berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Wenn dieser Schutz nämlich nicht besteht, wagen es die Opfer gar nicht, klageweise gegen ihre Arbeitgeber vorzugehen.

Weiter braucht es ein Kündigungswiderrufsrecht. Heute ist es so, dass sehr viele Opfer sich vom Arbeitgeber überschwatzen lassen und selbst eine Kündigung aussprechen, unüberlegt in einer Situation grosser Not. Weiter braucht es eine Beweislasterleichterung, wie wir sie auch bereits im Gleichstellungsgesetz kennen. Das sind alle meine Forderungen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Ich verlange nichts Revolutionäres. Es sind alles bereits im Prozessrecht, zum Teil im materiellen Recht uns bekannte und bewährte Instrumente.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.