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Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-11-27

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Es wurde bereits ausgeführt: Was wir heute entscheiden, wird in 30 Jahren zur Ausführung kommen. Unsere Kolleginnen und Kollegen, die dannzumal hier auf unseren Stühlen sitzen werden, werden sicher so liebenswürdig sein, unseren Wunsch zur Kenntnis zu nehmen. Aber es ist völlig klar, dass sie sich dadurch nicht binden lassen. Was die nächste Generation mit dem real unveränderten Vermögen macht, das wir ihr mit unserer Vorlage zur Verwendung hinterlassen, wird sich nach den dannzumaligen Bedürfnissen und politischen Mehrheiten richten. [PAGE 759]

Wir dürfen also den Entscheid, den wir jetzt fällen, nicht überbewerten. Und doch sind wir es uns schuldig, dass die zukünftige Verteilung des Vermögens, soweit über diese dannzumal nicht anders entschieden wird, mit dem Rest unserer Vorlage kohärent ist. Nach meiner Ansicht ist das sowohl beim Mehrheitsantrag wie auch beim Antrag der Minderheit I der Fall. Die Minderheit I bleibt beim Beschluss, den wir das letzte Mal gefasst haben, und dieser entspricht der heute geltenden Verfassungsbestimmung zur Verteilung des Gewinnes der Nationalbank.

Eine knappe Kommissionsmehrheit, zu der ich mich zähle, unterbreitet Ihnen einen anderen Antrag, der aus meiner Sicht ebenfalls Logik und Kohärenz für sich beanspruchen kann. Die Vermögensverteilung soll in 30 Jahren so vorgenommen werden wie die Verteilung der Ausschüttungen aus diesem Vermögen während der nächsten 30 Jahre. Bei aller Sympathie für den Antrag der Minderheit I unterstütze ich den Mehrheitsantrag vor allen Dingen deshalb, weil wir uns im Differenzbereinigungsverfahren befinden.

Ich kann mich aber in keiner Weise der Minderheit II anschliessen, welche den knapp gefällten Entscheid des Nationalrates unterstützt und in 30 Jahren das ganze Vermögen ausschliesslich der AHV zuweisen will. Aus meiner Sicht ist hier eine wenig logische Verquickung der Gold-Initiative mit dem Konzept der Stiftung vorgenommen worden, das von Bundesrat und Parlament jetzt breit getragen wird. Wahrscheinlich ist die Lösung der Minderheit II in 30 Jahren auch gar nicht die beste. Wie wir es heute aufgrund der vorliegenden Bevölkerungsstruktur beurteilen können, sollte die finanzielle Situation der AHV in 30 Jahren eigentlich entschärft sein, denn dann kommen bereits die geburtenschwächeren Jahrgänge ins Rentenalter. Es ist absehbar, dass sich dann die Balance zwischen den Erwerbstätigen einerseits und der Rentnergeneration andererseits verbessert.

Zusammenfassend: Wir befinden uns im Differenzbereinigungsverfahren, und der Nationalrat ist uns - wie das Herr David zu Recht ausgeführt hat - doch in allen anderen wesentlichen Punkten entgegengekommen und hat unser Konzept übernommen. Zudem bin ich der Meinung, dass die Drittellösung für die zukünftige Verteilung des Vermögens wegen der Drittellösung bei der Verteilung der Erträge als folgerichtig bezeichnet werden kann.

Deshalb meine ich, dass wir hier diesen Schritt auf den Nationalrat zugehen und damit den Weg für eine baldige definitive Bereinigung dieser Vorlage ebnen sollten.