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Matter Thomas · Nationalrat · 2015-06-15

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-15

Wortprotokoll

Ich werde im Folgenden zwei Minderheitsanträge vertreten.

Bei der ersten Minderheit geht es um Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes hat der Bundesrat klar festgehalten, dass das Transaktionsregister keine Daten an ausländische Aufsichtsbehörden übermitteln darf, wenn es sich um eine Datenweitergabe zu Steuerzwecken handelt. Doch der Ständerat hat in seiner Version genau diesen Passus gestrichen. Demzufolge dürfte das Transaktionsregister jetzt auch Daten für Steuerzwecke liefern, was vom Bundesrat klar verneint worden war. Doch mittlerweile unterstützt auch der Bundesrat diese Streichung, mit der immer wiederkehrenden Behauptung, dass sonst das sogenannte Äquivalenzerfordernis nicht erfüllt sei. Ob dies tatsächlich so ist, steht in den Sternen und darf jedenfalls ernsthaft bezweifelt werden.

Immerhin hat der Bundesrat schon zum wiederholten Mal gesagt, es handle sich schlussendlich um einen politischen Entscheid, wenn festgelegt werde, ob das vorliegende Gesetz, das Finfrag, aus Sicht der EU äquivalent sei oder nicht. Die Kommissionsminderheit ist aber überzeugt, dass es einen Verstoss gegen Schweizer Verfassungsrecht bedeuten würde, wenn diese Daten im Ausland für Steuerzwecke genutzt werden könnten. Betroffen wären namentlich die Verfassungsartikel 13, "Schutz der Privatsphäre", 26, "Eigentumsgarantie", 29, "Allgemeine Verfahrensgarantien", und 29a, "Rechtsweggarantie".

Darum ersuche ich Sie, dieser Minderheit zuzustimmen und damit entgegen dem Ständerat an der ursprünglichen Version von Bundesrat und Nationalrat festzuhalten.

Auch bei der Minderheit II bei Artikel 103 Absatz 3 geht es wieder um die sogenannte Äquivalenz - ich muss Ihnen [PAGE 1082] gestehen: Ich kann diesen Begriff bald nicht mehr hören. In der Detailberatung in dieser Kammer habe ich ein Konzept präsentiert, bei dem alle Firmen ausserhalb der Finanzbranche nicht direkt diesem Gesetz unterstellt würden, weil sie ohnehin automatisch indirekt reguliert werden, denn 99,99 Prozent aller Derivatgeschäfte werden über ein Finanzinstitut abgewickelt, und diese Institute werden durch das vorliegende Gesetz reguliert. Verblieben ist dank einer nationalrätlichen Mehrheit einzig das kleine Überbleibsel meines Konzeptes, wonach zwischen zwei Unternehmen ausserhalb der Finanzbranche abgeschlossene Geschäfte nicht gemeldet werden müssten, was nur gerade 0,01 Prozent der Derivatgeschäfte betreffen würde, aber immerhin den schweizerischen Werkplatz administrativ nicht noch mehr belastete. Ausgerechnet diese kleine Erleichterung ist jetzt vom Ständerat auch noch gestrichen worden! Und dies wiederum mit der bundesrätlichen Erklärung, dieses Sätzchen sei nicht EU-äquivalent. Eine andere, überzeugendere Begründung hat der Bundesrat nicht geliefert.

Ich möchte abschliessend festhalten, dass dieses Gesetz im Nachgang zur Finanz- und Staatskrise 2008 formuliert worden ist, um die systemischen Risiken im Finanzbereich zu minimieren. Der Bundesrat hat bestätigt, dass kein Unternehmen ausserhalb der Finanzbranche existiert, welches systemrelevant sei. Dennoch werden jetzt sämtliche nichtfinanzielle Gegenparteien diesem Gesetz unterstellt.

Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit II (Matter) zuzustimmen und am nationalrätlichen Beschluss festzuhalten. Sollte der Antrag der Minderheit II keine Mehrheit finden, dann bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit I (Caroni) zu unterstützen.