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Maissen Theo · Ständerat · 2001-11-27

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu den Kreditumlagerungen im Bereich Landwirtschaft, wie sie von Herrn Wenger dargestellt worden sind. Im Bereich Grundlagenverbesserung wird um zwanzig Millionen Franken gekürzt, und zwar bei den Investitionskrediten und der Betriebshilfe. Es wird gesagt, das sei verkraftbar. Ich kann mir vorstellen, dass das verkraftbar ist. Wir müssen aber sehen, dass die Grundlagenverbesserung nicht nur aus den Investitionskrediten und der Betriebshilfe besteht - das sind ja zinslose Darlehen, die zurückzubezahlen sind -, sondern dass es auch um die Investitionsbeiträge geht.

Die Landwirtschaft ist heute in einer Umbruchphase. Es gibt Strukturprozesse. Strukturprozesse, das wissen wir alle, sind meist mit Investitionen verbunden. Mittel- und langfristig ist es eine falsche Politik - das gilt eigentlich für alle Wirtschaftsbereiche -, wenn man bei den Investitionen spart und das Geld, statt es zu investieren, verkonsumiert, wie das hier vorgeschlagen wird. Ich möchte dies hier einfach anmelden. Wenn wir Verlagerungen machen und bei der Investitionshilfe und der Betriebshilfe Mittel verfügbar sind, müsste man diese besser in die Investitionsbeiträge einbauen, d. h. bei der Rubrik 4600.100, Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen - das sind die Subventionen à fonds perdu für Meliorationen, Stallbauten und Ähnliches.

Es ist so, dass wir heute in weiten Teilen dieses Landes einen Überhang, einen Bedarf an Strukturverbesserungen, vor allem Meliorationen haben, die wegen fehlender Bundesmittel nicht ausgeführt werden können. Das ist in der jetzigen Phase schlecht für die Landwirtschaft; zudem gibt es noch negative Effekte für das örtliche Bauhaupt- und -nebengewerbe. Meistens sind das regional gut verteilte Investitionen, die ökonomisch gesehen noch einen Multiplikatoreffekt haben. Ich bedaure es deshalb sehr, dass es nicht der Grundlagenverbesserung, sondern anderen Bereichen zugute kommt, wenn man zulasten der Investitionskredite und der Betriebshilfe Kreditumlagerungen macht.

Nun: Diese 20 Millionen Franken gehen in die Position 3600.210, Beihilfen und Zulagen Milchwirtschaft. Ich habe schon Verständnis für die Produzenten, die das vertreten, ich kenne die Situation in etwa. Auf der anderen Seite muss ich mich natürlich fragen - da möchte ich von der Finanzkommission, die das ja beantragt, Auskunft erhalten -, wie sie die gesetzlichen Vorgaben überhaupt zu erfüllen gedenkt. Wir haben uns bei der Beratung des Landwirtschaftsgesetzes - da kann ich mich noch sehr gut erinnern; ich war in der Kommission und habe mich dort intensiv beteiligt - sehr intensiv über Artikel 187 ausgelassen. Wir haben dort diese Übergangsfragen eingehend diskutiert. Um das System "Agrarpolitik 2002" umzusetzen, um wegzukommen von der traditionellen Agrarpolitik mit viel Marktstützung zu weniger Marktstützung und mehr Direktzahlungen, haben wir ein Konzept gemacht und gesagt: Innerhalb von fünf Jahren müssen die Bundesbeiträge für Marktstützung um einen Drittel abgebaut werden.

Nun haben wir in diesen kaskadenartigen Rückbau an und für sich bereits das zweite Mal einen Stopp eingebaut und sind nun nicht auf der Linie. Das heisst, wenn wir die fünf Jahre, die in einem Gesetz vorgeschrieben sind, einhalten möchten, wird es irgendeinmal zu einem grossen Sprung kommen. Das wird auch nicht gut tun. Statt dass wir hier systematisch angleichen, schieben wir das Problem vor uns her. Irgendeinmal müssen wir uns entscheiden.

Ich möchte von der Finanzkommission, die diesen Antrag stellt - ich nehme an, sie hat sich mit dieser Problematik, mit [PAGE 777] dieser gesetzlichen Vorgabe beschäftigt -, hier und heute Auskunft darüber erhalten, wie sie diese Abstufung des Rückbaues bei der Marktstützung bis im Jahre 2003 sieht. Nach meinem Dafürhalten wird es mit dem eingeschlagenen Weg Probleme geben.

Noch ein letzter Punkt im Bereich Landwirtschaft: Es gibt dort die Position 3600.230. Das sind die Exportbeihilfen für Zucht- und Nutzvieh. Ich stelle erfreut fest, dass hier vom Bundesrat weiterhin 17 Millionen Franken vorgesehen sind. Nun, das ist sehr positiv. Nur nützt es nichts, wenn man nicht effektiv exportieren kann. Das hängt allerdings von etwas anderem ab: Nicht vom Budget, sondern von der Umsetzung der Verhandlungen. Ich möchte dies einfach im Rahmen dieser Beratung weitergeben. Das betrifft nicht das Departement und die Aufgaben von Herrn Bundesrat Villiger, sondern das Volkswirtschaftsdepartement. Aber ich möchte es bei dieser Gelegenheit weitergeben: Tun Sie alles dafür, dass diese 17 Millionen Franken auch eingesetzt werden können. Das ist sinnvoll eingesetztes Geld, weil die Tiere, die exportiert werden können, die Inlandmärkte entlasten, sowohl den stark belasteten Schlachtviehmarkt wie auch den Nutzviehmarkt. Ich bin dankbar für diese 17 Millionen Franken. Ich hoffe, dass es gelingt, diese im nächsten Jahr auch zweckbestimmt einzusetzen.