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AB 182386

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-09

Wortprotokoll

Es geht mit dieser Standortförderung des Bundes darum, wie heute Morgen schon mehrfach angesprochen, dem Land, vor allem dem auf KMU basierten Land, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und letztlich Arbeitsplätze zu erhalten respektive neue zu schaffen.

Die Standortförderung unterstützt Unternehmen im Strukturwandel und setzt Anreize zur Zusammenarbeit unter standortrelevanten Akteuren. Der Nutzen der Zusammenarbeit wird unterschätzt; ich habe das auch eben wieder bei der vorgetragenen Kritik gedacht. In unserem kleinräumig strukturierten und föderalistischen Land ist sie aber von grosser Bedeutung, und sie hilft letztlich doch, Grössenvorteile zu nutzen und damit Kosten zu senken. Sie wissen alle, dass ein grosser Teil unserer Hotels, nämlich 90 Prozent unserer Hotellerie, Unternehmungen mit weniger als fünfzig Betten sind. Diese sollen z. B. ihren Einkauf gemeinsam organisieren. Das ist eine Konsequenz der stimulierenden Einflussnahme seitens des Bundes über diese Standortförderungsbotschaft. Oder wenn ein Teil der rund 560 Tourismusorganisationen, die wir in diesem Land nach wie vor kennen, gemeinsam Marketing macht, dann muss das auch seine Konsequenzen haben.

Sie haben es jetzt Ihrerseits vielfach angesprochen: Die Aufhebung des Euromindestkurses ist nicht verdaut und hat zusätzlich Druck auf die betroffenen Sektoren ausgelöst. Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden. Sie werden seit 2011 auch systematisch verbessert und sollen mit dieser Vorlage weiterhin verbessert werden.

Ich zähle Ihnen ganz kurz im Sinne eines Überblickes ein paar Instrumente der Standortförderung auf:

Diese Instrumente müssen zu Produktivitätssteigerungen führen, zu Kostensenkungen beitragen, zu Qualitätssteigerungen verhelfen. Sie bringen den Tourismus überhaupt erst ins Land und führen zu einer modernen und innovativen Beherbergungswirtschaft. Ich verzichte darauf, mich noch einmal über die Innovation auszulassen; wir haben das heute Morgen schon einmal gemacht. Es sind kleinste innovative Schritte, die weiterhelfen. Den innovativen Big Bang können wir nicht erwarten, den gibt es nicht, aber kleine Verbesserungen sind zu anerkennen, und solche können mit dem vorliegenden Programm stimuliert werden.

Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit, das habe ich schon gesagt, auch um die Wettbewerbsfähigkeit bei der Wertschöpfung in den Regionen und über die Regionen hinaus. Es geht darum, dass man für die Schweizer KMU zusätzliche Absatzmärkte im Ausland finden kann. Es geht darum, dass man Unternehmungen in dieses Land bringt. Kurzum: Die Standortförderung stärkt unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, sie steigert die Wertschöpfung, sie stützt die Arbeitsplätze. Es wurde vorhin richtigerweise gesagt: Jeder zweite Arbeitsplatz in diesem Land hängt vom internationalen Austausch ab, und der Tourismus ist eine Exportindustrie. Es ist also nicht belanglos, ob und, wenn ja, wie wir diese Branchen unterstützen, damit sie ihren Anteil, nämlich jeden zweiten Franken für uns zu erwirtschaften, weiterhin sicherstellen können.

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen sechs Finanzierungsbeschlüsse für die Jahre 2016-2019 sowie den Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2016-2023 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik. Last, but not least beantragt er Ihnen Zustimmung zum Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung für die Jahre 2016 bis 2023.

Ich gehe die einzelnen Bundesbeschlüsse ganz kurz durch. Der erste Bundesbeschluss betrifft das E-Government mit einem Verpflichtungskredit von 17,7 Millionen Franken. Ich bin Mitglied des Steuerungssausschusses E-Government Schweiz. Bei dieser Vorlage geht es darum, dass wir die Gelder beschliessen lassen, die wir brauchen, um in den nächsten vier Jahren sicherstellen zu können, dass der One-Stop-Shop für KMU endlich möglich wird, dass KMU also die Informationen, die sie von Gemeinden, Kantonen und Bund benötigen, über eine einzige Plattform bekommen können. Da besteht ein Potenzial: Man kann die Leistungsfähigkeit der KMU steigern, die Bürokratie reduzieren und zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität beitragen. Das Projekt ist am Entstehen: es wäre meiner Ansicht nach völlig falsch, hier jetzt im Sinne einer Sparmassnahme ein Zeichen setzen zu wollen. Ich bitte Sie also, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.

Dank E-Government können die KMU ihre regulatorischen Aufgaben einfacher und schneller erfüllen. Das Zeitmoment spielt wieder eine grosse Rolle. Beim Prozess der Firmengründungen via Startbiz beträgt die Zeitersparnis nachweislich etwa 50 Prozent. Die beantragten Mittel werden also hauptsächlich für den schrittweisen Aufbau des One-Stop-Shops verwendet. Sie tun gut daran, wenn Sie diesen Kredit im Rahmen dessen, was der Bundesrat beantragt, gutheissen.

Beim Bundesbeschluss 2 geht es um die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2016-2019. Wir beantragen einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken. Das ist so, es sind 10 Millionen Franken mehr als in der ablaufenden Periode. In der ablaufenden Periode wurden über Innotour immerhin 65 Projekte unterstützt. Die Hebelwirkung von Innotour mit einem Projektvolumen von insgesamt über 60 Millionen Franken ist beachtlich. Mit 20 Millionen Franken wurden also 40 zusätzliche Millionen Franken hebelwirkungsartig stimuliert. Das müsste sich mindestens linear übertragen, wenn wir die Mehrmittel sprechen. Dank den überbetrieblichen Innotour-Projekten werden insbesondere auch Kosten gesenkt und wird die Qualität gesteigert. Ausgezeichnet werden im Rahmen des von Innotour unterstützten Qualitätsprogramms für den Schweizer Tourismus Betriebe, die sich kontinuierlich mit dem Thema der Qualität auseinandersetzen. Seit 1998 konnten 7666 Qualitätsgütesiegel an touristische Leistungsträger verliehen werden. Wie gesagt, die Qualitätsansprüche sind hoch. Also sind die eingesetzten Mittel sicherlich mitverantwortlich dafür, dass der Standort qualitativ hohen Ansprüchen genügt.

Vor dem Hintergrund der Frankenaufwertung und aufgrund der ausgeschöpften Mittel hat das WBF die geltenden Vollzugsmodalitäten per Ende März 2015 angepasst. Finanzhilfegesuche können weiterhin eingereicht und entsprechend geprüft werden. Das Seco kann weiterhin Verfügungen erlassen, und die in positiven Verfügungen zugesprochenen Zahlungen erfolgen dann nur unter dem Vorbehalt, dass die neuen Innotour-Mittel von der Bundesversammlung bewilligt und verabschiedet werden. Das heisst mit anderen Worten: Wir wollen angesichts der jetzt beschränkten und aufgebrauchten Mittel für diese Periode ganz bewusst nicht mit unseren Anstrengungen nachlassen, verfügen zusätzlich allerdings schon über einen Kredit für die nächste Periode. Auch deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Kredite um 10 Millionen auf 30 Millionen Franken aufzustocken.

Zum Stichwort Impulsprogramm: Dieses hat der Bundesrat bereits 2013 im Tourismusbericht vorgeschlagen. Er will damit den infolge der Zweitwohnungs-Initiative beschleunigten Strukturwandel begleiten und abfedern. Mit dem Impulsprogramm setzt der Bundesrat Anreize für innovative, für qualitativ hochstehende Produkte und auch für Kooperationen. Das Impulsprogramm wird neben Innotour auch über die neue Regionalpolitik umgesetzt. Konkret werden für die Umsetzung des Impulsprogramms 200 Millionen Franken aus dem Fonds für Regionalentwicklung entnommen, 150 Millionen Franken in Form von Darlehen und 50 Millionen à fonds perdu. So viel zum Bundesbeschluss 2. [PAGE 980]

Herr Nationalrat Amstutz, Sie haben gesagt, es brauche nicht mehr Geld, sondern es brauche Ideen und es brauche Innovation. Natürlich, Sie haben Recht! Wir versuchen mit den Mitteln von Innotour Ideen zu stimulieren, Innovationen zu fördern. Ich habe es gesagt: Innotour hat über die letzten Jahre 65 Projekte begleitet, 65 Projekte vorangebracht - "Bergbahnen wohin? Trendreport und Handbuch Entwicklungspfade 2025", um ein Beispiel zu nennen. Was ist die Zielsetzung dabei? Selbstverständlich nur die zukunftsorientierte Entwicklung der Angebote. Es gibt gemeinsame Angebote und Kooperationen zum Natur- und Kulturtourismus in Schweizer Pärken. Auch das ist ein gelungenes Projekt. Die Entwicklung ist qualitativ hochstehend und im Querschnittbereich von Natur, Kultur und Bildung zu verstehen. Es ist meiner Ansicht nach nicht richtig, den Unterschied zwischen Geld einerseits und Ideen und Innovation andererseits machen zu wollen. Ohne Geld ist die Stimulierung nicht möglich. Mit Geld werden Ideen kreiert, validiert und mit aller Konsequenz umgesetzt. Das ist genau das, was wir wollen; das ist genau das, was wir fördern.

Zum Bundesbeschluss 3 über die Finanzhilfe für Schweiz Tourismus für die Jahre 2016-2019: Seit 2008 hat der Schweizer Tourismus immerhin 3,6 Millionen Hotel-Logiernächte verloren; diese fehlen. Die europäischen Gäste müssen zurückgewonnen oder ihr Wegbleiben muss durch die Anwerbung aussereuropäischer Gäste kompensiert werden. Das ist schnell und einfach gesagt, lässt sich aber nicht so einfach realisieren. Die Dualstrategie von Schweiz Tourismus scheint uns richtig zu sein. Es gilt, den Fokus gleichzeitig und parallel auf Nah- und Fernmärkte zu setzen. Das scheint mir ein gutes Rezept zu sein. Die Dualstrategie ist vor allem auch jetzt vor dem Hintergrund der Frankenstärke von grosser Bedeutung, beispielsweise das Vordringen in Dollarmärkte für Marketingaktionen. Das ist natürlich richtig und kompensiert ein wenig die Nachteile, die wir im Verhältnis zum Euro einfach hinnehmen müssen. Schweiz Tourismus soll die Dualstrategie in gleichem Ausmass wie bisher weiterführen können. Der Bundesrat beantragt gleich viele Mittel wie in der Finanzplanung vom August 2014, nämlich 220,5 Millionen Franken. Ich bitte Sie, auch hier dem Bundesrat zu folgen.

Zum Bundesbeschluss 4 über die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit bis 2019: Ja, wir stellen jetzt den Antrag, die 100 Millionen Franken bis Ende 2019 zur Verfügung zu stellen. Es ist so, dass wir Ende dieses Jahres wahrscheinlich von den 100 Millionen Franken immer noch 70 Millionen nicht angebraucht haben werden. Die Beherbergungswirtschaft ist nach wie vor stark von den Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative betroffen. Wir wollen uns die Möglichkeiten offenhalten, aber es ist sicherlich richtig, dass wir auch hier in dieser Domäne, wo an sich Geld zur Verfügung stünde, die Qualitätsansprüche hoch halten, hochqualitative Projekte einfordern und dann unterstützen und insofern mit dem Geld äusserst sorgfältig umgehen. Ich mache Ihnen also beliebt, das Zusatzdarlehen bis 2019 zu verlängern.

Zum Bundesbeschluss 5 zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2016-2023 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik: Der Bund gibt den strategischen Rahmen für die inhaltliche Umsetzung der neuen Regionalpolitik vor. Die Förderschwerpunkte des Mehrjahresprogramms sind Geschäftsinnovationen und Tourismus. Der Bundesbeschluss hält zudem das Schlüsselkriterium der überregionalen Exportorientierung fest. Das bedeutet, dass die neue Regionalpolitik vorwiegend diejenigen Wirtschaftszweige unterstützen soll, die Produkte und Dienstleistungen erzeugen, die über die Regionsgrenzen hinaus Absatz finden können. Ich mache Ihnen diesen Exportbasis-Ansatz wirklich beliebt: Denn wer auf dieser Grundlage kompetitiv besteht, der hat innerregional keine wirklichen Probleme, der hat sich messen lassen an der überregionalen, nationalen, vielleicht sogar internationalen Konkurrenz, und das trägt letztlich weiter.

Wir suchen die Multiplikatoreffekte; diese sind herkömmlich ausgewiesen. Es soll weiterhin möglich sein, Multiplikatoren zu stimulieren und nachhaltig innovativer zu werden. In diesem Programm der neuen Regionalpolitik müssen vor allem auch die Hebelwirkungen erzeugt werden können. Aus diesen Gründen ist die Ergänzung des Bundesbeschlusses zum Mehrjahresprogramm durch den Antrag der Mehrheit nicht opportun und deshalb abzulehnen. Mit anderen Worten: Beim Bundesbeschluss 5 bleiben Sie bitte beim Bundesrat.

Für ein qualitativ hochstehendes, für ein diversifiziertes Angebot an Innovationsunterstützung für KMU braucht es eine kritische Masse. Die neue Regionalpolitik setzt starke Anreize, dass die schweizweit über hundert weitgehend kantonal, aber auch überregional und national aufgebauten Innovationsförderungen über die administrativen Grenzen hinweg koordiniert werden können und koordiniert werden sollen. Die neue Regionalpolitik setzt "bottom up" in den Regionen an, einerseits mit Darlehen an wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen wie Bergbahnen und Sportanlagen und andererseits mit innovativen Kooperations- und Entwicklungsprojekten, die die Destination als Ganze voranbringen wollen. Finanziell läuft ein Grossteil des Tourismusimpulsprogramms über die neue Regionalpolitik, was einer starken Ausweitung der Tourismusförderung über die neue Regionalpolitik entspricht.

Ein weiteres wichtiges Element der Regionalpolitik ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Mit Interreg verfügen wir über ein Instrument zur wirtschaftlichen Stärkung unserer Grenzregionen zu unserem weitaus wichtigsten Handelspartner, und das ist die europäische Nachbarschaft. Auch diese Interreg-Komponente sei in Erinnerung gerufen. Sie hat ihre Schwierigkeiten gehabt, sie hat ihre Vorteile bewiesen. Der Bundesrat macht Ihnen beliebt, bei diesem Programm zu bleiben.

Zum Bundesbeschluss 6: Da geht es um weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Es geht um acht Jahre, nämlich die Jahre 2016 bis 2023, und es geht um 230 Millionen Franken. Die neue Regionalpolitik hat seit 2008 über 1700 kantonale, überkantonale und grenzüberschreitende Projekte zugunsten der KMU in der Industrie und im Tourismus gefördert. Auch hier ist die finanzielle Hebelwirkung beachtlich. Bei den Projekten, die mit A-fonds-perdu-Mitteln unterstützt wurden, stehen jedem vom Bund eingesetzten Franken mindestens drei Franken von Kantonen und Dritten gegenüber. Bei den Darlehen, die eingesetzt wurden, ist das Verhältnis noch besser, nämlich etwa 1 zu 5. Die neue Regionalpolitik kann regional spürbare Arbeitsplatzeffekte erzielen, das zeigt zum Beispiel eine Wirkungsmessung aus dem Jahre 2012 an zwanzig Projekten. Ich lege Ihnen deshalb auch diesen Bundesbeschluss ans Herz.

Zum Bundesbeschluss 7 über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2016-2019: Hier schlägt Ihnen der Bundesrat eine Summe von 89,6 Millionen Franken vor. Nominell stehen der Exportförderung aus dem beantragten Kredit 5,6 Millionen Franken mehr zur Verfügung als in der Vorperiode. Die Exportförderung, ausgeführt durch Switzerland Global Enterprise, unterstützt, wie wir alle wissen, vor allem Schweizer KMU, vor allem bei der Erschliessung neuer Absatzmärkte. Gerade jetzt ist es für mich ein Stück weit unverständlich, wenn wir hier sparen wollen. Wir wissen, wie enorm die KMU-Welt gefordert ist. Wir wissen, wie enorm schwierig es ist, sich als KMU in internationalen Märkten durchsetzen zu können. Mit den Mitteln, die Ihnen der Bundesrat beantragt, nämlich die 89,6 Millionen Franken, wird nichts anderes gemacht, als angelaufene Projekte, angelaufene Unterstützungen mit aller Konsequenz voranzutreiben. Das muss letztlich den Durchbruch bringen. Das muss letztlich den Erfolg auf dem Markt bringen und damit auch die Beschäftigung.

Nach dem Entscheid der Nationalbank zur Aufhebung der Euro-Franken-Untergrenze wurde das Beratungsangebot von Switzerland Global Enterprise im Februar 2015 zu gut 40 Prozent mehr nachgefragt als im Februar 2014. Im März 2015 gab es fast 50 Prozent mehr Ad-hoc-Anfragen als im Vorjahr. Das zeigt schon, dass Switzerland Global Enterprise eine Stellung hat, Unterstützung bieten kann und in schwierigen Zeiten zusätzlich beansprucht wird. Aufgrund des Gesagten bitte ich Sie, beim Bundesbeschluss 7 dem Bundesrat zu folgen. [PAGE 981]

Last, but not least zum Bundesbeschluss 8: Es geht um die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2016-2019. Wir beantragen Ihnen einen Zahlungsrahmen von 16,4 Millionen Franken. Real stehen mit dem beantragten Kredit der Standortpromotion 2 Millionen Franken mehr zur Verfügung als in der Vorperiode. Das hat etwas mit der Bezahlung der Löhne des betroffenen Personals durch das EDA zu tun. Damit scheinen dem Bundesrat die 16,4 Millionen Franken genügend zu sein: Sie brauchen hier nicht aufzustocken. Ich bitte Sie vielmehr, die Pace dort, wo Sie zurückfahren wollen, insbesondere beim E-Government, nicht auf halbem Weg zu reduzieren. Bei diesem Projekt brauchen wir jetzt ein ganz konsequentes Vorangehen, damit wir in absehbarer Zeit den Unternehmungen die Dienstleistung anbieten können. Wir reden derart viel von administrativer Entlastung - hier haben Sie die Möglichkeit, mit relativ wenig Mitteln einem Projekt zum Durchbruch zu verhelfen.

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