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AB 182416

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-09

Wortprotokoll

Ich halte mich kurz.

Zum Bundesbeschluss 1: Ich mache Ihnen noch einmal beliebt, den 17,7 Millionen Franken zuzustimmen. Sie werden investiert für das E-Government, für den One-Stop-Shop, den wir jetzt so rasch wie möglich realisieren wollen, der Nutzen bringt und der die Administration vereinfacht. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen.

Zum Bundesbeschluss 2: Dieser Bundesbeschluss betrifft Innotour. Ich habe es vorhin gesagt: Es geht noch einmal um die Zweitwohnungs-Initiative; es geht darum, ihren Effekt bestmöglich abzufedern. Es geht um nationale Projekte. Wir wollen Impulse für die Innovation, wir wollen Kooperation und Wissensaufbau. Ich bitte Sie, die zusätzlichen 10 Millionen Franken, die der Bundesrat beantragt, zu genehmigen.

Zum Bundesbeschluss 3: Hier geht es um die Weiterführung der Dualstrategie, und zwar im gleichen Ausmass wie bisher. Es geht darum, dass wir den Heimmarkt stabilisieren können; es geht darum, dass wir auf spezifische Kundensegmente in Fernmärkten - in Indien, in China - fokussieren können. Das ist wichtig. Mit den vom Bundesrat beantragten Mitteln ist dies auch machbar.

Was den Minderheitsantrag zu Artikel 1a für die Förderung der Filmproduktion angeht: Ich bitte Sie, davon abzusehen. Schweiz Tourismus gewährt bereits Fachunterstützung, gewährt Beratung, wenn es um das Reiseland Schweiz geht und wenn es zum Beispiel um Bollywood-Filme geht. Damit sind wir sofort bei der Filmförderung und damit bei der Kulturbotschaft: Die Mittel müssen dort eingestellt werden. Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit zu Artikel 1a abzulehnen.

Mit dem Einzelantrag Semadeni zum Bundesbeschluss 3 wird verlangt, dass ein unentgeltliches nationales Buchungsportal geschaffen werden soll. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Aussage von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer heute Morgen. Mit dem Switzerland Travel Center existiert eine nationale Buchungsplattform. Es ist eine Tochtergesellschaft von Hotellerie Suisse, von den SBB, von Schweiz Tourismus. Die Erstellung dieser Plattform wurde vom Bund massgeblich mitfinanziert. Die Vermittlungsgebühren sind sehr tief. Ich bitte Sie, auf dieses Instrument abzustellen und den Einzelantrag Semadeni abzulehnen.

Zum Bundesbeschluss 4: Ich bitte Sie selbstverständlich, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Zum Bundesbeschluss 5: Hier ist auch nichts Besonderes anzumerken - mit Ausnahme des Exportbasis-Ansatzes. Wir müssen über die Regionsgrenzen hinaus kompetitiv sein. Wenn wir das sind, sind wir selbstverständlich auch innerregional gut unterwegs. Ich mache Ihnen also wirklich beliebt, den Exportbasis-Ansatz zu unterstützen und nicht, wie mit einem neuen Artikel 5a vorgeschlagen, die regionalen Wirtschaftskreisläufe aufzunehmen. Es wurden der Nachteil und die Position der VDK bereits erwähnt. Ich mache meinerseits auf den VDK-Brief aufmerksam und bitte Sie, von der in Artikel 5a geforderten nachhaltigen Innovation, die schwierig zu definieren und nicht reif ist, abzusehen und den Antrag der Mehrheit also abzulehnen.

Zum Bundesbeschluss 6: Hier geht es um die 230 Millionen Franken für den Fonds. Gegenwärtig sind knapp 1,2 Milliarden Franken im Fonds investiert. Die Hebelwirkung habe ich bereits erwähnt. Mit den A-fonds-perdu-Beiträgen erwirkt ein Bundesfranken 3 Franken bei Kantonen und Dritten. Mit den Darlehensgeldern ist das Verhältnis noch besser: 1 Franken des Bundes löst 5 Franken bei Kantonen und Dritten aus. Es ist also eine gute Verwendung und Investition dieser Mittel. Der Zweck der Neueinlagen von 230 Millionen Franken, wie Ihnen das der Bundesrat vorschlägt, ist natürlich derjenige, dass wir den Fondswert erhalten wollen. Wir haben Simulationsrechnungen gemacht, und diese zeigen auf, dass man 230 Millionen Franken einlegen muss, damit das Fondsvermögen jederzeit eine Milliarde Franken beträgt.

Zum Bundesbeschluss 7: Der Zahlungsrahmen von 89,6 Millionen Franken beziehungsweise der Einzelantrag Bourgeois sind zu unterstützen.

Zum Bundesbeschluss 8: Dieser ist unbestritten.