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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2015-06-09

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-09

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt die Schaffung eines nationalen Innovationsparks mit vernetzten Standorten. Sie tut es umso überzeugter, als sich das ursprüngliche Konzept eines Dübendorfer Innovationsparks für Zürich und den Rest der Schweiz "entzürchert" hat, nachdem die ursprüngliche Autorenschaft festgestellt hat, dass gegen die Westschweiz und die SVP in unserem Land nicht gewonnen werden kann. Die Westschweiz sowie bedeutende Projekte sind heute eingebunden. In Opposition gegen das Eintreten bleiben eigentlich nur noch die Kräfte, die meinen, unser Land könne nicht nur allein, sondern zudem auch noch ohne Wissens- und Forschungskompetenzen auf dem Erfolgspfad bleiben. Glücklicherweise für unser Land ist das immer noch bei Weitem keine Mehrheit.

Die Stärken des heutigen Projekts, auch im internationalen Umfeld, liegen in der Kombination der beiden ETH als weltweite Forschungsschwergewichte mit den punktuellen, noch zu konsolidierenden Stärken anderer Standorte zu einem nationalen Konzept. Nur so kann für die finanzielle Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz die notwendige Vermarktungskraft im internationalen Umfeld geschaffen werden.

Das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, das wir hier vor drei Jahren verabschiedet haben, gibt dem Bund die Kompetenz zur Unterstützung eines solchen Parks, der die Wirtschaft und die Forschungspotenziale bündeln und mit der damit einhergehenden internationalen Ausstrahlung für eine entsprechende Standortattraktivität sorgen soll. Die praktischen Erfahrungen des bestehenden Parks in Lausanne, aber auch entsprechende Projekte im Ausland zeigen, dass die Interaktion zwischen international anerkannten Forschungsstandorten mit klaren Schwerpunkten und entsprechend interessierten Unternehmungen zu materiellen, aber auch symbolorientierten und nichtsdestotrotz klar wahrnehmbaren Synergien führen. Diese wirken sich sowohl für die Forschung und damit auch für die Bildung wie auch für die entsprechenden Wirtschaftsstandorte positiv aus. Das rechtfertigt auch die proaktive Rolle des Bundes, die im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz bereits verankert ist.

Die Schweiz hat es bisher auch im internationalen Vergleich nicht geschafft, die Resultate aus der Grundlagenforschung optimal für ihre Volkswirtschaft zu nutzen, wohl auch deshalb, weil eine Mehrheit immer noch der Meinung ist, dass sie, wenn vielleicht nicht einer volkswirtschaftlichen oder einer wirtschaftspolitischen Keuschheit des Bundes, so doch zumindest dem Prinzip einer grossen Bundesenthaltsamkeit frönen müsse.

Im vorliegenden Fall hat das Parlament allerdings mehrheitlich beschlossen, dem Bund eine etwas aktivere Rolle zu geben: Es gibt erstens den Grundsatz eines nationalen Innovationsparks, der zwar gemäss Gesetz von einer privatrechtlichen oder einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung koordiniert werden, aber vom Bund unterstützt werden soll. Zweitens gibt es einen Katalog von Unterstützungsmöglichkeiten nach Artikel 33 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation. Dieser sieht einerseits unter anderem vor, dass der Bund mit dem Verkauf geeigneter Grundstücke Mittel für den Innovationspark generieren kann. Andererseits kann er dasselbe Ziel auch alternativ oder kumulativ mit der Nutzung der Erlöse aus der Abgabe geeigneter Grundstücke im Baurecht mit entsprechenden Baurechtszinsen erreichen.

Der Bundesrat und die Kommission haben also hier nichts erfunden, sie wenden vielmehr ganz einfach einen Gesetzesartikel an, der bereits vor drei Jahren hier grossmehrheitlich so verabschiedet wurde. Auf diese beiden Kompetenzen gehen auch zwei Änderungen im Bundesbeschluss 1 zurück, die unsere Fraktion unterstützen wird:

Die erste Änderung ist der Antrag der Mehrheit bei Artikel 1 Absatz 4. Der Erlös aus der Abgabe von Grundstücken im Baurecht soll der Stiftung und damit auch sämtlichen Standorten in der Schweiz für besondere Aufgaben zugutekommen können, mit einem Schlüssel, den dann die Stiftung selber bestimmen soll.

Die zweite Änderung ist der Antrag meiner Minderheit auf einen neuen Artikel 1 Absatz 1bis, der auf einen Antrag von Kollege Reynard zurückgeht und verlangt, dass auch die gesetzliche Kompetenz des Bundes, finanzielle Ressourcen aus dem Verkauf - und nicht nur aus Baurechtszinsen - bundeseigener Grundstücke an den Innovationspark zu überweisen, wahrgenommen wird.

In diesem Sinne haben wir auch den Antrag von Kollegin Chevalley unterstützt, der im Beschluss 2 einen raumplanungspolitischen Spielraum für den Innovationspark fordert. Das Bundesamt für Raumplanung hat jedoch in einer [PAGE 959] Stellungnahme in den letzten Tagen gezeigt, dass die Priorisierung des Parks auf politischer Ebene und die entsprechende Praxis ausreichen, um beim Ausbau des Parks über die notwendige raumplanerische Flexibilität zu verfügen, sodass der Antrag eigentlich obsolet geworden ist.

Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, auf den Entwurf einzutreten und ihn mit den entsprechenden Änderungen zu unterstützen.