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Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-03-05

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Die WAK-SR hat 2008 eine Motion eingereicht (08.3450), mit der sie den Bundesrat beauftragte, Aus- und Weiterbildungskosten in Zukunft steuerlich abzugsfähig zu machen. Sie hat auch vorgesehen, dass es einen Deckel geben soll, und sie hat ebenfalls vorgesehen, dass das für natürliche Personen gelten soll.

Der Bundesrat hat mit der vorliegenden Botschaft diese Motion erfüllt und räumt zu Recht mit der Unterscheidung zwischen Aus- und Weiterbildung auf. Es ist Ihnen klar, dass die Unterscheidung, was wirklich beruflich bedingte Weiterbildung und was Ausbildung ist, ein ganz heikles Thema ist, nicht zuletzt auch deshalb, weil man in der Bildungspolitik immer mehr versucht, Diplome für den Weiterbildungsweg zu schaffen, die man auch auf dem Erstbildungsweg erreichen kann. Damit wird es immer schwieriger, diese Abgrenzung zu machen.

Der Ständerat ist als Erstrat auf die Vorlage eingetreten und hat den Betrag, den der Bundesrat vorgeschlagen hatte, von 6000 auf 12 000 Franken erhöht, weil das auch sehr viele Kantone so gefordert haben. Ihre Kommission hat die Vorlage dann diskutiert und von der Verwaltung Vorschläge zu folgenden Punkten verlangt:

1. Diese Vorlage darf keine Auswirkungen auf das steuerbare Einkommen des Arbeitnehmers haben. Gemeint ist hier, dass es nicht dazu führen darf, dass es im Lohnausweis des Arbeitnehmers aufgerechnet wird, wenn der Arbeitgeber Weiterbildungskosten übernimmt.

2. Wir haben gesagt, dass es weiterhin möglich sein muss, Weiterbildungskosten in Firmen oder auch bei Selbstständigerwerbenden als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend zu machen.

3. Es darf in diesem Bereich keine Obergrenze geben. Heute ist die Rechtssituation so: Wenn eine Firma Mitarbeiter weiterbildet, kann sie dies als geschäftsmässigen Aufwand abbuchen. Es gibt keine Obergrenze, und es wird auch nicht aufgerechnet.

Der Bundesrat hat uns dann einen Bericht vorgelegt, in welchem man erstens einmal lesen kann, dass man Weiterbildungskosten nicht mehr als geschäftsmässigen Aufwand hätte verbuchen können - was ich persönlich für ein ziemlich problematisches Unterfangen halte -, falls man der Vorlage des Bundesrates zugestimmt hätte. Zweitens wird ausgeführt, dass er an seinem Entwurf festhalte. Ihre Kommission hat das dann anders entschieden.

Es geht hier jetzt um die Anträge der Mehrheit bzw. der Minderheiten. Wir haben festgehalten, dass Angestellte in Zukunft weiterhin vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung besuchen können, ohne dass das auf ihrer Seite irgendwelche Steuerfolgen hat; dies gilt auch für die Selbstständigerwerbenden. Das heisst also, dass diese 12 000 Franken, die man auf dem Lohnausweis als Obergrenze angeben muss, wenn man sie überschreitet, rein informativ sind und keinen Einfluss auf die persönliche Steuererklärung haben. Es ist mir sehr wichtig, dies zu erwähnen, weil sich die Kommission hier grossmehrheitlich darüber klar war, dass man das so machen muss. Wir waren uns auch bewusst, dass man Weiterbildungsanstrengungen des Arbeitgebers nicht komplizieren soll.

Weiter finden Sie auf der Fahne den Antrag der Minderheit II (Baader Caspar), die die Weiterbildungskosten, auch wenn sie privat getragen werden, ohne Grenze abzugsfähig machen will. Das ist zum Teil die heutige Rechtssituation; ich werde mich dazu an der betreffenden Stelle noch äussern.

Sie finden auf der Fahne auch einen Rückweisungsantrag. Dort geht es darum, dass man mit Bildungsgutscheinen arbeiten will. Die Kommission hat das intensiv diskutiert. Es gibt dazu auch einen Expertenbericht, der in der Botschaft erwähnt wird. Es gibt eine gewisse Klientel, gewisse Arbeitnehmer, die man vermutlich mit Weiterbildungsgutscheinen motivieren könnte, eine Weiterbildung zu besuchen, die sie heute nicht besuchen. Wenn Sie aber dem Rückweisungsantrag folgen, dann führen Sie das für alle ein, also auch für jene, die Weiterbildung aus Eigeninitiative besuchen, respektive für jene, die bei Arbeitgebern arbeiten, die ihnen die Weiterbildung bezahlen. Das gäbe einen viel zu grossen Mitnahmeeffekt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass man erst, wenn das Weiterbildungsgesetz vorliegt, das die WBK im Moment in Arbeit hat oder irgendwann in Arbeit nimmt - ich kenne den Stand des Geschäftes nicht genau -, über die Thematik der Weiterbildungsgutscheine diskutieren kann, wenn überhaupt. Vorher macht das keinen Sinn. Darum ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass man die Vorlage nicht zurückweisen, sondern jetzt behandeln soll.