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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-11-28

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-11-28

Wortprotokoll

Eigentlich wollte Herr Jenny nur zum Protokoll sprechen. (Heiterkeit) Es scheinen doch einige zugehört zu haben, auch ich. Ich sah immer im Geiste meinen Namensvetter aus Glarus, den Vorgänger von Herrn Jenny, vor mir.

Nein, ich habe mit Interesse zugehört, weil zwischen Theorie und Praxis häufig gewisse Unterschiede bestehen. Ich glaube nicht, dass es so dramatisch ist; aber ich weiss natürlich, wie schwierig es ist, Mentalitäten "umzubauen". Ich wohne ja gerade an der Kantonsgrenze. Alle Bauunternehmen haben in allen Gemeinden noch irgendeinen Cousin "eingepflanzt" und eine kleine Niederlassung gehabt, um irgendwie sagen zu können: Wir wohnen ja auch hier. Ich habe mich immer gefragt, wie man eigentlich europaweit das Submissionswesen vereinheitlichen kann, wenn es zwischen Pfeffikon und Reinach nicht möglich ist.

Aber ich glaube doch, dass sich in der letzten Zeit sehr vieles verbessert hat und wir uns Schritt für Schritt den Lösungen angenähert haben. Ich erwähne die internationalen Übereinkommen wie Gatt und WTO, die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, das erwähnte Konkordat der Kantone, das Binnenmarktgesetz sowie kantonale Erlasse, und jetzt kommen dann noch die bilateralen Übereinkommen dazu. An Papier und Normen fehlt es ja an sich nicht. Das muss man jetzt auch Schritt für Schritt zum Leben erwecken.

Wir sind uns auch bewusst, was gesagt worden ist. Ich will jetzt nicht sehr viel sagen und Ihnen nicht den ganzen, sorgfältig ausgewogenen Text der Verwaltung hier vorlesen, sondern Ihre Sorge einfach zur Kenntnis nehmen. Ich habe auch festgestellt, dass Sie sehr häufig einen Bereich angesprochen haben, der nicht in meinem Departement liegt. Ich werde das selbstverständlich auch zur Kenntnis nehmen.

Ich möchte einfach sagen, wie es aus unserer Perspektive weitergehen könnte. Wir sind auch der Meinung, dass sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses besagten Beschaffungsregimes nun eigentlich eine Zwischenbilanz gezogen werden sollte, und zwar müsste man nun die Erfahrungen aus der Praxis mit den Anbietern und Auftraggebern aufarbeiten und dann schauen, wo es Verbesserungen vorzunehmen gibt. Wir werden hier selbstverständlich die Kantone intensiv mit einbeziehen müssen. Wir haben die verfassungsrechtliche Grenze, da hat Herr Pfisterer Recht. Es stellt sich die Frage, ob man innerhalb der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten gewisse Verbesserungen vornehmen kann oder ob es eine Verfassungsänderung bräuchte. Herr Gustave E. Marchand, Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik, hat mir schon einmal unverbindlich die Idee geäussert, man könnte sich ja auch z. B. beim Bund eine Art Ombudsstelle vorstellen, die eine gewisse vereinheitlichende Wirkung hätte und der man praktische Probleme unterbreiten könnte, bevor man vor das Gericht geht. Ich habe ihm gesagt, sofern es nicht zu viel Personal brauche, könnte man sich darüber unterhalten. (Heiterkeit) Das Problem ist schon in der Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes angesprochen worden. Dort wird man das weiterverfolgen.

Ich bin also sehr dankbar, dass Herr Jenny nicht auf der Motion beharrt, sondern mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden ist. Auf der Basis dieses Postulates sind meine Fachleute gerne bereit, die Sache weiterzuverfolgen. Sie sind ja selber auch in der KöB und können dort ständig mit Ihrer Fachkompetenz nachfragen, was hier wirklich geschieht.

In diesem Sinne nehmen wir das Postulat gerne entgegen.