Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2015-03-20
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-20
Wortprotokoll
Zunächst zur Klarstellung: Interessenbindungen habe ich keine in dieser Sache. Doch ich arbeitete vor rund 15 Jahren für eine Marketingagentur, welche milliardenschwere Rechte an den Sportveranstaltungen der Fifa, der Uefa und des IOC hielt. Ich war später auch für Projekte in Argentinien sowie in Trinidad und Tobago für die Fifa-Marketing AG und für den Afrikanischen Fussballverband im westafrikanischen Mali zuständig.
Nun zur Petition der Juso und von Solidar Suisse: Diese Petition wurde am 18. August 2011 mit 598 Unterschriften und 10 033 elektronischen Einträgen eingereicht. Sie fordert die Aufhebung der Steuererleichterungen und Steuerbefreiungen für den Weltfussballverband Fifa.
Ihre WAK befasste sich an ihrer Sitzung vom 23. Juni letzten Jahres mit diesem Geschäft. In Ergänzung zu Kollege de Buman versuche ich, ein Stimmungsbild von den wirklich engagierten Diskussionen in der Kommission zu zeichnen. Dort wurde bemängelt, dass die Petition zu einseitig auf die Fifa ausgerichtet sei. Man hätte sich, wenn schon, auf alle grossen internationalen Sportorganisationen beziehen müssen, insbesondere die beiden grossen mit Sitz in der Waadt, nämlich das Internationale Olympische Komitee (IOC) und der europäische Fussballverband Uefa.
Der Unwillen gegenüber den grossen Sportverbänden ist in Öffentlichkeit und Medien in den letzten Jahren verstärkt spürbar geworden; das ist klar. Dabei stand jedoch nicht nur die Fifa im Fokus. In der Kommission wurde zum Beispiel kritisiert, dass die Schweiz anlässlich der Euro 2012 rund 180 Millionen Franken für die Sicherheit aufwenden musste, während die Uefa dank der Einnahmen aus TV- und Marketingrechten satte Gewinne machen konnte.
Nun aber zur Fifa - darum geht es ja heute - und zur Frage: Nutzt der Weltfussballverband die Möglichkeit, sich von den Steuern befreien zu lassen? Der Zürcher Regierungsrat gab auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat die Antwort, dass das Anliegen dieser Petition bereits erfüllt sei. Im Klartext: Die Fifa ist nicht steuerbefreit. Die Petenten und die Kommissionsminderheit teilen diese Ansicht nicht. Gemäss ihnen geht es nicht nur um die direkte Steuerbefreiung nach Artikel 56 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Dieser Artikel umfasst, dies nur nebenbei, neben den internationalen Sportverbänden auch Organisationen aus den Bereichen der Wissenschaft, Ausbildung, Heimat-, Natur- und Umweltschutz sowie der Entwicklungshilfe.
Die Fifa nutzt diesen Vorteil nicht. Im Kanton Zürich bezahlt sie eine Gewinnsteuer von 4 Prozent, die direkte Bundessteuer beträgt für die Fifa 4,25 Prozent auf dem Reingewinn. Mit diesen Sätzen profitiere sie im Vergleich zu "normalen" Unternehmen von beträchtlichen Steuererleichterungen, sagen die Vertreter der Minderheit. Sie bezeichnen es als geradezu zynisch, solche Steuervorteile unter der Prämisse zu gewähren, dass Fussballweltmeisterschaften - gemäss der Fifa - positive Botschaften und Werte wie Fairplay, Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung vermitteln sowie die soziale und kulturelle Integration fördern würden. Trotz aller Kritik an der Fifa schälte sich in der Diskussion klar heraus: Es soll keine Lex Fifa geben. Wenn schon, dann müsse die Frage der Steuerbefreiung der internationalen Sportverbände im Grundsatz angeschaut werden. Die Unterzeichner der Petition dagegen nehmen in der Begründung ihrer Eingabe die Organisation Fifa ins Visier und fahren zum Teil ziemlich schweres Geschütz auf. Ich zitiere dazu drei Punkte aus der Petition in gekürzter Form:
1. Die Fifa scheint sprichwörtlich zerfressen von Korruption. Von der Präsidentenwahl bis zur WM-Vergabe sind offensichtlich Bestechungen an der Tagesordnung. [PAGE 562]
2. Die Fifa lässt sich in den Austragungsländern der Fussballweltmeisterschaften praktisch vollständig von den Steuern befreien, dies mit dem Hinweis, sie bezahle bereits in der Schweiz Steuern.
3. Die Fifa bezahlte in Zürich gemäss Finanzbericht 2010 im Zeitrahmen 2007 bis 2010 Steuern in der Höhe von 3,1 Millionen Franken. Wäre sie eine KMU, hätte sie Steuern in der Höhe von 180 Millionen Franken bezahlen müssen.
All das schreiben die Petenten. Es ist unschwer zu erkennen: Die Petition spielt auf den Mann bzw. auf die Organisation.
Noch zum dritten Punkt, also zur tatsächlichen Steuerbelastung: Ich habe für Sie die aktuellen Daten; ich habe diese bei der Fifa vorgestern nachgefragt und erhalten. Die Fifa sagt, dass sie die einzige der grossen internationalen Sportorganisationen in der Schweiz sei, welche keine Steuerbefreiung beanspruche. Der Weltfussballverband und seine schweizerischen Tochtergesellschaften haben zusammen in der Schweiz in den letzten Jahren die folgenden Steuern abgeliefert: 2010 waren es 893 000 Dollar; 2011 waren es 4,866 Millionen Dollar; 2012 waren es 17,052 Millionen Dollar; 2013 waren es 17,163 Millionen Dollar. Die Zahlen von 2014 sind noch nicht publiziert. Der Betrag sei jedoch beträchtlich höher als 17 Millionen, teilt mir die Fifa mit.
Kommen wir zurück zu dem, was in der Kommission besprochen wurde. Insgesamt wird die Präsenz der internationalen Sportverbände in der Schweiz als klar positiv gewürdigt. Der Kanton Waadt hat sich quasi zum Mekka des internationalen Sports gemausert. Die Probleme rund um die Fifa dürften nicht dazu führen, den Status und die Steuerbefreiungen anderer Verbände infrage zu stellen. Die Fifa hat ihren Sitz nicht am Genfersee, sondern in Zürich. Der dortige Kantonsrat konnte sich darüber informieren, wie die Fifa ihre Grossevents organisiert.
Es sind die Einnahmen aus den TV- und Marketingrechten, welche die grossen Sportanlässe zum Milliardengeschäft gemacht haben und weiterhin machen. So hat die Fifa im Jahr 2013, einem Jahr ohne WM, Einnahmen von knapp 1,4 Milliarden Dollar gehabt. Solcher Geldsegen animiert wahrscheinlich wenig charakterfeste Spitzenfunktionäre dazu, dann und wann die hohle Hand zu machen; das ist ja nicht ganz unbekannt.
Wir haben in diesem Haus in der vergangenen Wintersession massiv auf solche Machenschaften reagiert. Sie erinnern sich: Auf einen Schlag haben wir im Geldwäschereigesetz Hunderte Sportfunktionäre, deren Familien, ihnen nahestehende Personen und ihr Umfeld mit dem Status "politically exposed person" beglückt. Aktuell wird ein Gesetzentwurf in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates behandelt. Wegen diverser Vorfälle in internationalen Sportverbänden soll Privatkorruption zum Offizialdelikt werden, selbst dann, wenn es dadurch nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Man kann aufgrund des Gesagten wohl kaum behaupten, dass dieses Parlament ein grosses Vertrauen in die Gattung "Sportfunktionäre" hat.
Auch bei der sportinteressierten Schweizer Bevölkerung hat sich das Blatt gewendet. In einer Studie des Bundesamtes für Sport, die im letzten Jahr veröffentlicht wurde, haben 79 Prozent geantwortet, sie seien sehr dafür, und 17 Prozent, sie seien eher dafür, dass gegen Korruption im Sport viel härter vorgegangen werde.
Die Kommission ist sich dessen bewusst. In der Diskussion kam jedoch auch klar heraus, dass die internationalen Sportverbände der Schweiz Positives bringen, vor allem dann, wenn sie die Probleme mit ihren korrupten Funktionären in den Griff bekommen. So habe sich Lausanne als Quasi-Welthauptstadt des Sports eine herausragende Stellung erarbeitet, und dies trotz einem weltweit harten Buhlen um die Sportverbände. Es sei jetzt wichtig, diese Verbände nicht systematisch infrage zu stellen. Wenn man bei Uno-Organisationen oder gewissen NGO mit ihren ambitiösen Ansprüchen so intensiv wühlen würde wie bei der Fifa, dann käme auch dort einiges Interessantes heraus.
Ein weiterer, mit Inbrunst vorgebrachter Kritikpunkt war, dass aus den Dokumenten der Petenten gar der Hass sprechen würde. Man müsse die Probleme beim IOC und bei der Fifa zwar ansprechen, ein systematisches Schlechtmachen hingegen bringe nichts und würde die Organisationen womöglich aus unserem Land vertreiben. Man müsse mit den Sportdachverbänden diskutieren, anstatt sie zu destabilisieren und sie zu verscheuchen. Wenn einmal der eine oder andere Grosse gegangen sei, dann würden die Kleinen sehr rasch folgen.
Die Mehrheit der Kommission schreibt den Verbänden eine wirtschaftliche Bedeutung zu und erachtet es deshalb als zentral, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen für sie attraktiv bleiben. Die derzeitige Gesetzesbestimmung ist für alle internationalen Sportverbände und deren Konföderationen anwendbar, vorausgesetzt, dass sie dem IOC angeschlossen sind. Die Regelung ist klar. Auch deshalb zeigten sich die Kommissionsmitglieder überrascht, dass die Bundesverwaltung keine Auskunft geben kann, wie viele internationale Sportorganisationen tatsächlich steuerbefreit sind. Kritisiert wurde auch, dass die Kantone abschliessend entscheiden können, wer von den direkten Bundessteuern befreit wird.
Nach einem intensiven Austausch der Argumente beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition keine Folge zu geben und beim Status quo zu bleiben.