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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-03-20

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie dringend, hier der Minderheit zu folgen. Warum?

Die Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates haben dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge gegeben. Daraufhin hat die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates eine Vorlage ausgearbeitet und dieser Vorlage mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zugestimmt und sie in die Vernehmlassung geschickt. [PAGE 559]

Aufgrund dieser Vernehmlassung beantragt Ihnen nun die Mehrheit, die Vorlage abzuschreiben. Sie nimmt die Stellungnahmen der Kantone sehr ernst, und das ist gut so. Man soll die Stellungnahmen der Kantone sehr ernst nehmen. Aber ich erinnere Sie daran: Als es um die Schaffung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ging, hat eine Mehrheit der Kantone und der Vernehmlassungsteilnehmer auf 448 Seiten kritisch zu dieser Behörde Stellung genommen. Sie hat gesagt: "Passt auf! Das kostet viel mehr, ist ineffizient und führt zu mehr Bürokratie!" Auch das haben die Kantone gesagt, als wir diese Behörde schufen. Jetzt stellen wir fest, dass wir Lücken und Mängel haben. Die entscheidende Frage ist jetzt: Wer trägt die Konsequenzen dieser Mängel? Die Minderheit ist klar der Meinung, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, diese Mängel sofort zu beheben und sie nicht Privaten und der Wirtschaft zu überbinden. Darum geht es hier.

Wir dürfen deshalb diese parlamentarische Initiative nicht abschreiben. Wir müssen die Frist verlängern, um die bestehende Vorlage, die ausgearbeitet worden ist, unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse nochmals entsprechend zu revidieren.

Wurden früher vormundschaftliche Massnahmen aus Gründen der Rechtssicherheit in den Amtsanzeigern publiziert, ist das heute untersagt. Das führt zu Rechtsunsicherheit. Wenn wir heute diese Initiative abschreiben, wäre die Wirtschaft gezwungen, vor jedem Geschäft Sicherungsmassnahmen einzubauen. Dies führt zu administrativem Mehraufwand, nicht nur bei den Gewerbetreibenden, der Industrie und der Wirtschaft, sondern auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten; dessen müssen wir uns bewusst sein. Zuerst müssen Abklärungen gemacht werden, und das gibt Verzögerungen.

Sowohl die Konsumentinnen und Konsumenten als auch die Gewerbetreibenden und die Wirtschaft möchten doch Verträge sofort abschliessen. Das ist hier nicht mehr möglich, zuerst müssen Abklärungen gemacht werden. Stellen Sie sich vor, wie der Konsument oder die Konsumentin reagiert, wenn der Verkäufer sagt, man müsse jetzt noch abklären, ob er oder sie überhaupt handlungsfähig sei; das kann es nicht sein.

Wir haben mit der Vorlage zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Lücke geschaffen. Wir haben die Frage nicht zu Ende gedacht und sollten diese Lücke jetzt dringend beheben. Es ist falsch und stossend, die angebliche Stigmatisierung von Einzelpersonen - das war ein Hauptgrund bei der Schaffung der Kesb - über den Gutglaubensschutz im Rechtsverkehr zu stellen.

Diese Vorlage beinhaltet nun, dass der Entzug der Handlungsfähigkeit dem Betreibungsamt mitgeteilt wird, damit diese Amtsstelle Dritten auf Gesuch hin sofort Auskunft erteilen kann. Das ist nach Meinung meiner Minderheit ein praktikabler Mittelweg zwischen dem Erfordernis, Personen zu schützen und nicht zu stigmatisieren, und dem Schutz gutgläubiger Dritter. Wir haben vor zwei Tagen hier über die jetzige wirtschaftliche Lage diskutiert und gesagt, dass wir der Wirtschaft nicht noch mehr Bürokratie aufladen dürfen. Heute können wir ein Zeichen setzen, dass wir die Wirtschaft nicht belasten.

Ich bitte Sie dementsprechend dringend, meiner Minderheit zuzustimmen.

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