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preparatory:AB 183310

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-18

Wortprotokoll

Es ist so, dass die Zuständigkeit zur Regelung der Führungs- und Organisationseinheiten beim Bundesrat liegt; ich spreche vom RVOG. Im Landesversorgungsgesetz sind die Funktionen des nebenamtlichen Delegierten und der Kaderorganisation der Wirtschaft spezialrechtlich auf Gesetzesstufe geregelt, nämlich in Artikel 56 des Entwurfes. Eine verwaltungsinterne Koordination bei Fragen der wirtschaftlichen Landesversorgung ist tatsächlich von grosser Bedeutung. Ich habe also viel Sympathie für die Aussagen, die Herr Ständerat Eder gemacht hat. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist bereits im WBF organisiert. Falls man eine Klärung anstrebt, ist es wohl eine logische Konsequenz, diese im WBF zu suchen. Mit anderen Worten: Ein expliziter Hinweis ist grundsätzlich konform mit den übrigen Vollzugsbestimmungen.

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