Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-03-21
Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-21
Wortprotokoll
Kollegin Jacqueline Fehr hat am 15. Juni 2012 eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Anliegen, das Parlamentsgesetz dahingehend zu präzisieren, dass Vorstösse gemeinsam von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht werden können. Die Kommission hat dieser Initiative zunächst im Juni 2013 mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Im Januar 2014 hat sie in der Gesamtabstimmung den Vorentwurf dann aber mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit [PAGE 535] beantragt Ihnen deshalb, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit beantragt Ihnen, die Initiative an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Rat eine Vorlage zu unterbreiten.
Die Begründung der Initiantin ging dahin, dass im Unterschied zu den meisten kantonalen Parlamenten die Vorstösse im National- und im Ständerat jeweils nur von einer Person unterzeichnet werden können, die damit eine Art Sonderposition erhält, worunter die fraktionsübergreifende Arbeit leide. Es sei deshalb wünschbar, dass das Parlamentsgesetz so angepasst werde, dass mehrere Personen als Einreichende aufgeführt werden können.
Dies war dann auch die Begründung der Kommissionsminderheit, welche der Auffassung ist, dass es in einem System mit wechselnden Mehrheiten, wie das in unserem Parlament der Fall ist, sinnvoll wäre, Vorstösse fraktionsübergreifend einreichen zu können und so eher mehrheitsfähige Lösungen zu ermöglichen.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das Gelingen der überparteilichen Zusammenarbeit nicht davon abhängt, auf welche Art und Weise Vorstösse eingereicht werden, und dass Anliegen, die eine fraktionsübergreifende Unterstützung hinter sich wissen, auch mit der geltenden Regelung Mehrheiten erreichen können. Hinzu kommt, dass der Vorstoss mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. Die Reglementsrevision würde Kosten von über 100 000 Franken verursachen. Die Parlamentsdienste schätzen 75 Arbeitstage, um die Datenbanken entsprechend anpassen zu können; dies schien der Kommissionsmehrheit unverhältnismässig, weshalb sie Ihnen die Abschreibung der Initiative beantragt.