Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-06-18
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Ich will versuchen, mich an das präsidiale Beschleunigungsgebot zu halten, und spreche, wie das gewünscht worden ist, in einem Aufwisch zu allen drei Geschäften.
Die drei Geschäfte sind anlässlich der Sitzung vom 21. April besprochen worden. An der gleichen Sitzung haben wir ziemlich ausführlich über einen Bericht über die Regulierungs- und Aufsichtstätigkeit der Finma diskutiert. Dieser Bericht ist aufgrund diverser Postulate, unter anderem aufgrund des Postulates Graber Konrad 12.4095 erstellt worden. Ich sage zwei Sätze zum Bericht: Der Bericht zeichnet insgesamt ein grundsätzlich positives Bild der Finma. Es sind diverse Empfehlungen formuliert worden, die von der Finma entweder bereits umgesetzt worden sind oder deren Umsetzung im Gange ist. [PAGE 657]
Nun zu den einzelnen Vorstössen: Die Motion 07.3711 fordert erstens eine teilweise Tragung der Kosten der Finma durch den Bund und zweitens eine fairere und gerechtere Kostenverteilung der Selbstregulierungsorganisationen. Zu Punkt eins, der teilweisen Tragung der Kosten durch den Bund: Diese Forderung ist im Rahmen der Beratung des Finmag breit diskutiert und im Nationalrat mit 108 zu 54 Stimmen, also im Verhältnis 2 zu 1, deutlich abgelehnt worden. Es soll nach wie vor das Verursacherprinzip zum Spielen kommen, sodass grundsätzlich die Branchen diese Kosten tragen; die Kommission ist der Meinung, dass sich das bewährt hat und dass das so bleiben soll.
Der zweite Punkt, die gerechtere und fairere Verteilung der Kosten bei den Selbstregulierungsorganisationen, ist mit dem Inkrafttreten der Finma-Gebühren- und Abgabenverordnung zu weiten Teilen erfüllt worden. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung dieser Motion, weil man erstens inhaltlich nicht gleicher Meinung ist und zweitens der Auffassung ist, das Anliegen sei weitgehend erfüllt worden.
Mit der Motion 11.3757 soll erreicht werden, dass die Kosten eines Untersuchungsbeauftragten, wie er gemäss Artikel 36 Finmag eingesetzt werden kann, nur dann durch die Beaufsichtigten getragen werden sollen, wenn sich die Vorwürfe bestätigen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Abgrenzung zwischen bestätigten Vorwürfen, teilweise bestätigten Vorwürfen und nichtbestätigten Vorwürfen relativ schwierig ist. Im Übrigen können die Beaufsichtigten die Einsetzungs- und Endverfügungen der Finma über die Berichte dieser Beauftragten rechtlich anfechten, sodass auch hier die Meinung vorherrscht, der Rechtsschutz der Beaufsichtigten spiele.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission auch hier mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion.
Ich komme zur Motion 14.3031: Hier wird verlangt, dass die Führungskräfte der Finma, also Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung, vor der Ernennung systematisch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er hat erklärt, dass eine entsprechende Revision der Verordnung über die Personensicherheitsprüfung in die Wege geleitet worden ist. Vielleicht kann die Frau Bundesrätin sagen, ob diese in der Zwischenzeit abgeschlossen worden ist. Unsere Kommission teilt das Anliegen der Motion, sie beantragt Ihnen allerdings deren Ablehnung, weil ihr versichert worden ist, dass diese Änderung mindestens in die Wege geleitet und mittlerweile vielleicht sogar schon abgeschlossen worden ist. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission also einstimmig Ablehnung. Sie ist der Meinung, die Motion sei erfüllt, das sei eine Forderung, die in Ordnung sei und die von niemandem bestritten worden sei.
Insgesamt beantragen wir also dreimal Ablehnung der vorliegenden Vorstösse.