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Hess Hans · Ständerat · 2001-12-03

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03

Wortprotokoll

Ich halte kurz fest, dass wir bei diesem Geschäft Zweitrat sind. Der Nationalrat hat den Bundesbeschluss, der den Bundesrat zur Ratifizierung des besagten Übereinkommens ermächtigt, am 17. September einstimmig mit 137 Jastimmen angenommen.

Es geht um internationales Eisenbahnrecht, und zwar um die Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern mit der Eisenbahn. Das war seit 1980 mit einem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, genannt Cotif, geregelt. Nun hat sich in den Neunzigerjahren die Struktur der Eisenbahnunternehmen entwickelt. Es gab verschiedene Bahnreformen, und dies nicht nur in der Schweiz. Deshalb mussten die Regelungen insbesondere beim Netzzugang und der Trennung von Infrastruktur und Betrieb angepasst werden. Durchgeführt wird dies von einer zwischenstaatlichen Organisation, der Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (Otif) mit Sitz in Bern.

Anlässlich der Kommissionssitzung wurde uns zugesichert, dass die Trennung von Betrieb und Infrastruktur für uns, wie übrigens auch für die EU-Staaten, in keiner Weise verpflichtend ist. Ergänzend kann ich noch festhalten, dass die Schweiz schon seit längerer Zeit den Direktor dieser Vereinigung stellt. Dies ist der Grund, weshalb die Schweiz keinen zusätzlichen ständigen Vertreter in der Organisation hat.

Ich empfehle Ihnen namens der einstimmigen Kommission, dem Bundesbeschluss zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr zuzustimmen und damit den Bundesrat zu ermächtigen, das Protokoll betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu ratifizieren.

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