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Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-06-18

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-06-18

Wortprotokoll

Alle drei Motionen befassen sich mit der Verwendung der Amtssprachen in Zusammenhang mit Ausschreibungen des Bundes oder bundesnaher Betriebe.

Mit der Motion Regazzi soll der Bundesrat beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass in den bundesnahen Betrieben bei Ausschreibungen von Aufträgen bezüglich der Nutzung von Amtssprachen vergleichbare Regeln gelten wie bei öffentlichen Aufträgen des Bundes. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion. Er ist daran, dieses Anliegen in der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens umzusetzen; dies nach Kenntnisnahme einer Studie zu den Sprachbarrieren im öffentlichen Beschaffungswesen. Der Nationalrat nahm die Motion im Dezember 2014 an. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den Bundesrat zu unterstützen und die Motion ebenfalls anzunehmen.

Die Motion Cassis will den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass die Regeln zur Nutzung der Amtssprachen für Bauaufträge des Bundes dahingehend anzupassen seien, dass sie unabhängig vom Umfang des Auftrages für alle Ausschreibungen gleichermassen gelten. Der Bundesrat hat am 30. April 2014, also nach Kenntnisnahme des soeben erwähnten Berichtes entschieden, genau in diese Richtung zu gehen. Das Anliegen des Motionärs wird in der gegenwärtig stattfindenden Revision des Beschaffungsrechts umgesetzt. Der Nationalrat hat die Motion im Dezember 2014 angenommen. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, zur Unterstützung der Massnahme auch diese Motion anzunehmen.

Kontroverser verlief die Diskussion bei der Motion de Buman. Diese verlangt, es seien alle rechtsetzenden Massnahmen zu ergreifen, damit der Bund künftig bei Ausschreibungen und bei der Entgegennahme von Angeboten konsequent alle drei Amtssprachen des Bundes verwendet und akzeptiert. Dieser Vorstoss wurde hier am 8. Dezember 2014 bereits einmal andiskutiert. Damals hatte die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen die Ablehnung beantragt. Der Rat wies das Geschäft aber zurück, mit dem Auftrag, die Ende 2013 erschienene Schätzung der Westschweizer Regierungskonferenz bezüglich der nach Sprachregionen aufgeteilten Vergabe öffentlicher Aufträge zu analysieren. Diese Studie hat die Kommission inzwischen zur Kenntnis genommen. Die Kommission anerkennt, dass sprachliche Hürden im Beschaffungswesen eine Rolle spielen. Angesicht der Empfehlung der Beschaffungskonferenz des Bundes zur Förderung der Mehrsprachigkeit und der in Zusammenhang mit den beiden erstgenannten Motionen erwähnten Verbesserung im Rahmen der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts sieht die Kommission keinen Bedarf, [PAGE 655] dem Bundesrat zusätzliche Aufträge zu erteilen, dies umso weniger, als der Bundesrat in der Vernehmlassung zum öffentlichen Beschaffungsrecht vorgeschlagen hat, dass man im Einladungsverfahren mindestens eine Offerte aus einer anderen Sprachregion einverlangt. Dies soll auf Verordnungsstufe vorgesehen werden.

Würde man die Motion de Buman annehmen und weit auslegen, könnte verlangt werden, dass bei allen Vergabeunterlagen, bei allen Verhandlungen und bei allen Verträgen das Erfordernis dreier Sprachen gilt. Dies würde beträchtliche Mehraufwendungen und Mehrkosten verursachen, obwohl zumindest fraglich wäre, ob eine solche Regelung in der Praxis wirklich von konkretem Nutzen wäre. Die Kommission kam klar zum Schluss, dass der Aufwand in einem ungünstigen Verhältnis zum effektiven Mehrnutzen stehen würde, und beantragt Ihnen deshalb mit 7 zu 5 Stimmen, die Motion de Buman abzulehnen.