Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-03
Wortprotokoll
Ich danke der Kommission für die Vorberatung des Protokolls und der Gesetzesrevision. Ich bitte Sie natürlich, auf die Vorlage einzutreten und sie in der Stossrichtung des Bundesrates zu genehmigen.
Genetische Ressourcen haben eine grosse Bedeutung und sind seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Ich kenne das Thema noch aus meiner Zeit als Handelsministerin, als man versuchte, den Welthandel mit genetischen Ressourcen über die WTO, das Trips-Abkommen und das immaterielle Güterrecht zu regeln. Das ist bis heute nicht zustande gekommen; es ist bis heute - auch in Bali war es das wieder - Gegenstand von Diskussionen.
In Ihrem Rat zeichnet sich das volkswirtschaftliche und handelsrechtliche Interesse an einer Regelung der Frage ab, wie wir mit genetischen Ressourcen umgehen. Das Nagoya-Protokoll regelt nicht nur den Zugang zu genetischen Ressourcen, sondern auch eine ausgewogene Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.
Genetische Ressourcen sind Materialien aus Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen; sie werden in der Forschung und in der Industrie eingesetzt. Ihr weltweiter Marktwert wird auf mehrere Hundert Milliarden Dollar geschätzt, es geht also um viel Geld. Entsprechend versuchte man zuerst über das Handelsrecht, Handelsregeln für diesen grossen und weiter zunehmenden Markt zu entwickeln. Wir nehmen an, dass zwischen einem Viertel und der Hälfte aller heute auf dem Markt befindlichen Medikamente einen Bezug zu genetischen Ressourcen hat. Es geht also um die Hälfte aller heute erhältlichen Medikamente; das zeigt die Bedeutung genetischer Ressourcen für die Pharmaindustrie. Genetische Ressourcen sind aber auch die Grundlage jeder Pflanzensorte oder Tierrasse. Sie sind deshalb von enormer Bedeutung für die Gesundheit und die Ernährungssicherheit, aber auch für die Anpassung an den Klimawandel.
Die Biodiversitätskonvention anerkennt für die Staaten souveräne Rechte über die genetischen Ressourcen auf ihrem Territorium. Das bedeutet für unser Land, dass wir biodiversitätsarm sind und Zugang zu Staaten brauchen, die auf ihrem Territorium viele genetische Ressourcen haben. Zu den Ländern, die eine grosse Biodiversität haben, gehören unter anderem Brasilien, Südafrika und Indonesien.
Die Schweiz mit ihrer starken Pharmaindustrie, Biotechnologie und Forschung in diesem Bereich ist deshalb darauf angewiesen, dass dieser Zugang für die Zukunft gesichert werden kann. Der Bundesrat geht aufgrund dieser Interessenlage davon aus, dass sich die Ratifikation und die Umsetzung des Nagoya-Protokolls, verglichen mit einer Nichtratifikation, klar positiv für die Schweiz auswirken werden. Erstens wird nämlich der Zugang zu genetischen Ressourcen aus dem Ausland für die Industrie und Forschung verbessert. Anforderungen werden standardisiert, und der Austausch von Ressourcen über behördliche Kontaktstellen wird erleichtert. Zweitens entsteht ein klarer rechtlicher Rahmen für die Nutzung von genetischen Ressourcen in unserem Land. Es wird geregelt, welche Informationen aufgezeichnet werden müssen und wem was wann gemeldet werden muss. Drittens wird der Vorteilsausgleich vertraglich geregelt, was für beide Seiten eben vorteilhaft ist; für Nutzende und Anbieter entsteht eine Win-win-Situation. Schliesslich leistet die Schweiz mit einem gerechten Vorteilsausgleich auch ihren Beitrag zum globalen Erhalt der biologischen Vielfalt.
Jetzt haben die Herren Ständeräte Theiler und Luginbühl gesagt, wir bräuchten dieses Protokoll nicht zwingend, es bringe nichts. Ich teile diese Meinung klar nicht. Der Zugang zu genetischen Ressourcen im Ausland wird bei einer Nichtratifikation ganz klar schwieriger. Wer nicht ratifiziert hat, der wird auch nicht teilhaben können, dem wird dann sehr schnell auch vorgeworfen, sogenannte Biopiraterie zu betreiben, wie wir das von den Staaten an internationalen Konferenzen auch seit Jahren hören. Das ist nicht so gut für den Forschungsstandort Schweiz.
Wir könnten langfristig auch das gute Ansehen des Forschungs- und Innovationsstandortes Schweiz mit einer Nichtratifizierung beeinträchtigen. Ich erinnere Sie gerne daran, dass die Schweiz bereits 1994 mit der Ratifizierung der Biodiversitätskonvention Verpflichtungen eingegangen ist, die sie bei einer Nichtratifizierung des Nagoya-Protokolls weiterhin nicht erfüllen würde - also nach zwanzig Jahren immer noch nicht.
Die Vernehmlassung zum Protokoll wie zur Umsetzung hat denn auch zu 90 Prozent positive Stellungnahmen ergeben. Ich persönlich habe vor zwei Wochen mit Vertretern der Pharmaindustrie nochmals das Gespräch gesucht. Sie waren mit der jetzt vorliegenden Umsetzung auf [PAGE 1045] Gesetzesebene einverstanden, denn das ist schlussendlich für die Pharmaindustrie entscheidend. Ja, sie haben heute viele Vereinbarungen. Gott sei Dank! Denn sie sind sich ja schon lange bewusst, dass sie den Zugang zum Handel brauchen, zu diesen Märkten mit genetischen Ressourcen. Und ab und an gelingt das auch so, dass der Territorialstaat mit der Lösung zufrieden ist.
Aber glauben Sie nicht, dass bei einer Nichtratifizierung diese Situation einfach so ohne Konsequenzen bleiben wird. Wir haben 190 Staaten weltweit, die unterschrieben haben, 30 haben ratifiziert, weitere sind im Begriff dazu. Denn im nächsten Jahr findet die nächste weltweite Biodiversitätskonferenz statt, und dann wird Bericht erstattet.
Für die Umsetzung des Protokolls werden wir diese NHG-Revision annehmen müssen. Es ist ein schlanker Regulierungsentwurf, sodass der Aufwand für die betroffenen Kreise wie auch für die Verwaltung minimal ausfällt. Der Vollzug der neuen Massnahmen erfolgt auf Bundesebene und damit einheitlich. Er findet damit aber nicht flächendeckend statt, sondern vor allem bei mutmasslichen Verstössen gegen die neueingeführten Pflichten. Bei den Pflichten, das wissen Sie, handelt es sich im Wesentlichen um eine Sorgfaltspflicht, laut der die Nutzenden von genetischen Ressourcen Informationen aufzeichnen und weitergeben müssen. Das zeigt eben auf, dass sie sich ausgewogen und gerecht an die Zugangsvorschriften halten. Das machen sie heute schon aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen. Wir haben als zweite Pflicht eine Meldepflicht, die festhält, dass die Einhaltung der Sorgfaltspflicht vor der Vermarktung bzw. Marktzulassung von Produkten gemeldet werden muss.
Ich bin auch überzeugt, dass die Bestimmung über die Nutzung des traditionellen Wissens von indigenen und lokalen Gemeinschaften über genetische Ressourcen, die eingeführt wird, sinnvoll ist. Hier geht es im Wesentlichen um Straf- und Vollzugsbestimmungen, welche angepasst werden müssen.
Weil das Ganze forschungsrelevant ist, empfiehlt Ihnen auch die WBK-SR die Ratifizierung dieses Protokolls.
Das Folgende ist vielleicht noch ein Hinweis zu Ihrer Entscheidfindung: Ich bin überzeugt, dass dieses Protokoll den zunehmenden Handel mit genetischen Ressourcen auch im Sinne der Angewiesenheit der Schweiz auf den Zugang zu diesen Märkten und im Hinblick auf die empfindlichen Auswirkungen regelt. Wenn man diese Bereiche nicht regelt, läuft man Gefahr, dass diese Vorteile dann eben nicht nach dem Territorialitätsprinzip genutzt werden, also zugunsten der Einheimischen, die in diesen Ländern auch für die Erhaltung der genetischen Ressourcen verantwortlich sind. Vielmehr leistet man dann einen Beitrag zur Ungerechtigkeit und dazu, dass in diesem Bereich relativ leicht Ausbeutung stattfinden kann. Die Schweiz hat ein grosses Interesse, eine starke, forschende Industrie zu erhalten, aber sich bei der Verwendung der Vorteile eben auch gerecht und korrekt zu verhalten. Sie tut gut daran, dieses Protokoll zu ratifizieren, aber eine schlanke Ausführungsgesetzgebung zu suchen.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.