Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-03
Wortprotokoll
Herr Ständerat Luginbühl hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Präzisierung handelt. In inhaltlicher Hinsicht besteht keine Differenz; das Protokoll kommt für Handels- oder Verbrauchsgut nicht zur Anwendung. Insofern kann man entweder den Erläuterungen in der Botschaft glauben, oder man kann den Sachverhalt im Gesetz präzisieren. Materiell ändert sich mit einer Aufnahme ins Gesetz nicht sehr viel.
Zuhanden des Amtlichen Bulletins halte ich fest - damit man versteht, worum es geht -: Es gibt im Einzelfall schon auch Abgrenzungsprobleme. Ressourcen, die nicht als Handels- oder Verbrauchsgut im Sinne des Nagoya-Protokolls genutzt werden, sind frei. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn in den Labors Verbrauchsmaterialien gebraucht würden oder wenn Kaffee aus Kolumbien oder Mangos aus Mexiko verkauft würden. Sobald die Mangos zu einem Kosmetikprodukt verarbeitet oder zur Herstellung eines Arzneimittels verwendet würden, gälte das Protokoll.
Insofern besteht die Problematik eher bei der Anwendung. Aus inhaltlicher Sicht kann man auch dem Antrag der Minderheit zustimmen; damit ändert sich nichts. Wenn Sie eine schlanke Gesetzgebung wollen, dann folgen Sie der Mehrheit; wenn Sie für Präzisierungen im Gesetz und für mehr Gesetzesartikel sind, dann folgen Sie der Minderheit.