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Zanetti Roberto · Ständerat · 2014-12-08

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Ich habe zu Hause nachgerechnet: Wenn wir heute alle Geschäfte abtragen wollen, dann müssen wir uns mit zwölf Minuten pro Geschäft begnügen. Ich werde mich deshalb in der gebotenen solothurnischen Kürze üben.

Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Artikel 16ff. sowie Artikel 100 des Strassenverkehrsgesetzes leicht anpasst. Artikel 100 Ziffer 4 des Strassenverkehrsgesetzes besagt Folgendes: "Der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeuges ist auf einer dringlichen Dienstfahrt wegen Missachtung der Verkehrsregeln und der besonderen Anordnungen für den Verkehr nicht strafbar, sofern" - und jetzt kommt der springende Punkt - "er die erforderlichen Warnsignale gab und alle Sorgfalt beobachtete, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich war." Nun können wir uns alle Situationen vorstellen, in denen ein Warnsignal eben gerade nicht opportun ist. Denken Sie etwa daran, wenn es darum geht, einen Einbrecher in flagranti stellen zu können, oder um eine Nachfahrmessung bei einem Raser, damit man eben nachweisen kann, dass er gerast ist. Da macht es wenig Sinn, mit Blaulicht und Sirene einzufahren. Die Leute wären gewarnt und die Einbrecher beim Eintreffen der Polizei längst verschwunden.

Mit diesem Vorstoss soll allerdings auch nicht einfach für Blaulichtorganisationen eine Lizenz zum Rasen geschaffen werden. Sie haben ja, wie Ziffer 4 von Artikel 100 besagt, alle Sorgfalt zu beobachten, die nach den besonderen Verhältnissen erforderlich ist.

Mit ein bisschen Realitätssinn und gesundem Menschenverstand würde man sagen: Diese Anpassung ist gar nicht nötig; jeder halbwegs vernünftige Richter und jede halbwegs vernünftige Richterin würde da Rechtfertigungsgründe geltend machen. Nun ist es aber offensichtlich so, dass gesunder Menschenverstand und Richteramt nicht zwingend miteinander verknüpft sein müssen. Deshalb die Bitte an den Bundesrat, hier etwas in die Wege zu leiten.

Erfreulicherweise beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Das freut mich als Präsident des Verbandes der solothurnischen kantonalen Polizeibeamten ganz besonders; damit habe ich auch meine Interessenlage offengelegt. Einzig ein Satz irritiert mich in der Stellungnahme des Bundesrates. Er sagt: "Der vorgeschlagene Wortlaut der Motion befriedigt indessen nicht in allen Teilen." Das trifft mich ein bisschen als engagiertes Mitglied der Redaktionskommission. Die genau gleiche Antwort hat nämlich der Bundesrat zu einer völlig anders formulierten Motion im Nationalrat gegeben. Wenn man zu unterschiedlich formulierten Motionen "tupfgenau" die gleiche Stellungnahme abgibt, hinterlässt das in Bezug auf die Tiefenschärfe der Textanalyse durch den Bundesrat ein paar offene Fragen. Aber wir können, Frau Bundesrätin, angesichts der kurzen Zeit einmal bilateral klären, was an meinem Wortlaut nicht zu befriedigen vermag. [PAGE 1188]

Ich danke Ihnen, wenn Sie, wie es der Bundesrat beantragt, die Motion annehmen und somit Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Zollangestellte vom Damoklesschwert einer möglichen Bestrafung, wenn sie ein bisschen allzu rassig ihres Amtes walten, befreien.

Die zwölf Minuten sind eingehalten.