preparatory:AB 184094
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08
Wortprotokoll
Bereits letzte Woche - der Kommissionspräsident hat es ausgeführt - haben wir bei dieser Position über die richtige Höhe des Kredits diskutiert: Soll im Voranschlag ein tieferer Betrag eingestellt werden, dem dann ein Nachtragskredit folgen wird? Oder sollen genügend Mittel vorgesehen werden, um die Ausgleichszahlungen abzugelten?
Inzwischen liegt ein Schreiben der Eidgenössischen Zollverwaltung vom 3. Dezember vor, in welchem von einem Bedarf von über 106 Millionen Franken die Rede ist. Der Antrag meiner Minderheit soll auch dazu dienen, Klarheit darüber zu schaffen, welches in dieser Sache der zielführendste Weg ist. In den letzten Tagen haben wir zu diesem Geschäft laufend neue Zahlen erhalten. Zuerst wurde uns mitgeteilt, der Rohstoffpreisnachteil betrage 82 Millionen Franken. Letzte Woche teilte die Zollverwaltung wie bereits erwähnt mit, der Bedarf betrage 106 Millionen Franken. Zum [PAGE 1196] Deckungsgrad nannte der Bundesrat wiederholt den Zielwert von 85 Prozent. Letzte Woche erfuhren wir dann aber, dass das EFD bereits auf Beginn des Beitragsjahres 2015 eine Kürzung von 20 Prozent verfügt hat.
Der Bundesrat verweist auf einen Nachtragskredit, mit dem Hinweis, es sei auch früher schon so gehandhabt worden. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied: Früher wurden die Beiträge noch nicht unterjährig gekürzt. Der Bundesrat hat bis jetzt noch nichts darüber ausgesagt, ob bereits abgerechnete Beitragskürzungen mit einem Nachtragskredit kompensiert werden können. Meinen Informationen zufolge ist dies nicht möglich. Bei der Hochrechnung auf 106 Millionen Franken berücksichtigte die Zollverwaltung offenbar noch den aktuellen, mit der EU per 1. April 2014 vereinbarten Plafond. Dieser basiert auf den Preisen, die im Herbst 2013 galten. Der Plafond 2015 wird aber auf den Preisen vom Herbst 2014 basieren. Damit dürften die von der Zollverwaltung genannten 106 Millionen Franken eher im unteren Bereich des Gesamtbedarfs liegen.
Meine Frage an die Frau Bundesrätin: Wenn der Betrag jetzt auf 106 Millionen Franken geschätzt wird, unabhängig von der Referenzperiode, wird der Bundesrat den Ausgleich ab dem 1. Dezember 2014 trotzdem bei 85 Prozent festlegen? Ich bin Ihnen dankbar, Frau Bundesrätin, wenn Sie hier eine Klärung herbeiführen können.