Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-12-08
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-08
Wortprotokoll
Ich äussere mich gerne noch, nachdem Herr Ständerat Rechsteiner seinen Antrag auf Ablehnung begründet hat. Ich möchte einfach auf den Text der Motion verweisen. Es wurde hier einiges zur Besteuerung des Existenzminimums ausgeführt. Ich muss Ihnen sagen: Wir wollen mit dieser Motion keine Besteuerung des Existenzminimums, im Gegenteil. Es steht im Motionstext, das Existenzminimum solle steuerlich entlastet werden.
Ich habe auch ausgeführt, dass wir darüber diskutiert haben, ob "befreien" oder "entlasten" der richtige Begriff sei. Aufgrund der Finanzautonomie der Kantone, aufgrund ihrer [PAGE 1209] Steuerhoheit, Finanzhoheit, Tarifhoheit auch, haben wir den Begriff "entlasten" gewählt.
Wenn ich jetzt zurückblättere: Am 29. März 2010 wurde eine Motion (10.3340) mit dem praktisch gleichen Wortlaut eingereicht - Herr Zanetti hat ihr offenbar zugestimmt -, dort hiess es auch gleichzeitig, das Existenzminimum solle im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz steuerlich entlastet werden. Wir reden hier also über einen Fall von "copy/paste". Es ist jedoch einfach in der Zwischenzeit etwas passiert. Der Nationalrat hat einen Prüfauftrag erteilt, und diese Prüfung ist erfolgt. Die Skos hat einen Bericht abgeliefert. Damals hat man dieser Motion im Ständerat übrigens einstimmig zugestimmt.
Es geht bei der vorliegenden Motion nicht darum, arme Menschen zu drangsalieren. Ich habe namens der Kommission ausgeführt, dass wir keine Härtefälle wollen. Es geht aber darum, dass Menschen mit einem geringen Einkommen gleichgestellt sind mit Personen, die Sozialhilfe beziehen. Der Bericht der Skos, der uns in der Kommission vorlag, zeigt, dass es auch negative Schwelleneffekte gibt; es gibt Fehlanreize. Man nimmt zum Beispiel keine Erwerbstätigkeit auf, weil man besteuert wird, sobald man erwerbstätig ist; danach hat man letztlich weniger zur Verfügung, als wenn man den gleichen Betrag von der Sozialhilfe bekommen hätte. Darum geht es. Und mit dieser Motion, wenn sie angenommen wird, hat ja der Bundesrat dann die Aufgabe, einen Bericht zu erstatten und eine Gesetzesformulierung vorzuschlagen. Wir haben in der Folge auch die Möglichkeit, das auszutarieren.
Es gibt sicherlich noch einige Fragen, die hier beantwortet werden müssen. Beispielsweise ist das Existenzminimum nicht definiert. Es gibt verschiedene Definitionen des Existenzminimums, und deshalb waren wir hier auch etwas zurückhaltend, denn das ist letztlich eine Frage, die die Kantone dann in ihrer Hoheit beantworten müssen. Aber ich denke, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hier sicherlich auch noch einiges zur Klärung beitragen darf. Sie ist übrigens nicht die einzige Bundesrätin, die schon einmal mit dieser Frage befasst war: Das letzte Mal wurde zur Motion der WAK, die der Ständerat angenommen hat, von Frau Sommaruga Stellung genommen. Es sind also schon zwei Bundesrätinnen, die bereits einmal mit dem Thema befasst waren.