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Zanetti Roberto · Ständerat · 2014-12-08

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Die Berichterstatterin der Kommission hat es erwähnt. Erstmals hat sich die WAK Ende März 2010 mit dem Geschäft beschäftigt. Ich glaube, das war damals meine erste Kommissionssitzung. Und da ist der entsprechende Finanzdirektor zur Anhörung gekommen. Er hat vom Himmel-Hölle-Effekt gesprochen, und genauso ist es mir vorgekommen. Das waren die Tage, in denen die Öffentlichkeit relativ engagiert darüber diskutiert hat, dass ein CEO einer Grossbank in einem Jahr 90 Millionen Franken bezogen hat. Es war die Diskussion über die Besteuerung überhöhter Bezüge und dass wir da eben keine Lösung gefunden haben. Und in der gleichen Sitzung haben wir über die Besteuerung von Sozialhilfeleistungen diskutiert. Ich fand das ehrlich gesagt ein bisschen skurril.

Ich zitiere Ihnen aus dem damaligen Protokoll, ohne das Kommissionsgeheimnis verletzen zu wollen. Der damals angehörte Finanzdirektor hat gesagt: "Einer solchen Haltung" - mit der also Schwelleneffekte und allenfalls negative Anreize herbeigeführt werden - "möchten wir mit zwei Massnahmen entgegenwirken. Einerseits schlagen wir vor, dass ein zu definierendes steuerrechtliches Existenzminimum von der Steuer befreit werden soll." Ich zitiere den gleichen Finanzdirektor ein paar Zeilen weiter: "Es geht uns nicht darum, zulasten der Sozialhilfebezüger Steuern eintreiben zu können." Diese beiden Rahmenbedingungen haben mich bewogen, dem damaligen Antrag auf eine Kommissionsmotion zuzustimmen und in der letzten Kommissionssitzung nicht gegen die Kommissionsmotion zu stimmen, mich allerdings der Stimme zu enthalten.

Für mich war immer klar, dass ein solches Konstrukt, also Steuerbarerklärung von Sozialhilfeleistungen einerseits und steuerliche Entlastung oder Befreiung des Existenzminimums andererseits, auf keinen Fall dazu führen darf, dass Sozialhilfebezüger drangsaliert werden. Es soll im Gegenteil dazu führen, dass Working Poor motiviert werden, weiterhin Arbeit zu leisten, ohne dafür bestraft zu werden. Aufgrund der Diskussion in der letzten Kommissionssitzung hatte ich den Eindruck, dass diese klare Position, die der seinerzeitige Finanzdirektor auch geäussert hat, nämlich für die Befreiung des Existenzminimums, nicht mehr so klar war. Deshalb habe ich mich in der Kommissionssitzung entsprechend entschieden, und deshalb schliesse ich mich immerhin dem Standesvertreter des Kantons St. Gallen an.

Ich habe also die Wahl zwischen dem Votum der Berichterstatterin der Kommission und dem Votum des Vertreters des Einzelantrages. Ich muss Ihnen sagen: Die Argumentation des Einzelantrages erscheint mir plausibler. Noch einmal: Ich will Sozialhilfebezüger nicht drangsalieren, sondern Working Poor eben von diesem "Poor" befreien, damit sie nur noch "Working" sind.