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Lauri Hans · Ständerat · 2001-12-04

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-04

Wortprotokoll

Es mag Sie jetzt vielleicht erstaunen, dass ich Sie bitte, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Ich tue dies, obwohl ich in keiner Art und Weise von meiner früher geäusserten Position abrücken möchte, wonach ein Teil unserer Wirtschaft ebenfalls unter das Schutzregime fallen müsste. Das ist also nach wie vor meine Auffassung. Diese wird auch klar gestützt durch die Ihnen schon zitierten Gutachten zur Verfassungslage, eines davon erstellt durch den Präsidenten des Bundesgerichtes, das andere durch das Bundesamt für Justiz, die beide klar zur Auffassung kommen, die Bestimmungen über die Missbrauchsgesetzgebung umfassten eben beispielsweise auch das Gewerbe, die Wirtschaft. In beiden Gutachten wird dann gesagt, dass eine Differenzierung möglich ist - ich wiederhole dies -, in analoger Weise, wie das beim luxuriösen Wohnungsbau der Fall ist. Das dünkt mich also klar.

Auf der anderen Seite akzeptiere ich das Argument, dass die umfassende Unterstellung der Geschäftsräume unter die Missbrauchsbestimmungen zu Problemen führen kann; das wurde uns eindrücklich dargestellt. Ich muss noch einmal sagen: Das Papier des Gewerbeverbandes, das wir alle erhalten haben, besagt selbst ja auch, dass die Wirtschaft diesen Bestimmungen nicht umfassend, sondern nur zum Teil unterstellt werden müsse.

Wenn wir nun dem Antrag der Minderheit nicht zustimmen, dann wird diese Frage nie mehr geprüft, denn wir schaffen dann keine echte Differenz zum Nationalrat. Nur in diesem Sinn, weil es nämlich darum geht, jetzt diese Differenz zu schaffen, damit die Frage noch einmal geprüft werden kann, unterstütze ich diesen Antrag.

Ich glaube nicht, Herr Kollege Studer, dass wir hier in der Diskussion irgendeine bessere Lösung oder einen Konsens finden können, sondern nur dieser Weg über die nationalrätliche Kommission führt uns vielleicht einen Schritt weiter. Dieser Weg ist ja völlig risikolos; denn wenn der Nationalrat da keinen Weg findet, dann wird er an seinem Beschluss festhalten, und wir haben dann, wenn das Geschäft das zweite Mal bei uns ist, die Möglichkeit, die Unterstellung der Geschäftsräume definitiv ebenfalls im Gesetz zu belassen.