de Courten Thomas · Nationalrat · 2015-06-04
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-04
Wortprotokoll
Die Zusatzbotschaft zu dieser Revision des UVG kann in ihren Grundzügen auch von uns unterstützt werden; wir werden darauf eintreten.
Das UVG braucht diese Revision. Das Vorhaben, eine schlanke Revision auszuarbeiten, ist unseres Erachtens im zweiten Anlauf jetzt so weit gelungen. Die SVP unterstützt vor allem die Lösung im Bereich der Überentschädigung: Es darf nicht sein, dass Personen mit Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen mehr Geld erhalten als Personen, die beispielsweise nur von der Pension leben. Jemand, der einen Unfall hatte und lebenslänglich eine Rente dafür erhält, darf im Alter gegenüber einem normalen Rentner nicht bevorzugt werden. Es ist unhaltbar, wenn Personen trotz langjähriger Bezahlung von AHV- und Pensionskassenbeiträgen ein Leben lang massiv tiefere Leistungen erhalten als Personen, die eine Invalidenrente nach UVG beziehen. Diese Regelung könnte und sollte unseres Erachtens auch im Überobligatorium vorgesehen werden.
Der Entwurf des Bundesrates geht weitgehend auf einen Kompromiss der von der Suva erfassten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zurück, von einer breitabgestützten Sozialpartnerschaft kann deswegen aber noch nicht unbedingt gesprochen werden. Es ist zu beachten, dass an diesem Kompromiss neben der Versicherungswirtschaft vor [PAGE 878] allem jene beteiligt sind, die selbst im Suva-Rat Einsitz haben, und nicht unbedingt jene, welche die Prämien bezahlen. Dennoch wurde dieser Revisionsvorschlag, aufgrund dieses Ansatzes der Sozialpartnerschaft, in der Beratung der Kommission quasi für unantastbar erklärt: Man dürfe nun an diesem Werk ja nichts mehr ändern, sonst zerfalle dieser Kompromiss sofort und das Referendum drohe schon wieder. Sosehr ich diesen sozialpartnerschaftlichen Ansatz an sich begrüsse, so sehr stört mich jedoch, dass wir nun das Vorliegende einfach nur abnicken sollen und selbst nichts Substanzielles mehr einbringen können. Längst fällige, aus unserer Sicht erforderliche weitere Reformschritte sollen jetzt ausgelassen werden, und deren gibt es doch einige:
1. Im Bereich der unfallähnlichen Körperschädigung möchte die SVP eigentlich eine klarere Unterscheidung und gesetzliche Abgrenzung zwischen Krankheit und Unfall, sodass langwierige und kostspielige juristische Streitereien in Zukunft vermieden werden können. Abgrenzungsprobleme und Ungleichbehandlungen gegenüber dem KVG müssten konsequent beseitigt werden. Der juristische und administrative Aufwand könnte in verschiedenen Bereichen ebenfalls massgeblich reduziert werden. Dabei wären einige klare Formulierungen in diesem Bereich hilfreich. Ein Leistungsabbau ist auch hier weiterhin zu vermeiden.
2. Was wir nicht anpacken können, ist die Festlegung des höchstversicherten Lohnes. Der Bundesrat hat diesen höchstversicherten Lohn vor Kurzem sogar noch erhöht. Die Suva versichert heute Einkommen von bis zu 140 000 Franken. Aus Sicht der KMU oder eines Handwerksbetriebes ist das eine Lohngrössenordnung, die nicht einmal der Geschäftsführer erreicht.
3. Was auch fehlt in dieser Revision, ist die Koordination der Sozialversicherungen im Bereich Krankheit und Unfall wie auch in der Behandlung von Betriebsunfällen und Nichtbetriebsunfällen. Erforderlich wäre dafür in erster Linie eine Tarifstruktur, die für den Unfall- und für den Krankenversicherungsbereich nicht den gleichen Tarif, aber den gleichen Aufbau beinhaltet.
4. Hier ist auch der Bereich der Organisation der Suva zu nennen. Wir wiederholen hier unsere Forderungen, dass der Verwaltungsrat personell reduziert wird, dass die Aufgabentrennung zwischen Verwaltungsrat und Aufsichtsrat klarer festgelegt wird und moderne Corporate-Governance-Regeln beachtet werden. Wir werden in der Detailberatung entsprechende Minderheitsanträge unsererseits noch debattieren.