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Kessler Margrit · Nationalrat · 2015-06-04

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2015-06-04

Wortprotokoll

Das Unfallversicherungsgesetz ist in die Jahre gekommen. Einige Punkte müssen revidiert werden. Der erste Entwurf war sehr umstritten und wurde von den Räten an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine schlanke Revisionsvorlage zu erarbeiten. Es ist erfreulich, dass die Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der privaten Versicherer sowie die Suva einen Kompromiss ausgehandelt haben. Die Vorlage 3 ist auf diesem Kompromiss aufgebaut. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hält mit wenigen Ausnahmen an diesem Entwurf fest.

Im Gesetz werden der Versicherungsbeginn und das Versicherungsende klar geregelt. Damit werden auch jene Personen versichert, die zwar einen Arbeitsvertrag besitzen, die Arbeit aber wegen Feiertagen noch nicht angetreten haben. Verunfallen sie während dieser Zeit, stehen sie neu unter dem Unfallschutz. Verbessert wird auch der Unfallschutz von arbeitslosen Personen, indem dieser im UVG verankert wird.

Eine Differenz besteht zwischen der SGK-NR, der Suva und den Sozialpartnern. Letztere sind gegen die Einführung von Karenzfristen. Wir kennen diese bei den Krankentaggeldversicherungen. Längere Karenzfristen senken die Prämien. Die Suva hingegen argumentiert, dass diese das Case Management erschweren, weil die Unfälle nicht rechtzeitig gemeldet werden. Für die Unternehmen seien nur bescheidene Einsparungen zu erwarten. Diesen Einsparungen steht das Risiko von Deckungslücken gegenüber, das nicht auszuschliessen ist.

Wer nach einem Unfall eine Invalidenrente bezieht, soll im Alter finanziell nicht besser dastehen als jemand, der keinen Unfall hatte. Diese Korrektur war in der Kommission unbestritten. Diese neue Bestimmung regelt die Kürzung der UV-Rente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters, sofern der Versicherte zum Unfallzeitpunkt mehr als 45 Jahre alt war. Für jedes volle Jahr wird die Rente um 1 bzw. 2 Prozent gekürzt. Das wird der Suva und den Privatversicherern Einsparungen an Leistungen und Deckungskapital von rund 35 Millionen Franken einbringen.

Einstimmig wurde die Erneuerung begrüsst, dass im Falle einer Katastrophe ein Ausgleichsfonds eingerichtet werden soll, der in diesem Fall über einen speziellen Zuschlag der Prämie geäufnet werden müsste. Diese Regelung gilt nicht für die Suva, weil sie über die entsprechenden finanziellen Ressourcen verfügt und ein Grossereignis bewältigen könnte.

Die Sachüberschrift bei Artikel 66 und die Ausnahmen im Zuständigkeitsbereich sind verständlich; sie wurden den heutigen Veränderungen in der Berufswelt angepasst. Obwohl die Aufsicht und die Verordnung der Suva nicht immer auf Gegenliebe stiessen, hat sie mit ihren Investitionen und den von ihr durchgeführten Kontrollen sehr viel zur Arbeitssicherheit beigetragen. Sie hat mit ihrem Aufwand viel Leid, aber auch Kosten verhindert. Die Grünliberalen möchten sich bei dieser Gelegenheit für ihr Engagement bedanken.

Die grünliberale Fraktion wird der UVG-Revision zustimmen und dort, wo Minderheitsanträge vorliegen, jeweils der Mehrheit folgen.