Stolz Daniel · Nationalrat · 2015-06-04
Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-04
Wortprotokoll
Gern nehme ich es vorweg, und Sie werden auch nicht völlig überrascht sein: Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung klar. Wir wollen unbedingt, dass wir jetzt endlich einen Schritt weiterkommen. Warum "endlich"? Wie Sie schon der Geschäftsnummer entnehmen können, hat das Geschäft eine längere Leidensgeschichte. Behandelt wird ja heute, es wurde schon gesagt, die Vorlage 3; dies als Ersatz für die seinerzeit zurückgewiesene Vorlage 1 und jetzt auch mit Änderungsanträgen für die Vorlage 2 der Revision 08.047. Die Vorlage 1 wurde im Jahr 2010 nach massiver Kritik nicht zuletzt der Sozialpartner an den Bundesrat zurückgewiesen; dies verbunden mit dem Antrag, nur die wesentlichsten Elemente zu ändern. Die Vorlage 2 wurde in der Folge sistiert, bis klar ist, was mit der Vorlage 1 passiert. Wenn auch die Kritik der Sozialpartner derart hart war und wir in der Folge das Geschäft zurückgewiesen haben, haben sich dann aber diese Sozialpartner doch in die Pflicht nehmen lassen, sind zusammengesessen und haben tatsächlich einen Kompromiss gefunden.
Wir von der FDP/die Liberalen unterstützen eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft immer. Es ist eine der Stärken unseres Erfolgsmodells Schweiz. Selbstverständlich aber ist klar: Das letzte Wort liegt hier bei den beiden Kammern des Parlamentes. Aber grundsätzlich handelt es sich hier bei der Vorlage, die der Bundesrat uns jetzt überwiesen hat, um diesen Kompromiss der Sozialpartner. Es ist die gewünschte Minimalvorlage. So weit, so gut, wir sind endlich einen Schritt weiter.
Aber worum geht es eigentlich? Ich greife, weil es ja wirklich kein umstrittenes Geschäft ist, nur zwei Hauptpunkte heraus. Eines der wichtigsten Ziele auch für uns bei der UVG-Revision liegt in der weitgehenden Verhinderung von Überentschädigungen. Es ist weder ökonomisch noch moralisch zu vertreten, wenn es Überentschädigungen gibt. Unbestritten war deshalb auch in der Kommission insbesondere die Regelung, die künftig verhindern soll, dass jemand, der nach einem Unfall eine Invalidenrente bezieht, im Alter finanziell besser dasteht als jemand, der nie einen Unfall erlitten hat. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt dies sehr. Einhellig stimmen wir auch der Neuerung zu, wonach im Falle einer Katastrophe ein Ausgleichsfonds eingerichtet werden soll, der über einen speziellen Prämienzuschlag geäufnet würde; auch dies ist eine sehr sinnvolle Revision.
Abweichend von diesem Kompromiss der Sozialpartner beantragt Ihnen mit der SGK-NR auch die FDP-Liberale Fraktion, dass der Arbeitgeber und der Versicherer in Berufsunfallversicherungen eine Verlängerung der Wartefrist - es wurde vorhin schon ausgeführt - auf 30 Tage vereinbaren können, sofern den Versicherten kein Nachteil entsteht. Das ist Artikel 16 Absatz 5. Auch dies unterstützen wir gerne.
Gegenüber der ursprünglichen Vorlage 2 der Botschaft vom 30. Mai 2008 werden verschiedene Änderungen in der Organisation um den Bereich der Corporate Governance der Suva vorgeschlagen, die einerseits ihrer besonderen Organisationsform mit weitreichender Autonomie und Selbstverwaltung und andererseits der Kompetenz des Bundesrates zur Oberaufsicht im Bereich der institutionellen Aufsicht über die Suva nach Artikel 61 Absatz 3 UVG besser entsprechen. Wir unterstützen auch hier die Mehrheit und kommen nachher in der Detailberatung noch einmal darauf zurück.
Die FDP/die Liberalen begrüssen den Kompromiss der Sozialpartner. Wie gesagt, es ist ein Kompromiss, und selbstverständlich trägt dazu jeder etwas bei. Wir tragen auch etwas dazu bei. Wir tragen ihn mit, damit wir endlich einen Schritt weiterkommen, und wir bitten Sie: Treten Sie auf die Vorlage ein.