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de Courten Thomas · Nationalrat · 2015-06-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-04

Wortprotokoll

Ein anderes Thema: Mit diesem Vorstoss will ich, mit Ihrer Unterstützung, den Bundesrat beauftragen, die Konsequenzen von Gebührenerhöhungen durch Schweizer Zulassungs- und Aufsichtsbehörden für die Wettbewerbs- und Marktzutrittsfähigkeit von KMU darzulegen. Mein Kernanliegen dabei ist es, eine KMU-gerechte Ausgestaltung und Umsetzung von Gebührentarifen zu erreichen. Die Beachtung des Äquivalenz- und des Kostendeckungsprinzips bei der Festlegung von Gebühren und Abgaben ist dabei auch meinerseits grundsätzlich unbestritten. Das Äquivalenzprinzip verlangt ja, dass diejenigen, die von einer staatlichen Leistung einen Vorteil haben, nach Massgabe des Nutzens zur Finanzierung der Leistung, die erbracht wird, beigezogen werden, aber nicht zur Finanzierung des ganzen staatlichen Apparates und auch nicht zur präventiven steuerlichen Abschöpfung von Gewinnen; das ist dann eben die Gebühr. Wir stellen damit sicher, dass auch im Staat ein gewisser marktwirtschaftlicher Mechanismus zur Abgeltung von staatlichen Aktivitäten und Leistungen funktioniert. Das Kostendeckungsprinzip besagt andererseits, dass Gebühren und Abgaben so festzulegen sind, dass die effektiv entstehenden Kosten der Bewilligungs- und Zulassungsbehörden gedeckt werden können.

Der Bundesrat erlässt die Bestimmungen über die Erhebung von angemessenen Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen der Bundesverwaltung. Im Zusammenhang mit der Prozessbeschleunigung bei der Zulassung für die Kassenerstattung im Arzneimittelbereich hat der Bundesrat in der Verordnung über die Krankenversicherung aber eine Gebührenerhöhung beschlossen, welche die Grenzen der Äquivalenz, Kostendeckung und Verhältnismässigkeit bei Weitem sprengt: Beschlossen oder geplant wurden damals Gebührenerhöhungen im Umfang von bis zu 1775 Prozent - stellen Sie sich das vor! Sie können die konkreten Zahlen zu den einzelnen Verfahren auch der schriftlichen Begründung meines Postulates entnehmen. Es handelt sich dabei also um ein reales, konkretes Beispiel und nicht um eine Erfindung.

Der Vorstoss fordert nicht eine präventive Massnahme. Es geht hier darum, etwas zu korrigieren, was so nicht angeht. Es handelt sich in diesem Beispiel um Gebühren für die Zulassung für die Kassenerstattung im Arzneimittelbereich, die ich - hier sei auch meine Interessenbindung offengelegt - als Präsident des Branchenverbandes Intergenerika zu gewärtigen habe. Intergenerika vertritt als Verband hinsichtlich der Mitglieder eben vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen. Für diese sind solche Gebührenerhöhungen nicht tragbar und auch nicht akzeptabel.

Für KMU der betroffenen Branchen stellen solche massiven Gebührenerhöhungen für die Zulassung erhebliche Marktzutrittshürden dar. Sie ziehen sich aus dem Markt zurück, sie verzichten darauf, ein Zulassungsverfahren anzustreben. So schränken wir Schweizer KMU in ihrer Wettbewerbsfähigkeit erheblich ein, insbesondere gegenüber konkurrierenden umsatzstarken, grossen Konzernen, die sich diesen ganzen Apparat leisten können, aber auch gegenüber dem Ausland. Derartige Gebührenerhöhungen lassen sich weder mit zusätzlichem Ressourcenbedarf seitens der Behörden begründen noch mit der politisch angestrebten KMU-Förderung des Bundesrates vereinbaren.

Deshalb beantrage ich, dass sich der Bundesrat einmal vertieft mit diesem Thema auseinandersetzt und uns entsprechend berichtet.