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Casanova Corina · 2015-06-04

Casanova Corina · Graubünden · 2015-06-04

Wortprotokoll

Die Sitzungen des Bundesrates werden protokolliert. Aber zu detaillierte Protokolle sind in unserem System nicht angebracht. Die Grundlagen sind bekannt, und auch der Entscheid ist bekannt. Der Bundesrat muss frei diskutieren können. Es muss möglich sein, in der Sitzung Kompromisse zu schliessen. Der Bundesrat muss ohne Druck von aussen entscheiden können. Das ist Ausfluss des Kollegialprinzips.

Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten." In seiner Organisationsverordnung hat der Bundesrat dies auch noch präzisiert. Der Bundesrat entscheidet aufgrund von schriftlichen Anträgen oder Aussprachepapieren. Das Mitberichtsverfahren gibt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundeskanzlei die Möglichkeit, schriftlich Gegenanträge bzw. Stellungnahmen einzureichen. Die Bundesratsbeschlüsse halten im Einzelnen fest, was der Bundesrat zu jedem Geschäft beschlossen hat. Die Entscheidfindung im Bundesrat ist somit transparent und kann nachvollzogen werden. Die Protokolle werden vom Bundesrat an der darauffolgenden Sitzung genehmigt; allfällige Korrekturen können vorgenommen werden, womit die Protokolle alles festhalten können.

Keine Regierung macht so detaillierte Protokolle, wie in der Motion verlangt wird, weder im Ausland noch in den Kantonen. Die Diskussionen werden auch nicht aufgezeichnet. Die Bundesratssitzungen sind auch nicht mit Kommissionssitzungen zu vergleichen, denn die Kommissionen sind nicht zur Kollegialität verpflichtet; dort gibt es Mehrheits- und Minderheitsmeinungen. Der Bundesrat ist oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes, das heisst, er muss führen und entscheiden können, um zu regieren. Dafür braucht er gewisse Rahmenbedingungen, die ihm das auch erlauben. Wichtig ist, dass er auch Kompromisse schliessen kann. Wichtig sind mehrheitsfähige Lösungen. Die Entscheide sind ja bekannt. Für die Oberaufsicht ist es auch nicht wesentlich, die einzelnen Meinungen der Mitglieder des Bundesrates zu kennen. Wichtig ist, dass aus den Protokollen die Argumente hervorgehen; das ist so auch gewährleistet. Wichtig ist ja auch, dass wir ein schriftliches Verfahren haben, dank welchem die Anträge, die Gegenanträge und dann auch die Bundesratsbeschlüsse, die den Entscheid festhalten, bekannt sind.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, Ziffer 1 anzunehmen, weil die Protokollierung immer verbessert werden kann, aber Ziffer 2 abzulehnen.