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Joder Rudolf · Nationalrat · 2015-06-04

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-04

Wortprotokoll

Bereits 2010 kritisierte die GPK im Rahmen der Inspektion betreffend Finanzkrise die Protokollführung des Bundesrates. Damals musste festgestellt werden, dass die Beratungen von wichtigen Geschäften zum Teil bewusst nicht protokolliert worden waren. Als Folge davon beantragten die GPK mit zwei Motionen (10.3392, 10.3631) eine Verbesserung.

Am 1. Januar 2011 führte der Bundesrat mit dem sogenannten erweiterten Beschlussprotokoll ein neues Protokollierungssystem ein, und in einem Bericht vom Juli 2011 stellte die GPK fest, dass mit der neuen Protokollierung der Informationsgehalt der Aufzeichnungen nicht besser, sondern reduziert worden war. Diese Mangelsituation hat sich zum Beispiel im Fall des vorzeitigen Rücktritts des damaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2012 bestätigt, als die Bundeskanzlei im Auftrag des Bundesrates, nachträglich und gestützt auf Handnotizen, ausserhalb des Protokolls separat eine Chronologie erstellen musste. Auch die GPDel bestätigte, dass die erweiterten Beschlussprotokolle teilweise fehlerhaft und lückenhaft sind und wenig Inhalt vermitteln.

Erneut auf Antrag der GPK beschlossen die Räte im September 2012, die Protokollführung zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde in Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) ein Zusatz eingefügt mit folgendem Wortlaut: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten. Das Bundesratsprotokoll gewährleistet deren Nachvollziehbarkeit; es dient dem Bundesrat als Führungsinstrument."

Im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen zu Insieme musste festgestellt werden, dass die Bundesratsprotokolle den neuen gesetzlichen Anforderungen noch nicht genügen. Deshalb haben die beiden Aufsichtskommissionen im Ständerat und im Nationalrat gleichzeitig die vorliegende gleichlautende Motion eingereicht. In Ziffer 1 dieser Motion wird verlangt, dass der Bundesrat den gesetzlichen Vorschriften betreffend Protokollführung jetzt definitiv nachkommt. Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 der Motion anzunehmen. Damit anerkennt er auch, dass die bisherige Protokollführung zum Teil mangelhaft war und noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Dass der Bundesrat dies in Zukunft berücksichtigen will, ist positiv zu würdigen.

In Ziffer 2 der Motion wird der Bundesrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Anpassung von Artikel 18 RVOG vorzuschlagen, sodass er für die Protokollierung der Bundesratssitzungen ein eigenes Protokollführungsteam beiziehen kann. Leider lehnt der Bundesrat Ziffer 2 ab. Er begründet dies mit dem Schutz der Vertraulichkeit der Verhandlungen. Betreffend Vertraulichkeit besteht bei Bundesratssitzungen eine ähnliche Situation wie bei vertraulichen Sitzungen eines Gemeinde- oder eines Regierungsrates, bei denen auch Protokollführer beigezogen werden können.

Die Motion fordert eine Kann-Bestimmung. Der Bundesrat hätte also die Möglichkeit, zur Entlastung der Vizekanzler eine oder zwei protokollführende Personen beizuziehen. Dass diese vorgängig einer umfassenden Sicherheitsprüfung unterzogen würden, ist selbstverständlich. Mit Ziffer 2 sollen die gesetzlichen Grundlagen und die personellen Ressourcen geschaffen werden, die es braucht, damit Ziffer 1 umgesetzt werden kann.

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission unseres Rates, die einstimmig entschieden hat, bitte ich Sie, die Ziffern 1 und 2 der Motion anzunehmen, wie es der Ständerat bereits getan hat.