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Lohr Christian · Nationalrat · 2015-06-04

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04

Wortprotokoll

Worum geht es in meinem Postulat? Ich verlange eine rechtliche Prüfung der neuen IV-Praxis bei der Berufsbildung von stärker beeinträchtigten Jugendlichen. Diese Praxis hat für viele Jugendliche eine Kürzung der Ausbildungszeiten zur Folge. Ich möchte einfach noch einmal in Erinnerung rufen, dass im Jahre 2011 eine Petition mit 107 650 Unterschriften eingereicht wurde, die verlangt hat, dass für Jugendliche mit einer Behinderung eine berufliche Grundbildung zu garantieren sei, auch wenn die Jugendlichen stärker beeinträchtigt seien und keine Chancen für einen Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt hätten. Es geht also konkret um junge Menschen, die bereit sind, trotz ihrer Beeinträchtigung Arbeit zu leisten und sich in unsere Gesellschaft einzubringen. Das entspricht ja auch dem, was die Behindertenrechtskonvention fordert, dass man nämlich diesen Menschen die Chance gibt, eine Ausbildung zu erhalten.

Neue Zahlen belegen, dass beinahe 40 Prozent der Jugendlichen ihre praktische Ausbildung nach Insos nach einem Jahr abbrechen müssen, weil sie einen negativen Bescheid erhalten haben und ihnen von der IV keine Unterstützung für ein zweites Lehrjahr gewährt wird.

Die neue Praxis wird von vielen Politikern, aber auch von den Behindertenorganisationen stark kritisiert. Sie besteht darin, dass die Unterstützung der Berufsbildung allein von einer prognostizierten Integration in den ersten Arbeitsmarkt abhängig gemacht wird.

Ein Bundesgerichtsentscheid könnte Klarheit darüber verschaffen, ob dies überhaupt mit Artikel 16 IVG zu vereinbaren ist. Die Betroffenen würden ein solches Gerichtsurteil begrüssen. Denn wie sieht die Praxis aus? Der Rechtsweg bzw. der Gang ans Bundesgericht ist im Falle der Verkürzung von IV-Anlehren für die betroffenen Jugendlichen und ihre Familien keine Lösung: Er ist momentan gar nicht machbar. Weshalb? Die kantonalen Urteile, welche die Frage nach der Gesetzeskonformität aufwerfen, gaben den behinderten Jugendlichen immer wieder Recht, aber die IV hat diese Urteile nicht ans Bundesgesetz weitergezogen. Was sehen wir daraus? Die betroffenen Jugendlichen können Urteile, die zu ihren Gunsten ausgefallen sind, nicht weiterziehen, es gibt also kein Präjudiz. Man will das offensichtlich verhindern.

Weiter muss man festhalten, dass die Verfahren zu lange dauern. Sie müssen sich vorstellen: Diese behinderten Jugendlichen erhalten nach weniger als einem Jahr Lehrzeit den Bescheid, dass die IV kein zweites Lehrjahr bewilligen werde, die Ausbildung müsse bis zu einem Urteil unterbrochen werden. Das macht keinen Sinn. Denn was tut der Jugendliche in dieser Zeit? Kann er im Falle eines positiven Urteils am Erlernten anknüpfen? Ein Weiterfahren in der Ausbildung ist zu risikoreich, weil bei einem negativen Entscheid die angefallenen Kosten von mehreren Zehntausend Franken von den Eltern zu tragen wären.

Ich bin überzeugt, dass eine juristische Begutachtung der Frage und die Analyse der kantonalen Rechtsprechung Sinn machen, und halte deshalb trotz der negativen Antwort des Bundesrates an diesem Postulat fest. Noch mehr begrüssen würde ich selbstverständlich eine Praxis der IV, welche auch Jugendlichen mit einer stärkeren Beeinträchtigung eine [PAGE 901] berufliche Eingliederung und damit eine Perspektive ermöglicht, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Arbeitsplatz in einer geschützten Werkstätte oder auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.

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