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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2011-03-01

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-03-01

Wortprotokoll

Ich möchte dort ansetzen, wo Frau Kollegin Egerszegi geschlossen hat. Die vorliegende parlamentarische Initiative will erreichen, dass für alle Kinder eine Kinderzulage ausbezahlt wird. Wie der Kommissionssprecher schon ausgeführt hat, geht es konkret um die Unterstellung der Selbstständigerwerbenden. Gesamthaft betrachtet, scheint mir die ganze Vorlage eine Art Zwängerei zu sein. Sie erinnern sich, dass genau diese Frage der Unterstellung der Selbstständigerwerbenden bei der Legiferierung zum neuen, per 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Familienzulagen umfassend diskutiert wurde.

Doch davon einmal abgesehen, geht der Antrag der Mehrheit zu Artikel 19 wirklich zu weit. Die Bauern und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder sollen ihre Kinderzulagen nun selber finanzieren, indem sie aus ihrem Einkommen, wie für die AHV, Beiträge zu bezahlen hätten. Heute bekommen die Bauern und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder rund 138 Millionen Franken, welche zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen getragen werden; wir haben es gehört. Mit dieser Beitragspflicht würde die einzige Sozialmassnahme, welche die Agrarpolitik kennt und die auch, wie Kollege Maissen ausgeführt hat, direkt am richtigen Ort ankommt, wortwörtlich zunichtegemacht. Wenn ich nämlich die Einkommen der Bauernfamilien in unserem Kanton - dies trifft sicher auch in anderen Kantonen zu - genauer anschaue, so sehe ich, dass es sich rechtfertigt, die Sonderbehandlung der Bäuerinnen und Bauern mitsamt ihren mitarbeitenden Familienmitgliedern, die sich seit 1952 bewährt hat, als sinnvolles Instrument zu betrachten. Denn die schwerwiegende Konsequenz bei Annahme des Mehrheitsantrages wäre, dass auf der Leistungsseite infolge der tiefen Löhne keine genügende Deckung erreicht würde. Das heisst nun im Klartext: Entweder müssten weiterhin ergänzende Zusatzversicherungen für die Risiken abgeschlossen oder es müsste eine gefährliche Unterversicherung eingegangen werden.

Zusammenfassend gesagt, wäre dies ein enormer Rückschritt im Bereich des sozialen Schutzes der Bauernfamilien. Es würde schliesslich zu wesentlich höheren Kosten führen. Darum bitte ich Sie, bei Ziffer Ib der Minderheit zu folgen und namentlich den neuformulierten Artikel 19 zu streichen. Dann braucht es nämlich auch die Kommissionsmotion betreffend die Kompensation - ich betone: Kompensation - der Familienzulagen in der Landwirtschaft nicht, welche in der Realisierung, bei der konkreten Umsetzung, garantiert wieder zu schwierigen Diskussionen führen würde.