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Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-01

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01

Wortprotokoll

Das vorliegende Geschäft befindet sich bereits seit geraumer Zeit in der parlamentarischen Behandlung und hat schon eine bewegte und emotionale Geschichte hinter sich. Am 10. Dezember 2009 trat der Nationalrat mit 98 zu 73 Stimmen zum ersten Mal auf dieses Geschäft ein und stimmte ihm ohne Korrekturen gegenüber dem Entwurf seiner Kommission mit 95 zu 68 Stimmen zu. Anlässlich der Frühjahrssession 2010, also präzise vor einem Jahr, beriet unser Rat diese parlamentarische Initiative zum ersten Mal. Der Kommissionssprecher beantragte Ihnen am 3. März 2010 namens der Mehrheit, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Eine Minderheit war damals der Ansicht, dass wir auf dieses Geschäft eintreten und es gemäss dem Entwurf behandeln sollten. Unser Rat war sich in gleichen Teilen unschlüssig und trat nach einer Pattentscheidung mit 21 zu 21 Stimmen und Stichentscheid der Ratspräsidentin dann nicht auf diese Vorlage ein. Noch in der gleichen Session, am 15. März 2010, hielt der Nationalrat jedoch mit 97 zu 87 Stimmen bei 6 Enthaltungen an seinem Entscheid fest und retournierte die Vorlage postwendend wieder an unseren Rat. Am 16. März 2010 beantragte Ihnen unsere Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, am Nichteintreten festzuhalten. Die Begründung änderte sich nicht, es wurde insbesondere auf das damals erst kürzlich in Kraft getretene Familienzulagengesetz und den eigentlichen Willen der Selbstständigerwerbenden selbst verwiesen, nicht in ein Obligatorium eintreten zu wollen, nicht einem Obligatorium unterstellt zu werden. Eine Minderheit beantragte, nun endlich auf die Vorlage einzutreten und den Beschlüssen des Nationalrates zuzustimmen. Unser Rat folgte daraufhin der Minderheit mit 23 zu 20 Stimmen, trat demzufolge auf die Vorlage ein und wies sie an die Kommission zur weiteren [PAGE 24] Beratung zurück. Dieser kurze Rückblick zeigt den nicht ganz einfachen Werdegang bis zur Entscheidung auf.

Die Kommission hat dann anlässlich der Sitzung vom 7. September 2010 die Detailberatung aufgenommen und die Unterstellung der Selbstständigerwerbenden unter das Familienzulagengesetz sehr eingehend beraten. Insbesondere ging es um die Frage der administrativen Abwicklung oder der effektiven Unterstellung und um die Frage, welcher Ausgleichskasse ein Selbstständigerwerbender nun beizutreten habe. Über die gesamte Detailberatung hinweg wurden lediglich sechs Anträge gestellt. Diese wurden entweder grossmehrheitlich abgelehnt oder dann aber wieder zurückgezogen. Ich werde mich dort, wo sich eine Abweichung gegenüber der Fassung des Nationalrates ergeben hat, wieder mit entsprechenden Begründungen und Erläuterungen melden.

Die Diskussion innerhalb der Kommission hat deshalb so lange gedauert, weil zwei wesentliche Fragen oder Sachverhalte von ganz grundsätzlicher Bedeutung offengeblieben sind. Erstens ist das die Frage der Verfassungsmässigkeit. Die vorliegende parlamentarische Initiative sieht ja zwingend vor, dass Selbstständigerwerbende ebenfalls Kinderzulagen erhalten sollen. Mit der vorliegenden Vorlage werden in Bezug auf die Finanzierung andere Rechtsgrundlagen geschaffen als jene im Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG), das die Grundlage für die Entrichtung von Kinderzulagen für die Bauern bildet. Während die Zulagen für die Bauern ausserhalb des landwirtschaftlichen Finanzierungsrahmens mit Bundeszuschüssen in der Höhe von rund 90 Millionen Franken und mit nochmals rund 45 Millionen Franken der Kantone finanziert werden, haben die Selbstständigerwerbenden ihre Zulagen mittels zusätzlicher Beiträge selbst zu finanzieren. Die Frage der verfassungsmässigen Rechtsgleichheit war in der Kommission deshalb umstritten, was sie bewog, dazu beim Bundesamt für Justiz ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Das führte zu einer gewissen Verzögerung. Das Bundesamt für Justiz lieferte sein Gutachten am 14. Januar dieses Jahres ab. Es kam zum Schluss, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben sei; das FLG habe sowohl eine agrarpolitische als auch eine familienpolitische Komponente und stütze sich sowohl auf Artikel 104 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung als auch auf Artikel 116 Absatz 2 der Bundesverfassung ab. Dieser Umstand erklärt, weshalb die Familienzulagenregelung gemäss FLG in manchen Bereichen auf die Familienzulagenordnung gemäss FamZG verweist, für die Frage der Finanzierung jedoch eine spezielle Regelung enthält.

Die zweite Frage war die Anhörung der Direktbetroffenen. Die Absicht einer Gleichschaltung der Bauern mit den Selbstständigerwerbenden erfordert der Fairness halber eine Vernehmlassung oder zumindest eine Anhörung. Die Kommission entschied sich für das Zweite und lud die Direktinteressierten der Organisationen der Landwirtschaft und der Selbstständigerwerbenden sowie des Gewerbeverbandes am 31. Januar 2011 zu einem Hearing ein. Dort wurde einerseits darauf hingewiesen, dass die Selbstständigerwerbenden dieser obligatorischen Regelung nicht unterstellt werden sollten, während die Kreise der Landwirtschaft andererseits zum Ausdruck brachten, dass es ein herber Einkommensverlust wäre, würden die Zulagen nicht mehr entrichtet.

Diese beiden Faktoren haben dazu geführt, dass die Kommission für die Behandlung dieser Vorlage etwas lange hatte und sich - das sei hier in aller Offenheit beigefügt - bis zur Gesamtabstimmung damit schwertat. Die Gespaltenheit der Kommission kommt auch im Ergebnis der Gesamtabstimmung zum Ausdruck. Die Befürworter und die Gegner dieser Vorlage hielten sich die Waage.

Deshalb beantragen wir Ihnen heute mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten, den vorliegenden Entwurf abzulehnen. Die ebenfalls hälftige Minderheit beantragt Ihnen Zustimmung zur Vorlage. Den Entscheid haben Sie nun im Rat zu fällen.

Eine Eintretensdebatte findet nicht mehr statt, da wir, wie schon erwähnt, bereits am 16. März 2010 eingetreten sind. Ich werde mich zu den wichtigsten Artikeln, dort, wo eine Differenz besteht, und zur Kommissionsmotion später nochmals melden.

[VS]