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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-03-01

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-01

Wortprotokoll

Herr Frick hat soeben darauf hingewiesen, dass neu eine Lösung von Bundes wegen geschaffen werden soll. Einige Kantone kennen die Zulagen für Kinder von Selbstständigerwerbenden bereits, andere nicht. Ich sehe schon aus diesem Grund nicht ein, weshalb wir hier eine bundesrechtliche Lösung einführen wollen, wo sich doch - das muss hier auch noch einmal gesagt werden - die Organisationen der Selbstständigerwerbenden und der Schweizerische Verband für freie Berufe in der Kommission klar gegen eine gesamtschweizerische Lösung ausgesprochen haben. Das ist verständlich, will man doch den Selbstständigerwerbenden mit dieser Vorlage neue Kosten von insgesamt 167 Millionen Franken aufbürden. Die Zulagen, welche die Räte den Selbstständigerwerbenden zugestehen wollen, müssen ja von diesen selber berappt werden, dies im Gegensatz zu den bestehenden Kinderzulagen, die vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer bezahlt werden. Es wird hier, wie auch in den meisten anderen Fällen, so sein, dass die Zeche letztlich dann der Mittelstand bezahlen wird. Für diesen ist es entscheidend, dass die Abgaben für die Kinderzulagen deutlich höher als die potenziell zur Auszahlung gelangenden Kinderzulagen sein werden.

Wenn wir jetzt trotzdem so beschliessen, dann müssen wir dies auch konsequent durchziehen. Da teile ich die Meinung der Vorredner: Es darf meines Erachtens keine Sonderregelung geben. Wir dürfen nicht zwei Kategorien von Selbstständigerwerbenden schaffen, auf der einen Seite die selbstständigerwerbenden Bauern, denen die Kinderzulagen aus sozialpolitisch motivierten Gründen von Bund und Kantonen finanziert werden, und auf der anderen Seite die übrigen Selbstständigerwerbenden, die dann selber in die Tasche greifen müssen. Dies ist eine Ungleichbehandlung, die wir so nicht stehen lassen dürfen, wenn wir eine bundesrechtliche Lösung einführen.

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Wenn nun von Ihnen geltend gemacht wird, diese Zahlungen hätten schon seit je unterbunden werden müssen, dann gebe ich Ihnen eigentlich Recht. Es wird aber erst jetzt, da wir die Kinderzulagen auch für Selbstständigerwerbende einführen wollen, als Ungleichbehandlung offenkundig. Vorher war das nicht so, weil wir für die Selbstständigerwerbenden keine bundesrechtliche Lösung hatten. Bei der Behandlung der Agrarpolitik 2007-2011 stand diese parlamentarische Initiative in diesem Rat noch gar nicht zur Diskussion. Damals verzichteten wir noch bewusst darauf, für die Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende eine bundesrechtliche Lösung einzuführen.

Aus diesen Gründen bitte auch ich Sie, dieser Motion zuzustimmen, damit wir zum einen die Bauern auch mit einbeziehen und zum andern den Landwirten über diese Motion die Gelder unter einem anderen Titel geben. Ich habe Verständnis dafür, dass sie sich dagegen wenden, dass man ihnen diese sozialpolitisch motivierte Zulage einfach so wegnimmt.