Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-01
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01
Wortprotokoll
Mit Datum vom 30. Mai 2008 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) überwiesen. Die Botschaft umfasste zwei Bereiche: die Vorlage 1 - hier geht es um die Änderung im Unfallversicherungsgesetz und um die Unfallverhütung selbst - und die Vorlage 2, bei der es um die Änderung in der Organisation und um die Nebentätigkeiten in der Suva geht.
Das Geschäft wurde seitens des Büros dem Nationalrat als Erstrat und somit seiner SGK zur Behandlung zugewiesen. Am 27. März 2009 hat die SGK-NR nach der Detailberatung die Vorlage 1 in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen abgelehnt, was einem Nichteintreten gleichkam. Die Vorlage 2 nahm sie in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 0 Stimmen bei 12 Enthaltungen an. In der Sommersession 2009, also vor bald zwei Jahren, hiess der Nationalrat zuerst mit 93 zu 56 Stimmen einen Ordnungsantrag seiner SGK gut, der die Aussetzung der Beratung der Vorlage 2 verlangte, bis der Beschluss über Eintreten oder Nichteintreten auf die Vorlage 1 definitiv geklärt ist oder der Nationalrat eine Gesamtabstimmung über die Vorlage 1 durchgeführt hat. Anschliessend trat der Nationalrat mit 102 zu 80 Stimmen auf die Vorlage ein. Diese ging dann aber zur Detailberatung an die SGK seines Rates zurück. Die SGK-NR schloss dann die zweite Detailberatung mit insgesamt 28 Minderheitsanträgen am 25. Juni 2010, also ein weiteres Jahr später, ab und brachte das Geschäft somit in die Herbstsession des letzten Jahres, wo es am 22. September dann vom Nationalrat behandelt wurde. Nachdem er einen Minderheitsantrag auf Rückweisung der Vorlage 1 an den Bundesrat mit 121 zu 4 Stimmen abgelehnt hatte, nahm er mit 108 zu 63 Stimmen den Einzelantrag Messmer an, der die Rückweisung an den Bundesrat verlangte, mit dem Auftrag, den Umfang der Revision noch einmal zu prüfen und allenfalls die Revisionsvorlage auf das Notwendigste zu beschränken.
Der Ball oder die heisse Kartoffel wurde vom Nationalrat somit weitergespielt bzw. -gereicht. Das Problem wurde zur Entscheidung an unsere Kommission und somit zur Entscheidung an unseren Rat weitergegeben.
Ihre Kommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 1. Februar 2011 das Trauerspiel der Behandlung und des von Taktik geprägten Vorgehens im Nationalrat zur Kenntnis genommen und gemäss Artikel 87 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes entschieden, dem Rückweisungsbeschluss des Nationalrates zuzustimmen. Ich möchte an dieser Stelle klar festhalten, dass die Kommission absolut kein Verständnis für die Art und Weise hat, wie diese Vorlage im Nationalrat behandelt wurde. Sie hat mit Verärgerung und einer gewissen Frustration mit 9 zu 3 Stimmen wohl oder übel dem Rückweisungsbeschluss zugestimmt. Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Kommission, diesem Beschluss ebenfalls zuzustimmen.
Was die Vorlage 2 angeht, so muss festgehalten werden, dass der Nationalrat diese Vorlage mit der Vorlage 1 verknüpft hat, indem er beschloss, die Beratung der Vorlage 2 zu sistieren, bis die Frage des Eintretens auf die Vorlage 1 geklärt ist oder eine Gesamtabstimmung durchgeführt wurde. Die SGK-SR hat als Konsequenz aus ihrem Beschluss zur Vorlage 1 entschieden, bei Vorlage 2 ebenfalls dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, und der Sistierung zugestimmt. Ich bitte Sie, diesem Beschluss ebenfalls zuzustimmen.
Mit diesen beiden Beschlüssen öffnen wir den Weg für den Bundesrat, diese nicht absolut zwingende Revision neu anzuschauen und eine neue Vorlage auszuarbeiten, in der die minimal notwendigen Revisionspunkte wieder aufgenommen werden können. Dringlich korrigiert werden sollte dabei die Überentschädigungsfrage, die Klärung der Abgrenzung zwischen Suva und privaten UVG-Versicherern und noch zwei, drei weitere kleinere Fragen. Beenden wir dieses Trauerspiel des Erstrates, der die Behandlung dieser beiden Vorlagen verweigert!
Ich bitte Sie deshalb namens der Kommission, der Rückweisung der Vorlage 1 an den Bundesrat und der Sistierung der Behandlung der Vorlage 2 im Sinne der Entscheidung des Nationalrates zuzustimmen.