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Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-03-01

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-01

Wortprotokoll

Vorweg sage ich, dass ich die Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein ebenfalls unterstütze und rundum damit einverstanden bin. Die Zusammenarbeit mit dem Fürstentum über die Grenze hinweg ist auch im Rahmen der Bodenseekonferenz ausgezeichnet. Ich möchte aber die Gelegenheit benützen, um einen Einzelaspekt des Abschlussverfahrens zur Vereinbarung aufzugreifen und auch zu kritisieren. Worum geht es?

Unser Parlamentsrecht ermöglicht die vorläufige Anwendung eines internationalen Vertrages, für dessen Genehmigung das Parlament zuständig ist. Die zuständigen Kommissionen sind hiezu vom Bundesrat zu konsultieren. Dies ist vorliegend vor über einem Jahr auch geschehen, und die APK und die SGK haben zugestimmt. Gesetzliche Voraussetzung für die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages ist, dass diese zur Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz nötig ist und eine besondere Dringlichkeit sie gebietet. Von besonderer Dringlichkeit kann man selbstverständlich immer sprechen, man kann sie sogar ganz bewusst herbeiführen, wovon hier aber keineswegs die Rede sein soll. Zur Wahrung wichtiger Interessen ist indessen ein Fragezeichen zu setzen. Vom Bundesrat wurde dies mit den gutnachbarlichen Beziehungen mit Liechtenstein begründet, welche in verschiedensten Bereichen auch für die Schweiz von grossem Vorteil seien. Das würde wohl bedeuten, dass dann jeder Vertrag mit jedem Nachbarland als Wahrung wichtiger Interessen für die Schweiz angesehen werden müsste und entsprechend vorläufig angewendet werden könnte. Das aber kann wohl nicht sein. Selbstverständlich haben unsere Kommissionen der vorläufigen Anwendung zugestimmt, aber einzig deshalb, weil eine Verweigerung des Antrages [PAGE 21] des Bundesrates hätte falsch ausgelegt werden können und weil dadurch die tatsächlich guten Nachbarschaftsbeziehungen hätten belastet werden können.

Die materielle Bedeutung und damit die Interessenlage der Vereinbarung ergibt sich im Übrigen daraus, dass nach der Anwendung während eines Jahres ganze drei Personen aus Liechtenstein auf der schweizerischen Warteliste stehen und sich bezüglich einer Organspende noch nichts ergeben hat.

Wie gesagt, stimme ich der Vereinbarung mit unserem Nachbarland Liechtenstein gerne zu. Ich bitte den Bundesrat aber, und nur darum geht es mir bei diesem Votum, die Bestimmung des Parlamentsgesetzes betreffend die vorläufige Anwendung von Staatsverträgen nicht aufzuweichen und das vorliegende Geschäft in dieser Beziehung nicht als Präjudiz zu betrachten.

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