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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2010-09-22

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-22

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag Messmer zu unterstützen. Hingegen muss ich Ihnen namens der SP-Fraktion empfehlen, den Rückweisungsantrag der Minderheit Scherer abzulehnen. Weshalb den Rückweisungsantrag der Minderheit Scherer ablehnen? Die Minderheit will eine Gesamtüberarbeitung des UVG, ein vollkommen neues Gesetz soll erarbeitet werden. Das ist beim UVG nicht nötig. Das UVG ist ein funktionierendes Gesetz. Überhaupt ist die Unfallversicherung eine funktionierende Versicherung. Es ist eine Versicherung, die schwarze Zahlen schreibt, solid finanziert ist und anständige Leistungen erbringt, Leistungen, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeber stimmen.

Deshalb braucht es hier eben keine Gesamtüberarbeitung, sondern es ist richtig, wie Herr Messmer es formuliert, das Gesetz zurückzuweisen, damit eben nur das Nötigste gemacht und nichts Unnötiges verändert wird. Die einzige Frage, die vertieft werden muss - und bis jetzt eben nicht in angemessener Form vertieft worden ist -, ist die Frage, wie die UVG-Renten jener Bezüger gehandhabt werden sollen, die das Rentenalter erreicht haben. Diese Frage muss vertieft werden, statt neue Probleme zu schaffen.

Wir konnten jetzt staunen, wenn wir Herrn Triponez, aber auch Frau Humbel zugehört haben, wenn nun gewissermassen im Schafspelz argumentiert wird, man sei bereit, bei den Punkten Mindestinvaliditätsgrad und versicherter Verdienst entgegenzukommen. Es waren ja gerade sie beide als Wortführer einer Mehrheit in der vorberatenden Kommission, die genau in diesen zentralen Punkten massive Verschlechterungen durchsetzten. Es ist aber so - das muss man unterstreichen -: Der gewaltige Sozialabbau, der bei der Unfallversicherung durchgeführt werden soll, bezieht sich nicht nur auf diese Punkte, sondern es gibt nach dem Konzept der Kommission und teilweise auch nach dem Konzept des Bundesrates eine ganze Reihe von weiteren Punkten, bei denen Verschlechterungen geplant sind.

Die Verwaltung hat Ende August einen Bericht zusammengestellt - dieser sollte eigentlich allen Mitgliedern des Rates zur Verfügung gestellt werden -, in welchem fein säuberlich aufgelistet ist, was diese Revisionsvorlage für die Versicherten, die Arbeitgeber und die Suva bedeutet. Die Ergebnisse sind erschütternd. Die Kommissionsvorschläge würden bedeuten, dass - bedingt durch die Änderungen in verschiedenen Punkten der Vorlage; es betrifft nicht nur den Mindestinvaliditätsgrad, sondern auch die Hinterlassenenrenten und viele weitere Punkte - insgesamt um über 350 Millionen Franken pro Jahr abgebaut würde. Es kommt dazu, dass Rückstellungen von über 2 Milliarden Franken, die bereits durch die Versicherten finanziert worden sind, nachher einfach eingestrichen würden. Sie wurden von den Versicherten für Leistungen bezahlt, die jetzt den Leuten weggenommen würden, das würde zu den Versicherungen vorschoben.

Die Einnahmenausfälle für die Suva würden gegen 200 Millionen Franken betragen, sie würden insgesamt zu Prämienerhöhungen von rund 2 Prozent führen. Sie würden zu schlechteren Leistungen führen, wohlgemerkt. Es ist also insgesamt ein Abbau von über einer halben Milliarde Franken bei einer Sozialversicherung, die heute gut funktioniert und bei der überhaupt kein Grund besteht, die Leistungen zu verschlechtern.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein hohes Interesse daran, dass die Unfallversicherung, die ja die älteste der grossen Sozialversicherungen ist, weiterhin so funktioniert, wie sie immer funktioniert hat, dass die Leute, wenn sie einen Unfall erleiden, ein Anrecht auf anständige Leistungen haben. Umgekehrt haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, dass ihr Haftpflichtrisiko abgedeckt ist. Denn wie war es damals, bevor es eine Unfallversicherung gab? Es war nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die verunfallt sind, sehr negativ, sondern auch für die Arbeitgeber, weil sie permanent mit Haftpflichtansprüchen konfrontiert wurden.

In diesem Sinne geht es darum, diese bewährte Versicherung zu erhalten - mit ihren Leistungen, in ihrer kostengünstigen Art und Weise, wie sie diese Leistungen als gemeinnützig und sozialpartnerschaftlich getragene Einrichtung erbringt. Wohlgemerkt kostet diese Unfallversicherung den Bund, die öffentliche Hand keinen Franken, sondern die sozialpartnerschaftliche Organisation sorgt dafür, dass diese Leistungen kostengünstig erbracht werden, auch in Form der Unfallprävention. Genau dieses Erfolgsmodell muss erhalten, gestärkt werden. Es darf nicht beeinträchtigt werden, nur weil die privaten Versicherungen zusätzliche Gewinne [PAGE 1428] machen wollen. Das liegt nicht im Interesse der Versicherten und der Arbeitgeber.

Es ist im Übrigen nur ungenügend bedacht worden - und deshalb ist der Antrag Messmer auf Rückweisung richtig -: Wenn man Leistungen abbaut, und sei es auch nur bei Renten im Alter, schafft man damit auch neue Probleme, die überhaupt noch nicht vertieft angeschaut worden sind. Wenn Leistungen im Alter gekürzt werden, bringt das ja nicht nur Verschlechterungen für die betroffenen Verunfallten, sondern es bedeutet auch, dass die Pensionskassen Leistungen zu erbringen haben, die sie bis heute nicht erbringen mussten. Das ist der Grund dafür, dass auch der Schweizerische Pensionskassenverband, mit dem ich selbstverständlich nicht immer einverstanden bin, sich gegen diese Regelung ausgesprochen und sie als untragbar bezeichnet hat. Es tauchen neue Haftpflichtprobleme auf, die die Arbeitgeber, aber auch die Haftpflichtversicherungen zu lösen haben; es werden mehr Ergänzungsleistungen beansprucht.

Insgesamt ist hier also eine Übung veranstaltet worden, die für die Betroffenen keine Vorteile bringt. Letztlich bringt sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Arbeitgeber nur Nachteile.

Warum ist diese Revision überhaupt gemacht worden? Weshalb wird hier noch für die Behandlung der Vorlage gekämpft? Es gibt eine einzige daran interessierte Organisation: die Organisation der privaten Versicherungskonzerne. Es ist ein offenes Geheimnis: Die Lobbytätigkeit der privaten Versicherungen war so ausgeprägt, wie ich es überhaupt noch nie erlebt habe. Ich bin jetzt doch seit einiger Zeit in diesem Parlament und auch schon lange Zeit in der Kommission, die die Sozialversicherungen behandelt. Noch nie war im Bundeshaus eine derartige Lobbytätigkeit zu erleben.

Wir sind ein Parlament, wir vertreten Interessen in einer Demokratie. In einer Demokratie darf es keine käuflichen Entscheide geben, auch wenn finanzkräftige Lobbys am Werk sind. Die Versicherungskonzerne wären gut beraten, sich nach der Abstimmung vom 7. März dieses Jahres auf die fundamentalen Interessen zurückzubesinnen, die hier auf dem Spiel stehen. Eine solche Vorlage würde vor dem Volk, wenn es zu einem Referendum käme, eine Kanterniederlage erleiden; das lässt sich unschwer prognostizieren. Wir haben hier Besseres zu tun, als eine gut funktionierende Versicherung zu verschlechtern, eine Versicherung, die in den schwarzen Zahlen ist, die sich selber finanziert, die der Bund nicht mitfinanzieren muss. Auch der Bundesrat hat Besseres zu tun.

Man muss die wenigen konkreten Probleme vertieft angehen; zuerst müssen sie auf Expertenebene seriös studiert werden. Im Übrigen gibt es bei den Sozialversicherungen zu viele Probleme - denken wir nur an die Grossbaustellen bei der Krankenversicherung -, als dass man hier eine unnötige Übung durchführen sollte. Ich meine deshalb, dass es ein Segen ist, wenn diese Vorlage im Sinne des Antrages Messmer an den Bundesrat zurückgewiesen wird. Das wäre ein Entscheid, der im Interesse der Bevölkerung, im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie im Interesse der Arbeitgeber wäre.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Messmer zuzustimmen.

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