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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2010-09-22

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-09-22

Wortprotokoll

Einzelne inhaltliche Änderungen im UVG sind nötig und auch unbestritten. Dazu gehören die Finanzierung und die Organisation des ganzen UVG-Bereichs sowie die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Ferner wird die bisher vom Gesetzgeber im UVG nicht explizit vorgenommene Verankerung der Unfallversicherung arbeitsloser Personen nachgeholt sowie die Organisation der Suva erneuert, und es werden die ihr gestatteten Nebentätigkeiten besser geregelt.

Diese Massnahmen sind an und für sich sinnvoll. Nun ist aber die vorberatende Kommission in zwei zentralen Punkten wesentlich weiter gegangen als der Bundesrat in seinem Entwurf. So sollen Menschen, die durch einen Unfall teilinvalid werden, künftig nur noch ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent und nicht bereits ab 10 Prozent, wie dies heute der Fall ist, eine Rente der Unfallversicherung erhalten. Diesen Vorschlag lehnen wir strikte ab. Er würde das finanzielle Risiko von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhöhen und die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit belasten. Auch die vorgeschlagene Senkung des maximal versicherten Verdiensts lehnen wir ab. Sie brächte der Unfallversicherung einen Verlust von rund 90 Millionen Franken, was wiederum für diejenigen, die noch Prämien zu bezahlen haben, eine Prämienerhöhung von 2 Prozent nach sich ziehen würde. Zudem hätte eine tiefere Limite beim versicherten Verdienst in der Unfallversicherung ein höheres Haftpflichtrisiko für den Arbeitgeber zur Folge, und diesbezügliche Rechtsstreite zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Haftpflichtversicherern wären schliesslich vorprogrammiert. Damit wäre eines der ursprünglichen und grundlegenden Ziele der obligatorischen Unfallversicherung wieder infrage gestellt.

Mit diesen zwei Vorschlägen ist die Kommission deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Die BDP-Fraktion kann das nicht unterstützen. Ob der Nationalrat diese Fehlentscheide in einer allfälligen Beratung dann zu korrigieren vermag, ist ungewiss. Wir werden daher die Rückweisung an den Bundesrat unterstützen und hoffen, dass der Bundesrat die Vorlage wieder auf eine gute und vernünftige Basis stellt, wie er dies bei seinem Entwurf gemacht hatte.

Dringender Handlungsbedarf besteht beim UVG nur in einem Punkt, nämlich bei den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit dem heutigen System überversichert sind. Dieser Punkt kann allenfalls auch losgelöst von der ganzen Revision angegangen und umgehend korrigiert werden.

In Abwägung aller Argumente ist die BDP-Fraktion zum Schluss gekommen, dass eine Rückweisung an den Bundesrat der beste Weg ist, um die erforderlichen moderaten Änderungen im UVG nochmals aufzugleisen, aber vor allem auch, um den unnötigen und übertriebenen Vorschlägen der Kommissionsmehrheit eine klare Absage zu erteilen. Wir von der BDP-Fraktion unterstützen aber nur den Rückweisungsantrag Messmer, weil der darin enthaltene Auftrag an den Bundesrat genau unseren Vorstellungen entspricht. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.