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Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-09-22

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-22

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Die CVP/EVP/glp-Fraktion will diese Vorlage beraten und wird die beiden Rückweisungsanträge, jenen der Minderheit und den Einzelantrag Messmer, ablehnen.

Die Kommissionssprecher haben an die Vorgeschichte erinnert. Im Frühling 2009 hat die Kommission die Vorlage abgelehnt, und im Sommer 2009 hat der Rat Eintreten beschlossen. Inzwischen haben wir zwei ganz unterschiedliche Rückweisungsanträge vor uns, welche eigentlich unter den Titeln "Vision und Realität" oder "Fiktion und Realität" abgehandelt werden könnten.

Der Antrag der Minderheit Scherer steht zwischen Vision und Realität. Er will eine Neuorganisation der Sozialwerke, eine Regelung von Schnittstellen- und Abgrenzungsproblemen aller Sozialwerke, insbesondere von UVG, IVG und KVG. Diese Frage muss angegangen werden. Eine neue Organisation bzw. eine Vereinheitlichung der Sozialwerke ist aber ein Jahrhundertwerk und kann nicht über die UVG-Revision gelöst werden. Lösungen können nur über eine Politik der kleinen Schritte erreicht werden. Wir tun nun einen ersten solchen Schritt.

Der Einzelantrag Messmer hingegen steht zwischen Fiktion und Realität. Was bringt ein Rückweisungsantrag an den Bundesrat? Der Bundesrat hat uns eine Vorlage unterbreitet, bei der teilweise Konsens besteht, teilweise nicht. Bei der Beratung in der Kommission haben wir weitgehend die [PAGE 1426] Forderungen des Schweizerischen Gewerbeverbandes aufgenommen. Die gleichen, dem Gewerbeverband angeschlossenen weiteren Verbände distanzieren sich nun von dieser Vorlage. Man kann seine Meinung ändern, aber man sollte auch fair bleiben und nicht fiktive Feindbilder aufbauen. Das ist kein solides Bauwerk. Wir haben eine offene Baustelle, und mit der Rückweisung verunmöglichen wir den Baubeginn. Alle Forderungen des Gewerbe- und des Baumeisterverbandes stehen auf der Fahne. Sie können immer zwischen Mehr- und Minderheitsantrag entscheiden. Im Grunde genommen will eigentlich der Antrag Messmer gar nichts. Aber dann wäre es auch ehrlicher, die Vorlage zu beraten und am Schluss abzulehnen.

Herr Messmer hat die Emotionen angesprochen: "Es geht um diese Vorlage hier und um die Auswirkungen dieser Vorlage", hat er gesagt. Wie wollen wir die Auswirkungen kennen, wenn wir den Inhalt der Vorlage nicht kennen, wenn Herr Messmer ihn gar nicht diskutieren will? Mit der Realität hat diese Diskussion - eine eher polemische Diskussion - nichts zu tun, und es ist unverständlich, wieso über diese Revision keine sachliche Auseinandersetzung möglich ist, wie es eigentlich ein normaler Gesetzgebungsprozess gebietet. Wir sind auf die Vorlage eingetreten, wir können die Vorlage nun durchberaten, wir haben alle Anträge auf dem Tisch; Einzelanträge können eingereicht werden, und wenn uns am Schluss das Resultat nicht passt, können wir die Vorlage ablehnen.

Es ist bedauerlich, dass die UVG-Revision zum Spielball einer von der Suva gesteuerten diffamierenden Lobbykampagne wird. Was mich in dieser Diskussion auch etwas erstaunt bzw. irritiert, ist Folgendes: Wenn die Suva so perfekte Dienstleistungen erbringt, wenn sich die Sozialpartner in diesem Punkt absolut einig sind, wie sie es zelebrieren, wieso fordern Sie dann einen noch stärkeren gesetzlichen Schutz? Denn eigentlich sind sich alle einig: Wir wollen eine gut funktionierende Unfallversicherung mit einem optimalen Versicherungsschutz für verunfallte Arbeitnehmende. Dieses System, insbesondere die Verbindung von Massnahmen der Arbeitssicherheit und Prävention mit der Versicherung für Taggeld und Behandlung, ist erfolgreich und hat sich bewährt. Das Teilmonopol der Suva bleibt unangetastet, und es ist unbestritten, dass die Suva gute Arbeit leistet. Aber es ist etwas billig, wie es auch hier wieder Vorredner getan haben, die gewinnorientierten Privatversicherer gegen die Suva auszuspielen. Es bieten alle Versicherer einen guten Schutz. Auch diejenigen Arbeiternehmenden, die bei Privatversicherern versichert sind, profitieren von einem guten Versicherungsschutz.

Das UVG ist seit 1984 in Kraft, und seither hat sich die Mehrfachträgerschaft bewährt. Seither gilt das UVG-Obligatorium. Korrekturen sind nach über 25 Jahren seit der Einführung des UVG nötig, insbesondere in folgenden Bereichen:

1. Die Überentschädigung im AHV-Alter ist zu eliminieren. Es darf doch nicht sein, dass heute jemand, der vor dem 65. Lebensjahr verunfallt, im Rentenalter besser wegkommt, als wenn er bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hat. Heute ist es leider so, dass teilweise im Pensionierungsalter noch weiter eine UVG-Rente ausbezahlt wird. Nach Berechnungen sind das pro Jahr etwa 200 Millionen Franken, also 4 Prämienprozente, welche als Überentschädigung ausbezahlt werden.

2. Das Bonus-Malus-System der Suva und die Erfahrungstarifierung bei den übrigen Versicherern sollen gesetzlich abgestützt werden. Arbeitgeber, welche in die Arbeitssicherheit investieren und Unfälle reduzieren, müssen von günstigeren Prämien profitieren können.

3. Der Zuständigkeitsbereich der Suva muss präzisiert werden. Es soll weder eine Verlagerung hin zu den Privatversicherern noch hin zur Suva geben.

4. Der bis Ende 2006 von den Versicherern angewandte sogenannte Gemeinschaftstarif wurde aufgehoben. Dieser Systemwechsel erfordert die Schaffung neuer Rahmenbedingungen, da diverse heute noch geltende Gesetzesbestimmungen eher auf die Führung eines Gemeinschaftstarifes zugeschnitten sind.

5. Schliesslich müssen auch die Medizinaltarifstrukturen mit den übrigen Sozialversicherern, insbesondere mit der Krankenversicherung, harmonisiert werden.

Nun kurz zu den materiellen Differenzen: Was den Mindestinvaliditätsgrad angeht, hat unsere Fraktionsdelegation in der Kommission einer Erhöhung von 10 auf 20 Prozent zugestimmt, wie es übrigens der Baumeisterverband und der Gewerbeverband verlangt haben. Inzwischen bekämpfen die beiden Verbände ihren eigenen Antrag und stellen die Bedingung, gemäss Minderheitsantrag wieder auf die alte Fassung zurückzukommen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird dieser Forderung nachkommen und der Kommissionsminderheit, d. h. dem Mindestinvaliditätsgrad von 10 Prozent, zustimmen. Wir werden auch beim höchstversicherten Verdienst dem Antrag der Kommissionsminderheit folgen.

Ich möchte hier nicht noch auf weitere Minderheitsanträge eingehen und hoffe, dass Sie es uns ermöglichen werden, in die Detailberatung einzusteigen. Eine Diskussionsverweigerung, was der Einzelantrag Messmer letztlich bedeutet, verstösst gegen unsere parlamentarischen Gepflogenheiten und gegen die politischen Werte. Wer die Vorlage zurückweist, macht Arbeitsverweigerung.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion macht keine Arbeitsverweigerung, will die Vorlage beraten und wird beide Rückweisungsanträge ablehnen.