Hutter Markus · Nationalrat · 2010-09-22
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-22
Wortprotokoll
Auch die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten und begrüsst die Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes, so, wie sie hier von den Kommissionssprechern dargelegt worden sind.
Wir legen aber auch Wert auf die Feststellung, dass es hier nicht um eine Strafverschärfung geht, wie das vorhin von meinem Vorredner gesagt worden ist, sondern um eine Beseitigung der bestehenden rechtlichen Ungleichheiten - es geht nicht um eine Strafverschärfung, sondern um eine Beseitigung von Ungleichheiten beim Führen eines Motorfahrzeugs.
Es gibt nun einen weiteren Punkt, den wir hier beschliessen wollen - in Einmütigkeit, denn Sie haben es gehört, es stimmen alle der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes zu. Wir möchten hier nochmals klar Folgendes erwähnen - wir haben das auch eingebracht, das wurde eigentlich vergessen und geht über die parlamentarische Initiative Heer hinaus -: Wir haben mit der Einführung der Führerausweise auf Probe für unsere Neulenker, vor allem für unsere jungen Neulenker, eine völlig neue Situation geschaffen. Es geht darum, dass diese spezielle Kategorie aufgrund des Umstands des neueingeführten Führerausweises auf Probe nicht diskriminiert oder sogar kriminalisiert wird. Wenn mein Vorredner hier gesagt hat, dass es bei all den Fehlbaren um Personen gehe, die sich wissentlich über ein Verbot hinweggesetzt hätten, ist das nicht korrekt. Es gibt sehr viele Neulenker, die zur Absolvierung von Wiederholungskursen eben nicht aufgeboten werden. Sie müssen sich selber daran erinnern, sonst bewegen sie sich im illegalen Rahmen. Bei den Neulenkern steht also nicht ein willentliches Sichhinwegsetzen über ein Verbot dahinter, sondern es handelt sich sehr oft oder sogar meistens um ein Vergessen.
Es geht also darum, und das wurde hier auch integriert, dass das Führen eines Motorfahrzeugs mit einem Führerausweis auf Probe nur dann zu einer schwereren Bestrafung führt, wenn zwei Widerhandlungen vorgefallen sind und damit auch der qualifizierte Tatbestand vorhanden ist. Es ist wichtig, dass wir hier klar festhalten, dass wir unsere Neulenker nicht diskriminieren wollen - wir alle haben unseren Führerausweis erworben, ohne dass wir solchen schärferen Bestimmungen hinsichtlich Wiederholungskursen und sehr aufwendigen Verfahren ausgesetzt waren. Es kann nicht sein, dass wir, die das nie erdulden mussten, aus dieser privilegierten Warte jetzt unsere jungen Neulenker von Motorfahrzeugen benachteiligen.
Aber mit dieser Ergänzung, wie sie hier eingebracht wurde und auch integriert ist, ist auch diesem Tatbestand Rechnung getragen. Deshalb können wir diese Änderung des Strassenverkehrsgesetzes klar befürworten.