Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-22
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-22
Wortprotokoll
Das ist eben die Frage, die sich der Bundesrat auch gestellt hat. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt und gesagt, wo der Täter - sage ich einmal - nicht eruiert werden könne, werde das Opfer aus dem entsprechenden Fonds trotzdem entschädigt. Die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist oder nicht beziehungsweise ob eine Vignette gelöst worden ist oder nicht, wird in Zukunft nicht fundamental anders sein als heute. Denn auch heute gibt es Velofahrer, die keine Vignette haben, diesen ganzen Schutz also nicht haben. Wenn ein Opfer nachher auf den Velofahrer zurückgreift - wenn es ihn überhaupt findet - und er mittellos ist, weil er mit dem eigenen Vermögen haftet und keine Versicherung hat, wird künftig die Regelung gleich sein wie heute, weil der Schaden weiterhin aus diesem Fonds bezahlt werden kann. Dieser Fonds richtet sich nach demselben Prinzip, wie es dies heute schon gegenüber Automobilen und Fahrrädern gibt, nämlich er entschädigt dort, wo nicht eruiert werden kann, welches Automobil oder welches Fahrrad einen Schaden angerichtet hat. Das haben wir alles eingebracht, und durch die entsprechende Präzisierung ist dem Rechnung getragen worden.