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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2009-06-11

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Am 3. April 2009 hat die GPK unseres Rates die Motion Germann vorgeprüft und beantragt dem Nationalrat mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese abzulehnen.

Diese Motion verlangt eine möglichst weitgehende Zusammenführung der Aufgabenbereiche von Bundesämtern und Institutionen, die sich mit der Sicherheit von Verbrauchsprodukten, Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen sowie der landwirtschaftlichen Produktion beschäftigen. Schon in den Jahren 2002 und 2003 führte die GPK eine Inspektion zur Lebensmittelsicherheit durch. Damals wurde festgestellt, dass es Koordinationsprobleme auf Bundesebene gibt. Daher wurde auch die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Überprüfung dieser Organisationsstruktur unterstützt.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 forderte die GPK zur Prüfung der vorliegenden Motion die Vorsteherin des EVD und den Vorsteher des EDI zu einer gemeinsamen Stellungnahme auf. Zudem wurde durch die parlamentarische Verwaltungskontrolle gleichzeitig ein Geschäftsprüfungs-Audit beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) durchgeführt. Auch die Direktoren des BAG und des BVET wurden in der Subkommission zu dieser Motion angehört. Die Informationen ergaben, dass eine weitere Anpassung der Organisationsstruktur, das heisst eine Zusammenlegung der vom Thema Lebensmittelsicherheit betroffenen Verwaltungseinheiten BVET, BAG und Bundesamt für Landwirtschaft, keinen grossen Mehrwert bringen würde. Als Folge würden neue Schnittstellen geschaffen, und diese würden den neuen Herausforderungen, insbesondere beim BVET und beim BAG, nicht gerecht werden. Die Schaffung der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) bildet die geeignete Grundlage, um in diesem Bereich eine Konzentration zu erreichen, und ist deshalb aus der Sicht der GPK von grosser Bedeutung.

Die früher existierenden Koordinationsprobleme konnten wesentlich verringert werden, und es entstand eine gute Zusammenarbeit. Ab 2013 sollen das BAG, das BVET und das BLW am gleichen Standort angesiedelt werden, was nochmals eine Erleichterung darstellen wird. Probleme beim Vollzug der Lebensmittelsicherheit gibt es nach wie vor, ganz besonders bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Dort braucht es noch weitere Verbesserungen. Das BVET setzt deshalb auch einen Schwerpunkt bei der Vollzugskontrolle und bei der Überprüfung der Qualität des kantonalen Vollzugs.

Die GPK wird sich in zwei bis drei Jahren vor allem über den Aufbau der BLK und über ihre Entwicklung informieren lassen.

Angesichts der Resultate unserer Abklärungen beantragt die GPK-NR Ihnen die Ablehnung der vorliegenden Motion.