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Weibel Thomas · Nationalrat · 2009-06-11

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Mit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes im Jahre 1984 wurde für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die obligatorische Versicherung für Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle eingeführt. Das Unfallversicherungsgesetz hat sich in den vergangenen 25 Jahren im Grossen und Ganzen bewährt. Es ist keine Gesamtrevision notwendig. Es gibt aber einige Dinge, die geändert werden müssen, die eine Revision erfordern:

1. Mit der Einführung des BVG im Jahre 1985 wurde eine Situation der Überversicherung geschaffen. Dies kostet die Prämienzahler jährlich etwa 200 Millionen Franken.

2. Die Unfallversicherung für Arbeitslose wurde vor mehr als zehn Jahren der Suva übertragen. Es besteht im UVG bis heute noch keine gesetzliche Grundlage dafür.

3. Die Organisation der Suva entspricht nicht mehr dem heutigen Verständnis von transparenten Unternehmensstrukturen, von Good Corporate Governance in einem modernen Staat.

Die eigentlich gute Vorlage des Bundesrates hatte in der SGK von Beginn weg einen schweren Stand. Die Rechte wollte eine Privatisierung, die Linke ein Vollmonopol für die Suva. Die CVP/EVP/glp-Fraktion akzeptiert das gut funktionierende System mit dem Teilmonopol der Suva, ist aber im Grundsatz gegen die Ausweitung dieses Teilmonopols und gegen weitere Nebentätigkeiten der Suva. Diesen Ansatz haben wir bei der Beurteilung der zahlreichen Anträge konsequent verfolgt.

Die SGK hat die Revision des Unfallversicherungsgesetzes am Schluss abgelehnt. SP und Grüne kritisierten, dass keine Leistungsverbesserung, sondern Leistungsabbau beschlossen werde. SVP und FDP waren der Ansicht, dass der Kreis der Suva-Betriebe insbesondere mit den Landwirten und dem Gesundheitspersonal zu stark ausgeweitet werde. Es ist jedoch klar festzuhalten, dass diese Ausweitung nur mit SVP- und FDP-Stimmen zustande kommen konnte.

Das Nein nach der etwa sechzigstündigen Vorberatung entspricht ja faktisch einem Nichteintretensantrag. Wäre die [PAGE 1217] Vorlage angenommen worden, würden etwa vierzig Minderheitsanträge auf der Fahne stehen. Obwohl wir von der CVP/EVP/glp-Fraktion in für uns wichtigen Punkten in der Kommission unterlegen sind und die Anliegen in Minderheitsanträge fassen mussten, haben wir als einzige Fraktion zugestimmt, um die Vorlage dem Plenum zur Detailberatung unterbreiten zu können.

Wir sind davon überzeugt, dass im Plenum wichtige Kommissionsentscheide hätten korrigiert werden können. Die CVP/EVP/glp-Fraktion stellt konsequenterweise geschlossen den Minderheitsantrag auf Eintreten. Wird dieser angenommen, so geht das Geschäft in die SGK zurück. Dies gibt uns die Gelegenheit, die immense Vorarbeit zu nutzen, die bekannten Problempunkte mit Vernunft nochmals zu beurteilen und in einer zweiten Detailberatung zu beheben. Verhältnismässig schnell wird Ihnen eine mehrheitsfähige Vorlage vorgelegt werden können. Anderenfalls geht die Vorlage an den Ständerat, wo die Arbeit von vorne beginnt. Im Interesse einer effizienten Geschäftsabwicklung sollten Sie deshalb Eintreten beschliessen.

Abgelehnt wurde ja nur der erste Teil der Vorlage, der die Leistungen und die Durchführung der Unfallversicherung regelt. Der zweite Teil, bei welchem es sich um die Organisation der Suva und deren Nebentätigkeiten handelt, war bekanntlich weniger umstritten und wurde angenommen. Gemäss unserem angenommenen Ordnungsantrag wird der zweite Teil auf Eis gelegt, bis der erste Teil bereinigt ist.

Stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu, treten wir auf die Vorlage ein.