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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-09

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-09

Wortprotokoll

Die Rente der AHV ist für viele Menschen in diesem Land ein tragender und wichtiger Bestandteil zur Einkommenserhaltung nach der Pensionierung. Diese sozialpolitische Errungenschaft von 1948 ist ein wesentlicher Eckpfeiler unseres Dreisäulensystems. Die Leistungen im Alter oder für die Hinterbliebenen sind für die allermeisten Menschen in diesem Land nicht mehr wegzudenken, ohne dass ein massives Loch im Vorsorge- und Versorgungssystem aufgerissen würde.

Jedes Vorsorgesystem, sei es noch so ausgeklügelt und stehe es auf noch so vielen Beinen, muss von Zeit zu Zeit hinterfragt und an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen angepasst werden. Die AHV wurde gerade aus diesen Gründen schon mehrmals revidiert und an die gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst, also reformiert. Gerade deshalb und weil es für die Zukunft von so zentraler Bedeutung ist, befindet sich das wohl grösste Revisionsprojekt der Einkommensvorsorge zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Behandlung der SGK unseres Rates.

Die Ausgangslage für die AHV ist dabei eigentlich klar: Die Umlagefinanzierung ist an ihre Grenzen gestossen. Letztes Jahr hat die Rechnung zum ersten Mal einen Verlust ausgewiesen, einen Verlust von 320 Millionen Franken. Diese Finanzierungsdefizite werden in den kommenden Jahren massiv anwachsen: Der Finanzhaushalt geht gemäss der heute noch geltenden Ordnung von jährlichen Defiziten von mehr als 400 Millionen bis weit über 8 Milliarden Franken pro Jahr aus. Das heisst, im Jahre 2030 werden Rentenausgaben [PAGE 447] von heute 41 bis über 60 Milliarden Franken auf das Vorsorgegefäss der AHV zukommen. Das ist eine gewaltige Herausforderung, welche die AHV vor riesige Probleme stellen und in einer Form belasten wird, die das Konzentrieren der ganzen Kraft auf die wichtigste Frage der finanziellen Stabilität und der nachhaltigen Leistungsfinanzierung erforderlich machen wird.

Die vorliegende Volksinitiative fordert nun präzise und vor dem Hintergrund der eben geschilderten Finanzierungsschwierigkeiten einen Anspruch auf einen Zuschlag von 10 Prozent auf der bisherigen Altersrente. Dieser Rechtsanspruch auf einen Rentenzuschlag von 10 Prozent nimmt keinen Bezug auf Bedarf oder Notwendigkeit im Einzelfall. Auch Bezüger von Renten, die im Prinzip auf keine Rente der AHV angewiesen wären, würden diesen Zuschlag von 10 Prozent erhalten.

Ob hier das Versicherungsprinzip angebracht ist, dem unter anderem per definitionem auch ein schätzbarer Bedarf zugrunde liegt, sei an dieser Stelle angezweifelt. Geht man davon aus, dass ein Leistungszuschlag von 10 Prozent auf der Basis der Gesamtausgaben im Jahr 2013 von rund 40 Milliarden Franken eine Erhöhung um 4 Milliarden bedeuten würde und die berechneten Gesamtausgaben bis ins Jahr 2030 - das ist nicht mehr so weit weg - rund 60 Milliarden betragen und somit einen zusätzlichen Aufwand von 6 Milliarden ausmachen würden, so ist unschwer festzustellen, dass damit eine Belastungsgrenze erreicht würde, die kaum mehr zu tragen wäre. Schon die Herausforderung, die heutigen Leistungen zu erhalten, wird zusätzliche Finanzierungsmassnahmen erfordern oder gar die Frage aufwerfen, ob nicht das Rentenalter der Lebenserwartung folgen sollte. Leistungsausbauten, ungeachtet wie und wo, haben unter dieser Perspektive in den Hintergrund zu treten, wenn sie auch noch so wünschenswert wären. Wir haben in diesem Sinne nicht nur auf die Leistungserhöhung für die heutige Generation, sondern auch auf die Belastung der künftigen Generationen zu schauen. Eine Missachtung dieser Prämisse könnte sonst einmal einen Bruch oder eine Störung des Generationenvertrags zur Folge haben.

Die SGK unseres Rates hat deshalb nicht etwa, wie es die Initianten in ihrer Mitteilung vom 1. April verkündet haben, die Sorgen der Rentnerinnen und Rentner nicht ernst genommen. Sie hat im Bewusstsein, dass es eben auch Zahler im System der AHV gibt, diese Sorgen verantwortungsvoll sehr ernst genommen. Nachdem nun - so zeigt es jedenfalls die Prognose - die Erbschaftssteuer in der Abstimmung vom kommenden Sonntag deutlich scheitern wird, fällt auch die Teilfinanzierung zugunsten des AHV-Zuschlags weg, was die Umlagerechnung bei einer Annahme noch mehr in Schieflage bringen würde.

Die heute vorliegende Volksinitiative liegt in Bezug auf die finanziellen Herausforderungen in der AHV, massgebend verbunden mit der demografischen Entwicklung und dem stark steigenden Rentnerquotienten, absolut quer in der Landschaft. Sie gefährdet die Stabilität noch mehr und entrichtet zusätzliche Leistungen an Personen, die eine Rentenerhöhung weder nötig haben noch einen Anspruch geltend machen würden.

Es macht keinen Sinn, Herr Kollege Rechsteiner, bei diesem Thema nostalgisch in der Vergangenheit mit ihren zweifellos wichtigen Protagonisten zu schwelgen. Wir haben die Zukunft anzugehen. Die Demografie sieht etwas anders aus, als dies 1948 bei der Einführung der AHV der Fall war. Die Rezepte von damals helfen deshalb nicht, die Probleme der Zukunft zu lösen.

Diese Initiative gefährdet das Sozialwerk AHV auf das Massivste und ist deshalb abzulehnen. Verwenden wir unsere Kraft für die nachhaltige Finanzierung der heutigen Leistungen, und tragen wir Verantwortung bei der Reform der Altersvorsorge 2020 zugunsten des Gesamtsystems, zugunsten der Rentnerinnen und Rentner von heute und von morgen. Es geht auch um die Verträglichkeit der Mehrbelastungen für die Wirtschaft und die kommenden Generationen. Denn der Konsum von heute ist im Umlagesystem die nicht mehr tragbare Belastung von morgen.

Ich ersuche Sie deshalb ebenfalls, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in unserem Land diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.