Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2015-06-09
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-09
Wortprotokoll
Nachdem der Nationalrat die Teilrevision des Transplantationsgesetzes am 5. März 2015 als Zweitrat durchberaten hatte, verblieben noch vier Differenzen. Die SGK konnte diese an ihrer Sitzung vom 22. April 2015 bis auf eine Differenz ausräumen.
Die Kommission schliesst sich in Artikel 10 der Auffassung des Nationalrates an. Er macht ja ebenfalls einen Unterschied zwischen einer expliziten Zustimmung des Patienten, einer mutmasslichen Zustimmung oder einem nichtbekannten Willen. Und für eine Einwilligung durch die Angehörigen gilt in jedem Fall, dass die vorbereiteten medizinischen Massnahmen nur nach Absatz 3 Buchstaben a und b erfolgen können. Das heisst, die vorgenommenen Massnahmen müssen für den Erfolg einer Transplantation unerlässlich sein, und sie dürfen für die betroffene Person nur mit minimalen Risiken und Belastungen verbunden sein.