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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2015-06-09

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-09

Wortprotokoll

Kollegin Egerszegi hat Ihnen die Überlegungen der Kommission deutlich und klar aufgezeigt. Ich möchte Sie bitten, den Einzelantrag Fetz abzulehnen. Ich denke, wir sollten mit unserer bisherigen Politik in Bezug auf die Transplantationen kongruent bleiben. Wir haben uns auch entschieden, die Zustimmungslösung zu unterstützen und nicht die Widerspruchslösung. Dort haben wir die grundsätzlichen Fragen diskutiert.

Die Kommission bedauert es auch, dass wir so grosse Wartelisten haben und zu wenig Organe. Aber es ist ein diffiziles und heikles Gebiet, die Frage, was mit den Organen des Menschen geschieht. Der Mensch soll hier die Freiwilligkeit haben und nicht ein Obligatorium aufgedrückt erhalten. Wir haben übrigens, um darauf hinzuweisen, heute Morgen in Artikel 8 des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier nochmals eine Verstärkung beschlossen, wonach man das auf der elektronischen Patientenverfügung eintragen kann. Wir haben es jedoch mit einer Kann-Formulierung und nicht mit einem Obligatorium versehen. Wenn wir hier in die Freiheitsrechte des Individuums eingreifen, frage ich mich, weshalb dann nicht gleichzeitig auch noch die Forderung kommt, dass man ein Testament machen muss. Denn letztlich ist eine Organverfügung bzw. die Patientenverfügung eine Form von Testament in Bezug auf seinen eigenen Körper, ein ganz wichtiges Element gerade im Bereich des Sterbens. Da stellt sich genau dieselbe Frage. Ich glaube, in einem freiheitlichen Staat soll das Individuum die Freiheit der Wahl haben, um welche Themen es sich ganz persönlich kümmern will und um welche nicht.

Es gibt keinen Anspruch auf die Organe, und deshalb meine ich, dass Sie der geschlossenen Kommission folgen sollten und nicht dem Einzelantrag Fetz.

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